Was machen wir
Wir kümmern uns um Fußgänger!
Wir kümmern uns um Fußgänger!
(Dauerveröffentlichung Amtsblatt)
Seit 1.1.2020 engagieren wir uns als Ortsgruppe des FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, Berlin. FUSS e.V. ist, unter dem Motto „Mit uns geht es besser!“, eine Interessenvertretung von Fußgängern in Deutschland, der sich seit 1985 dafür einsetzt, das Zufußgehen sicherer, gesünder, angenehmer und attraktiver zu machen und damit den Umweltverbund von Fuß, Rad und Bus/Bahn in Stadt und Land zu stärken. Vor Ort setzen wir uns als FußgängerLobby für mehr Beachtung und Wertschätzung in Remseck, Ludwigsburg, Waiblingen, Kornwestheim, Fellbach usw. mit verschiedenen Projekten. Als Hauptprojekt unser FußverkehrsCheck in den Remsecker Ortsteilen in 2020/21 als offene Bürgerbeteiligung mit über 240 Checks zu den Themen freie Gehwege, Tempolimits, Fußgängerüberwege, mehr Aufenthaltsqualität in Stadt, Wald und Flur usw., Näheres unter www.remseck-zu-fuss.de und immer wieder hier im Amtsblatt der Stadt Remseck. Bei Interesse oder Fragen bitte einfach melden!
Gehen wir ein Stück?
Gehen wir ein Stück?
Zu Fuß unterwegs: In Corona-Zeiten hat das Spazierengehen einen Boom erlebt. Warum die unterschätzte Bewegungsform mehr ist, als nur einen Schritt vor den anderen setzen. So beginnt ein Artikel in der Apotheken Umschau vom 15. April 2021, der mir dieser Tage zufällig in die Hände kam. Leider auch heute noch aktuell nach fast einem Jahr, denn Corona gibt es immer noch! Darin wird weiter unter anderem von einem Professor Martin Schmitz berichtet, der an der Uni Kassel Spazierwissenschaften (Promenadologie) lehrt, basierend auf den Erkenntnissen in den 1980er-Jahren des Schweizer Soziologen Lucius Burkhardt, bei dem Martin Schmitz studierte. Damals sei der vorläufige Höhepunkt der Mobilität erkannt worden, mit Autos, Schnellzügen, Charterflügen … Gibt es ja heute alles auch noch, neues ist dazu gekommen, wie schnelle E-Pedelecs. Doch je schneller man sich fortbewege, desto schemenhafter nähme man die Umgebung wahr, der Autofahrer z.B. würde nur noch ein abstraktes Landschaftsbild erleben, alles husche an ihm vorbei, so der Promenadologe. Zeit also, möglichst viel bei der Mobilität zu entschleunigen, durch einfach mal öfter Spazierengehen, bummeln, schlendern. Nicht nur in den Straßen, vor allem in den Parks und öffentlichem Grün seien so Zufluchtsorte geworden, hier außerhalb der Großstadt auch über die Feldflur und durch den leider raren Wald im näheren Umkreis. Vorbildlich ist da der Promenadenring in Leipzig als ältester städtischer Landschaftspark: „Promenieren Sie auf lauschigen Wegen unter den Kronen majestätischer Bäume. Von Zeit zu Zeit treten repräsentative Gebäude aus der grünen Kulisse. Liebevoll gestaltete Schmuckbeete setzen von April bis Oktober farbige Akzente“.
Dabei geht es Martin Schmitz gar nicht um vorher geplante Wege, vielmehr gehe es bei der Spazierwissenschaft darum, ohne festes Ziel loszulaufen, jedes Mal seine Umgebung zu beobachten und Neues zu entdecken, sicher auch Gerüche und Geräusche wie Vogelzwitschern in sich aufnehmen und das Glück, einfach das Dasein genießen. Nur eines müsse man entscheiden: Gehe ich heute nach rechts oder links, dann fädelt sich der Rest ein, so seine Meinung. Wer aber Anregungen zum Unterwegs sein braucht, den kann ich auf meine Spaziervorschläge als auch Leiter des Wander- und SpazierKlubs Wanderfreunde Remseck Aktive 55plus hinweisen, wenn man da überall rum ist, dann in Gegenrichtung spaziert, dann kann man gut wieder von vorne anfangen, es gibt immer was Neues zu entdecken: https://www.wanderfreunde-remseck.de/einfach-mal-raus-spaziergaenge-und-wanderungen-in-corona-zeiten/ .
