FußverkehrsChecks in den Remsecker Ortsteilen: Fußgänger im Wald
Bei unserem großen Bürgerbeteiligungsprojekt kümmern wir uns auch um Fußgänger, Spaziergänger, Wanderer, Jogger, Walker usw. außerhalb der Orte, also in der Feldflur und im Wald. Auch hier werden die zu Fuß Gehenden insbesondere von Radlern, aber auch Reitern und große landwirtschaftliche Fahrzeuge auf zu engen Feldwegen gefährdet und genötigt. In den FußverkehrsChecks haben wir Maßnahmenpakete mit Wünschen und Anforderungen an die zuständigen Behörden adressiert, für unsere 3 eher bescheidenen Wäldern nun auch direkt an Dr. Michael Nill, Leiter des Fachbereichs Wald beim LRA Ludwigsburg, gerade mit einer Artikelreihe in der LKZ über den so wertvollen und deshalb zu schützenden Wald. Mit Dr. Nill bin ich seit einiger Zeit im Disput, denn die Forstbehörden überall werden derzeit förmlich bei Ihren Aufgaben zum Schutz der Wälder von Radlern, vor allem Mountain-Biker, fast im Wortsinne überrollt. Zu Lasten der erholungssuchenden Menschen zu Fuß, unerlaubt auf schmalen Pfaden, auch noch ausgeschilderten Wanderwegen und vor allem durch rücksichtsloses Querwaldeinfahren auf selbst eingefahrenen sog. Trails. Die also auch noch durchs Unterholz brettern, ohne Achtung des schützenswerten Waldes, die Beschädigung seiner natürlichen Erneuerung, dem Zerstören von Naturboden und Kleinlebewesen locker in Kauf nehmen. Remseck ist im waldärmsten Teil des Landkreises, seine kleinräumigen Waldstücke bedürfen besonderen Schutz, auch die darin dort erlaubt sich ergehenden Nutzer, also die Fußgänger. Radlern ist doch zuzumuten, auf guten Wegen diese kleinen Wälder zu umfahren. Unsere Checks dazu:
- Hochberger Wald: Nach dem Landeswaldgesetz ist Radfahren auf Wegen unter 2 Meter unstrittig verboten. Damit ist, gesetzlich vorgeschrieben, das Radfahren im Hochberger Wald nicht erlaubt! Auch wegen rücksichtsloser Radler mit berichteten unliebsamen Erlebnissen muss deshalb der gesamte Wald sofort und eindeutig für Radler, wie schon bisher für Reiter, nochmal extra mit Verkehrsschild "Verbot Radfahrer Z254, in deutlicher Erinnerung und natürlich kontrolliert werden (Rot plus!)
Keine Antwort der Verwaltung
FUSS-OG: Verbot von Reiten ist bereits angeordnet, allerdings oft nicht beachtet (Hufspuren!), wieso dann nicht auch für Radverkehr? Die Rechtslage ist auch hier eindeutig.
- Hochdorfer Wald: Nach dem Landeswaldgesetz ist Radfahren auf Wegen unter 2 Meter unstrittig verboten. Damit ist, gesetzlich vorgeschrieben, das Radfahren im Hochdorfer Wald nicht erlaubt! Auch wegen rücksichtsloser Radler mit berichteten unliebsamen Erlebnissen z. T. auf dem „Trimm-Pfad“, muss deshalb, in Abstimmung mit der Stadt Waiblingen, der gesamte Wald sofort, neben dem Reitverbot, eindeutig für Radler nochmal extra mit Verkehrsschild "Verbot Radfahrer Z254 aber mit Zusatz „Hauptweg frei“ ausgeschildert werden, zur deutlichen Erinnerung und natürlich muss kontrolliert werden. (Rotplus!)
Antwort der Verwaltung: Nach dem Landeswaldgesetz ist Radfahren auf Wegen unter 2 m verboten. Daher ist keine Beschilderung notwendig.
FUSS-OG: Aber Kontrollen, gibt es die, welches Ergebnis, welche Konsequenzen. Man sieht an den Spuren die widerrechtliche Benutzung von Wegen unter 2 m, die dem WaldgesetzBW widersprechen. Hinweis auf die Pflicht, OWis zu verfolgen: Das VM-BW hat in einem aktuellen Erlass die Rechtslage von Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht verdeutlicht. Wenn der Gesetzgeber für Verstöße gegen Rechtsvorschriften Ordnungswidrigkeiten vorgesehen hat, sind die Behörden auch verpflichtet, diese Ordnungswidrigkeiten zu prüfen und vor allem zu sanktionieren. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Verwaltungsrecht. Sofern unbekannt, kann Erlass übersandt werden.
GR Bohnert: Neben dem Thema Rad gehört auch das Thema Pferd erwähnt!!
- Burgholz Schloßberg: Nach dem Landeswaldgesetz ist Radfahren auf Wegen unter 2 Meter unstrittig verboten. Damit ist, gesetzlich vorgeschrieben, dass Radfahren im Burgholz nicht erlaubt ist! An den Radspuren sieht man, dass sogar auf schmalen Wanderpfaden, auf Remstal-Gartenschau neuen Wanderwegen, rücksichtslos gefahren wird. Der gesamte Wald, ist neben einem Reitverbot, eindeutig für Radler halt nochmal extra mit Verkehrsschild "Verbot Radfahrer Z254 auszugeschildern, Beschädigungen an den genannten Wanderwegen zu reparieren. Und natürlich auch kontrollieren! (Rot!)
Antwort der Verwaltung: Eine Beschilderung ist nicht notwendig. Der Zustand des Wanderweges wird überprüft.
FUSS-OG: Was haben die Weg-Kontrollen ergeben, welche Schlüsse werden gezogen, man sieht an den Spuren die widerrechtliche Benutzung von Wegen unter 2 m, die dem WaldgesetzBW widersprechen. Hinweis auf die Pflicht, OWis zu verfolgen s.o.
Wir bitten also, in Abstimmung mit der Stadt Remseck, um zusätzliche Ausschilderung Z 254, nachdem man es für nötig sah, dort Z 257 anzuordnen. Mit mäßigem Erfolg übrigens, was man am regelmäßig umgeknickten Schild und Hufspuren sehen kann. Und dann natürlich zusätzlich eine Pressekampagne und K O N T R O L L E N!