Weiterhin: Fußverkehrschecks Remseck Umsetzung der Maßnahmenpakete
Zum Abschluss der Reihe „Schwerpunkte bei den FußverkehrsChecks“ sind heute ausreichend freie Fuß- und Gehwege dran, ein Schwerpunkt unserer FUSS e.V.-Ortsgruppe. Das Motto: „Mehr sicheren, ungestörten Platz für alle Fußgänger auf ihren Wegen“. Und der Gesetzgeber/Verordnungsgeber hat es richtigerweise gut gemeint und will den Fußgänger innerorts und außerorts als verletzlichstem Verkehrsteilnehmer in seinen Rechtsvorschriften eigentlich gut schützen. Die Städte und Gemeinden vor Ort haben bekannterlich die Aufgabe, diese Fußgänger-Bundes-Rechtsvorschriften auch genau so umzusetzen, meist ohne dass es irgendwelche Gestaltungsspielräume geben würde. Diese Rechtsvorschriften habe ich zusammengefasst, anzusehen auf unserer Homepage https://www.remseck-zu-fuss.de/rechtsgrundlagen/827-teil-1-mehr-sicheren-ungestoerten-platz-fuer-alle-fussgaenger-auf-ihren-wegen . Unverständlicherweise meinen manche Verkehrsbehörden, vielleicht ist es ja auch der allendhalben als massiv empfundene Druck der Politik oder sog. RadAktivisten, hier gestalterisch, gar rechtsetzend, zulasten des Fußverkehrs tätig sein zu müssen, was wir nicht nur, aber leider auch in Remseck bei diesen FußverkehrsChecks beanstanden mussten. Vereinfacht gesagt: Der Fußverkehr kann demnach innerorts eine Schutzbreite von 2,50 Meter für sich allein (ohne Radfahrer) beanspruchen, außerorts eine Schutzbreite von 2,00 Meter, immer als Mindestbreiten anzusetzen, bei intensiver Benutzung also deutlich breiter.
Also eigentlich gesetzlich alles klar geregelt, wie so macht man es dann anders? Das zusätzliche Radfahrern soll innerorts bei einem gemeinsamer Fuß-/Radweg als Grundsatz nicht vorgesehen werden, inner-/außerorts sowieso nur, … wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 StVO). Bei den so gecheckten Örtlichkeiten kann man nirgendwo diese zwingenden Voraussetzungen erkennen, wenn dann gibt es Alternativen wie Radschutzstreifen oder zumutbare Umleitungen/Alternativen. Damit sind aus meiner persönlichen Bewertung alle angeordneten Gemeinsame Fuß-/Radwege nicht begründet, müssen also allein den Bedürfnissen des Fußverkehrs dienen und vom Radverkehr freigehalten werden. Gesprächsangebote an die Verantwortlichen über diese klaren Regelungen wurden leider bisher nicht zeitnah angenommen. Mit den erarbeiteten Maßnahmenpaketen für alle Ortsteile haben wir aber rechtlich belastbare Unterlagen dem Rathaus an die Hand gegeben, deren Umsetzung nun auch, nach dieser langen Zeit, man zur Chefsache beim Oberbürgermeister Schönberger erklären könnte, damit es voran geht. Denn die dabei engagierten Bürgerinnen und Bürger wollen aus den begründeten Checks zahlreiche, objektiv dringende Änderungen, uns erreichen dazu auch viele positive Feedbacks. Dies muss doch nun zu einer konstruktiven Fortentwicklung der Verkehrsinfrastruktur nach neuen Erkenntnissen führen und „alte“, aber inzwischen überholte Bewertungen und Anordnungen, wie erbeten, auf den Prüfstand gestellt werden. Wir bleiben, aber letztlich mit endlicher Geduld, da dran!