Beim Spazierengehen muss man nicht selbst grübeln, durch die Einflüsse aus der Umwelt angeregt fließen die Gedanken und Ideen wie von selbst. Traue keinem Gedanken, der nicht im Gehen entstanden ist, soll der Philosoph Friedrich Nietzsche gesagt haben, auch Albert Einstein, z.B., soll oft in die Wälder gegangen sein, um dort besonders knifflige Problemstellungen leichter zu lösen. Immer wieder bekannt geworden sind auch Spaziergänge von Politikern, deren festgefahrene schwierige Einigung dann mit guten Ergebnissen im Park gelang. Also auch von dieser Seite öfter da einfach mal raus zum gemeinsamen, problemlösenden Gehen!
Dieses Spazierengehen ist als wichtig und fördernd auch in der Psychotherapie seit langem erkannt worden, da gibt es sog. Walk and Talk-Termine, die erfolgreicher sind als das bloße Gegenübersitzen. Dass Spazierengehen die Psyche entspannt seien in Studien in Japan und Norwegen bewiesen worden, dabei ging es auch um die sportliche gesundheitliche Fitness. Die WHO hat Anfang 2021 die empfohlene Bewegungszeit mit Gehen inzwischen bei Erwachsenen auf bis 300 Minuten wöchentlich angehoben mit der Begründung, dass dies nach Berechnungen weltweit jährlich mehr als fünf Millionen vorzeitige Todesfälle verhindern würde. Also, auf geht’s!
Die neue FUSS - GehCheck-App ist da. Jetzt herunterladen!
Die GehCheck-App ist da. Jetzt herunterladen!
Wer zu Fuß unterwegs ist, kann jetzt ganz einfach Gutes und Schlechtes festhalten und öffentlich machen. Unsere GehCheck-App hält mit wenigen Klicks fest, ob ein Weg schmal, ein Übergang gefährlich oder eine Promenade angenehm ist.
Die App ist kostenfrei und leicht zu bedienen. Sie taugt für professionelle Fußverkehrs-Checks; mit ihr sollen aber auch Menschen ohne Vorbildung ihre Geh-Erfahrung festhalten und öffentlich machen. Alles Erfasste erscheint auf einer Karte im Internet. Das ergibt mit der Zeit ein genaues und umfassendes Bild davon, wo es sich in Deutschland gut geht und wo es Probleme gibt.
Gefördert wurde die Entwicklung der App vom Umweltbundesamt, das bereits in drei Projekten den FUSS e.V. bei der Entwicklung kommunaler Fußverkehrs-Strategien unterstützt hat. Technisch entwickelt ist sie von der Darmstädter Werdenktwas GmbH, die zuvor zahlreiche kommunale Mängelmelder entwickelt hat. Anders als diese lösen die Informationen der GehCheck-App meist keine Sofort-Aktionen im Rathaus aus.
Die App ist aber künftig die detaillierteste Planungsinformation für Städte, die wissen wollen, welche Stärken und Schwächen es auf ihren Wegen fürs Gehen gibt. Es gibt sie für Android-Geräte hier und bei Apple hier. Zur Auswertungsseite im Web mit allen bisher erfassten Meldungen geht es hier.
FUSS-WahlPrüfSteine zur Oberbürgermeisterwahl 2022 in Remseck
Testen Sie hier Ihre OB-Kompetenz für den Fußverkehr in Remseck!
