Höheres Bußgeld und neue GehCheck-App

In einem Amtsblatt-Artikel (am 27.1.2022) habe ich thematisiert: Radwegnutzung in Gegenrichtung als Geisterfahrer – Hohes Konflikt- und Gefährdungspotenzial für alle! Dies gilt für die Radfahrer selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer, wenn der Radler als „Geisterfahrer“ aus der an sich falschen Richtung kommt. Bei erlaubtem ZweirichtungsRadverkehr ist eine Warnung angebracht, Markierung auf der Fahrbahn oder Verkehrszeichen VZ 1000-30, oft ist der Radverkehr aber rechtswidrig ohne Freigabe unterwegs, statt die Fahrbahn als Rechtsverkehr zu benutzen. Ich habe nun irrtümlich, deshalb nochmal dieses Thema, ein Bußgeld von EUR 20 bis 35 genannt. Der Verordnungsgeber hat aber angesichts der hohen Unfall- und Selbstgefährdungsproblematik in der Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) am 19. Oktober 2021festgelegt, dass die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge (Fahrräder sind Fahrzeuge!) nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet wird!

In der gleichen Vorschrift ja: In der Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) am 19. Oktober 2021festgelegt, dass die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße (Regelsatz EUR 55) geahndet wird! Gemeint ist also das immer noch beliebte Gehweg-Radeln, das der Verordnungsgeber wegen der Belästigung/Nötigung und Gefährdung der Fußgänger nun deutlich von EUR 25 erhöht hat. Die Verkehrsbehörden sind also aufgerufen, dem Wille des Verordnungsgebers nachzukommen und dieses gefährliche Radfahren zu kontrollieren und zu sanktionieren!

Zweites Thema heute dient ebenfalls dazu aufzudecken, welche Örtlichkeiten für Fußgänger gefährlich oder gar nicht rechtskonform verkehrsrechtlich geregelt sind. Wie unser Fachverband FUSS e.V. mitteilt: Was Ihnen und Euch auf der Straße Gutes und Schlechtes beim Gehen auffällt, kann mit wenigen Klicks in unserer neuen GehCheck-App festgehalten werden. Sie taugt für Einzelsituationen und für systematische Checks. Die Meldungen werden auf einer Karte im Internet abgebildet. Sie ergeben mit der Zeit ein Bild zu Stärken und Schwächen des Fußverkehrs in jeder Stadt und jedem Dorf, in dem die App eingesetzt wird.

Die App ist kein kommunaler Mängelmelder für Kurzzeitstörungen wie Sperrmüllhaufen oder akute Schlaglöcher. Bei ihr geht es z. B. auch um dauerhafte oder oft wiederkehrende Probleme wie Falschparker, wuchernde Gehweg-Gastronomie oder schwierige Fahrbahn-Querungen.  Die Meldungen landen nicht automatisch auf dem Tisch eines städtischen Sachbearbeiters, können aber gezielt exportiert und versendet werden. Die App ist derzeit im Großtest bei den FUSS-Mitgliedern, sobald die endgültige Version vorliegt, kommen nähere Infos für Anwender.