Bemerkungen und Änderungsforderungen Kreisverkehr Salonwald in Ludwigsburg im Dezember 2019 ProPedes-Begehung-Sitzung vom 25.11.2019

Mit EMail vom 3.1.20 an OB Dr. Knecht und BM Ilk

Es wurden folgende Feststellungen getroffen, die für die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zwingend und umgehend Änderungen an der bisherigen Verkehrsregelung notwendig machen:

1 Es handelt sich quasi um einen „Monsterkreisel“ mit gesondertem Radwegering und ist deshalb entsprechend großflächig. Man hatte dafür, trotz massiver Proteste der Anwohner, ein Teil des Salonwalds abholzen müssen, um überhaupt Platz zu haben. In den Musterlösungen BW (MLBW) (Bild 1), die den Radwegebau durch das Verkehrsministerium BW verbindlich vorschreiben und auch die Vorgaben zur Förderung festlegt, ist eine solch große Lösung nur bei einer Fahrzeugbelastung < 15.000 Fahrzeugen/24 Stunden vorgesehen, die hier nicht gegeben ist. Wenn aber diese Mindestgrenze nicht erreicht wird, und man will ja den Fahrzeugverkehr weiter einschränken, ist ein solches Verkehrsbauwerk, baulich und finanziell überdimensioniert und eine schlimme Verschwendung von Steuergeldern. Und Bäume, wichtige Klimaschützer, hätten bei einer dem Verkehrsaufkommen gerechten Lösung auch nicht abgeholzt werden müssen. Laut Pressemitteilung wurde vielleicht deshalb auch keine Förderung des Landes gewährt. Der Verantwortliche müsste dann aber im Rahmen eines Dienstaufsichtsverfahrens zur Rechenschaft gezogen werden.

2 Auch die Empfehlungen für den Radwegbau (ERA) sehen vor, dass vorher eine Kosten-/Nutzenanalyse gemacht wird. Wir bitten, uns diese Grundlage zur weiteren abschließenden Prüfung vorzulegen.

3 Nach den MLBW (Bild 1) ist vorgeschrieben, dass zwischen Fahrbahn und Radweg mind. 4 m Abstand sein müssen, damit ausfahrende Fahrzeuge, die wegen Radler abbremsen müssen, keinen Auffahrunfall provozieren, wenn sie ein Stück dann noch in den Kreisel hineinragen. Dieser vorgeschriebene Abstand ist nicht vorhanden, das Bauwerk ist insofern auch hier nicht regelkonform.

4 Nach den MLBW (Bild 1) ist als sachgerecht vorgesehen, auf dem Radweg Richtungspfeile in Fahrtrichtung des FzVerkehr anzubringen, damit der Radverkehr nicht Fahrzeuge und Fußverkehr durch die falsche Fahrtrichtung gefährdet: Diese Markierungen fehlen und sind zwingend nachzuholen. Bei der Begehung fuhr dann auch gleich einer falsch, ist halt kürzer!

5 Man hat ein Blindenleitsystem an allen Fußwegen angebracht, das aber auf Radwegen unverständlicherweise einfach unterbrochen ist (Bild 2). Dies ist nicht zielführend, da Blinde ja gerade solche gefährlichen Wege sicher kreuzen können müssen.

6 Diese zwingende Absicherung für alle Fußgänger wird auch gefördert dadurch, dass man die Zebrastreifen (FGÜ) über die Radwege verlängert und dadurch den doch selbstverständlichen Vorrang des Fußverkehrs auch gegenüber Radlern verdeutlicht. Dies fehlt bisher (Bild 2) Ist übrigens so auch in der Verwaltungsvorschrift zur StVO als Regel vorgeschrieben! Wieso die Planer/Bauer dies nicht nur hier nicht machen ist unverständlich!

7 Durch entsprechende Beschilderung, die bisher fehlt, ist der Radweg rund um den Kreisverkehr als verpflichtend auszuweisen. Die rote Einfärbung und das aufgebrachte Radsymbol sind nicht amtlich verbindlich und irritieren bei der Benutzung bzw. verkomplizieren nur die rechtliche Beurteilung nach einem möglichen Unfall. Bei den zwei Besichtigungen fielen mehrere Radler nacheinander auf, die von der Königinalle kommend einfach auf dem Fahrzeugkreisverkehr zur Danziger Straße weiterfuhren. Man hat doch nicht immense Steuergelder (ca. 1,5 Mio. EUR?) eingesetzt, und will dann nicht sicherstellen, dass der Radverkehr, für sich und andere, dann auch ungefährdet und rechtskonform geleitet wird. Diese Beschilderung ist noch anzubringen, auf den Radwegen selbst vorsorglich auch noch ebenso Z237.

8 Durch Bepflanzungen am äußeren Ring für den Fahrzeugverkehr darf nicht der Eindruck erweckt werden, der Radverkehr wäre nicht „fahrbahnbegleitend“. Denn nur dann hat er im Rahmen des Kreisverkehrs, und auch nur rechtsrum, Vorfahrt. Die bisherige Bepflanzung (Bild 3) wurde ja nun aufgrund von Beschwerden von Autofahrern entfernt.

9 An der rechtsseitigen Einmündung der Danziger Straße in die Aldinger Straße hat man den bisher vorhandenen Gehweg mit Z 241 aufgeteilt, dabei dem Fußverkehr nicht die erforderliche Gehwegbreite (Bild 4), im Gegensatz zum Radweg, eingeräumt. Diese Stelle ist zugunsten des Fußverkehrs neu aufzuteilen und zu markieren.

10 Der ursprünglich Gehweg entlang des Salonwalds stadtauswärts an der Aldinger Straße ist nicht rechtskonform als Radweg ausgewiesen und zum Kreisverkehr hin auch noch schön eingefärbt (Bild 5). Wenn dem Fußverkehr keine Alternative geboten wird ist dieser Radweg auf dem Gehweg aufzugeben. Er wird wegen seiner mangelnden Breite, wie wir bei der Begehung beobachten konnten, trotz zwingender Überleitung am Torhaus, sowieso ignoriert. Dies ist also zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen Peter-Jürgen Gauß für www.wanderfreunde-remseck.de ProPedes Remseck Drosselweg 11 71686 Remseck