Wie schon hier im Amtsblatt angekündigt, will unsere FUSS-Ortsgruppe zur heran stehenden Oberbürgermeisterwahl mit FUSS-WahlPrüfSteinen zum Fußverkehr in Remseck mit zur Entscheidungsfindung der Bürgerschaft bei der OB-Wahl beizutragen. Diese „FUSS-WahlPrüfSteine Fußverkehr“ wurden nun innerhalb der Ortsgruppe erarbeitet, diskutiert und so wie nachfolgend beschlossen. Wir wollen jeden Bewerber für die OB-Wahl bitten, mit diesen Bewertungen/Fragen seine Kompetenz insbesondere für die Fußgänger deutlich zu machen, denn nur ein fußgängerfreundliches Remseck ist ein l(i)ebenswertes Remseck!
Machen Sie doch auch mit und testen Ihre persönliche OB-Kompetenz. Gerne können Sie uns den bearbeiteten WahlPrüfStein-Bogen zusenden, man könnte dann an eine Veröffentlichung als Gesamt-Ergebnis denken. Kompetenz: Gemeint ist die hier Fähigkeit und Fertigkeit, in den genannten Gebieten Probleme zu lösen, sowie die Bereitschaft, dies auch zu tun.
WahlprüfSteine zur OB-Wahl Remseck 2022 der FUSS e.V. Ortsgruppe Remseck+Umgebung
Seit 1.1.2020 engagieren wir uns als Ortsgruppe des FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, Berlin. FUSS e.V. ist eine Interessenvertretung von Fußgängern in Deutschland. Er ist ein Verkehrsclub, der sich dafür einsetzt, das Zufußgehen sicherer, gesünder, angenehmer und attraktiver zu machen und den Umweltverbund in Stadt und Land zu stärken. Der Verein wurde 1985 gegründet. Vor Ort setzen wir uns als FußgängerLobby für die Belange des Fußverkehrs in Remseck, Ludwigsburg, Waiblingen, Kornwestheim, Fellbach usw. mit verschiedenen Projekten. Als Hauptprojekt unser FußverkehrsCheck in den Remsecker Ortsteilen in 2020/21 als offene Bürgerbeteiligung mit über 240 Checks zu den Themen freie Gehwege, Tempolimits, Fußgängerüberwege, mehr Aufenthaltsqualität in Stadt, Wald und Flur usw., näheres unter https://www.remseck-zu-fuss.de/fussverkehrschecks/remseck . Die daraus erarbeiteten Maßnahmenpakete befinden sich derzeit in der sog. Umsetzungsphase, es wurde auch ein „Runder Tisch Fuss- und Radverkehr“ einberufen. Nach unserer Meinung kommt das Thema Fußverkehr, auch in Remseck, nach diesen umfangreichen Checks durchaus zu kurz, manchmal sogar missverständlich, deshalb sind wir von FUSS e.V. weiterhin vielfältig für diese wichtige, unstrittig nachhaltigste, Mobilität aktiv. Denn jeder Mensch ist ja mindestens einmal am Tag zu Fuß unterwegs und sollte dies sicher und ungestört machen können!
Mit den WahlprüfSteinen der FUSS e.V.-Ortsgruppe wollen wir die Bedeutung des Fußverkehrs für ein l(i)ebenswertes Remseck verdeutlichen und bei den Kandidaten zur OB-Wahl abfragen, welche besonderen Fußverkehrsprojekte sie in der kommenden Amtszeit in der Stadt Remseck initiieren würden. Wir bitten also höflich um Stellungnahme, Beantwortung, Gewichtung der nachstehenden Punkte
- Sehen Sie die Förderung des Fußverkehrs auch als wichtiges Thema Ihrer künftigen Tätigkeit als OB?
Bewertung: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
- Was würden Sie als Schwerpunkte zugunsten des Fußverkehrs tun?
>>>Freitext:
- Was wollen Sie unternehmen, dass Fußgänger, besonders Kita-/Schul-Kinder, Senioren und Mobilitätseingeschränkte, in Remseck sicher die Fahrbahnen überqueren können?
Zebrastreifen: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
Fußgängerampeln: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
Furten, Mittelinseln: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
>>>Freitext
- Wie stehen Sie zu Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit, auch bei Durchgangsstraßen innerorts?
Bewertung: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
- Ist für Sie der Schutz von Gehwegen vor Falschparkern und -fahrern ein Thema? Wenn ja, was wollen Sie hierfür tun?
Bewertung: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
>>>Freitext
- Bundesrecht wie die StVO und die VwV-StVO sehen grundsätzlich getrennte Flächen für Fußgänger und Radfahrer vor. In Remseck leider oft so nicht angeordnet. Treten Sie für eine rasche, rechtskonforme Änderung und Trennung von Fuß und Rad ein? Bei welchen Örtlichkeiten sehen Sie kurzfristig dringenden Handlungsbedarf?
Bewertung: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
>>>Freitext
- Die seit Ende 2021 deutliche Erhöhung der Bußgelder für Gehwegfahren und für „Geisterfahren“ durch den Gesetzgeber zeigt das besondere Schutzbedürfnis und den Schutzanspruch der Fußgänger. Wie bewerten Sie die Notwendigkeit der Durchsetzung dieser neu angeordneten Restriktionen gegen Radfahrer, welche Örtlichkeiten in Remseck sind Ihnen dabei besonders aufgefallen.
Bewertung: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
>>>Freitext
Herzlichen Dank für Ihr Mitmachen, denn Sie lernten dabei auch Remseck ein Stück näher kennen. Mit diesen WahlprüfSteinen wollen wir für einen Teilbereich des gesellschaftlichen Lebens in Remseck mit zur Entscheidungsfindung der Bürgerschaft bei der OB-Wahl beitragen! Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, auch für Diskussionen zu den angesprochenen Themenbereichen. Mit Ihrer Teilnahme gestatten Sie uns auch die Veröffentlichung.
Im März 2022 Peter-Jürgen Gauß
Amtsblatt 21.10.21 FUSS-Info-Veranstaltung am 11.11.2021 ab 18 Uhr in der neuen Stadthalle Remseck
FUSS-Info-Veranstaltung am 11.11.2021 ab 18 Uhr in der neuen Stadthalle Remseck
Nochmal ein weiterer Hinweis auf unserer lange verschobenen FUSS-Info-Veranstaltung, die unter dem Motto stehen soll:
GUT+SICHER unterwegs, natürlich zu FUSS!
Geplant ist die Fußverkehrsförderung des Landes Baden-Württemberg und den FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland in Präsentationen vorzustellen, nach einer Diskussionsrunde und Pause dann die bisherigen Aktivitäten unserer Ortsgruppe mit dem deutlichen Schwergewicht die vorliegenden FußverkehrChecks in Remseck als offene Bürgerbeteiligung in 2020. Das Verkehrsministerium BW und der neugewählte Vorstand von FUSS e.V. wurden um Referenten gebeten.
Also die herzliche Einladung an die interessierte Bürgerschaft der Stadt Remseck, kommen und informieren Sie sich zu der Thematik bei dieser FUSS-Info-Veranstaltung am 11.11.2021 ab 18 Uhr in der neuen Stadthalle Remseck. Über Ihr Kommen würden wir uns freuen und Platz haben wir ja genügend. Damit wir planen können, bitte kurzes Feedback, danke!
Amtsblatt 7.10.21
FußverkehrChecks in den Remsecker Stadtteilen sind im Umsetzungsverfahren
In zwei aktuellen Besprechungen im Rathaus, dort ja federführend der Erste Bürgermeister Herr Jo Triller und die Projektleiterin Frau Daniela Dürr, konnte ich nun das weitere Vorgehen im Umsetzungsverfahren abstimmen. Von unseren runden 240 Checks sind viele in der Kategorie „grün“, also ein Lob für den aktuellen Zustand, „gelb“ für mögliche Änderungen und „rot oder rot plus“ für von unserer FUSS e.V.-Ortsgruppe und den Checkern für dringend eingeforderte Änderungen, da damit mehr Sicherheit für alle erreicht wird oder aber nach hiesiger Meinung die Verkehrsanordnungen sich nicht nachvollziehbar in den einschlägigen Normen wiederfinden. Wir wollen nun angesichts des Umfangs der Checks so vorgehen, dass vom Rathaus geprüft wird, welche unserer Checks, ja bereits über ein Jahr alt, inzwischen erledigt bzw. bereits für Änderungen in der Planung sind. Wir von der Projektleitung werden die dann noch verbliebenen Checks daraufhin prüfen, welche denn nun aktuell und zeitnah für Änderungen angegangen werden müssten, also quasi eine Überarbeitung der Priorisierung, um sich gemeinsam auf das wirklich wichtigste zu fokussieren. Wir werden diesen Zwischenschritt mit den Checkern abstimmen. Sobald dann diese beiden Unterlagen vorliegen, sollte in einer Gesprächsrunde die weitere konkrete Umsetzung angegangen werden. Wir berichten darüber.
FUSS-Info-Veranstaltung am 11.11.2021 ab 18 Uhr in der neuen Stadthalle Remseck
Seit 1.1.2020 sind wir hier nun als Mitglieder die neue FUSS e.V.-Ortsgruppe Remseck+Umgebung mit vielen Aktionen, auch über Remseck selbst hinaus. Schon im letzten Jahr wollten wir mit einer Info-Veranstaltung die Bürgerschaft über den Ansatz bei der Förderung des Fußverkehrs unseres FUSS e.V. Fachverbands in Berlin und der hiesigen Ortsgruppe unterrichten, mehrere Anläufe scheiterten an Vorgaben zu Corona. Wir wollen nun im November einen weiteren Versuch starten und freuen uns, dass die Stadt hierzu die neue Stadthalle zur Verfügung stellt. In diesem besonderen Rahmen findet also am 11.11.2021 ab 18 Uhr eine Info-Veranstaltung statt, bitte schon jetzt den Termin notieren. Alle sind herzlich willkommen, Platz gibt es ja genügend. Für die konkrete Tagesordnung und Abläufe wollen wir noch etwas zuwarten, um die aktuellen Corona-Vorgaben zu berücksichtigen, geplant ist aber den FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland und die Fußverkehrsförderung des Landes Baden-Württemberg in einer Präsentation vorzustellen, nach einer Diskussionspause dann die bisherigen Aktivitäten unserer Ortsgruppe mit dem deutlichen Schwergewicht FußverkehrChecks in Remseck als offene Bürgerbeteiligung in 2020. Natürlich freuen wir uns dabei auch über neue Mitgliederinnen und Mitglieder bei dieser Gelegenheit, Infomaterialien dazu wie auch zu allgemeinen Fußverkehrsthemen liegen dann bereit. Bei Fragen vorab scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren:
Amtsblatt 30.9.21
Europäische Mobilitätswoche vom 16. – 22. September 2021
Die EUROPÄISCHE MOBILITÄTSWOCHE ist eine Kampagne der Europäischen Kommission. Seit 2002 bietet sie Kommunen aus ganz Europa die perfekte Möglichkeit, ihren Bürgerinnen und Bürgern die komplette Bandbreite nachhaltiger Mobilität vor Ort näher zu bringen. Jedes Jahr, immer vom 16. bis 22. September, werden im Rahmen der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTSWOCHE innovative Verkehrslösungen ausprobiert oder mit kreativen Ideen für eine nachhaltige Mobilität in den Kommunen geworben: So werden beispielsweise Parkplätze und Straßenraum umgenutzt, neue Fuß- und Radwege eingeweiht, Elektro-Fahrzeuge getestet, Schulwettbewerbe ins Leben gerufen und Aktionen für mehr Klimaschutz im Verkehr durchgeführt. Dadurch zeigen Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger, dass nachhaltige Mobilität möglich ist, Spaß macht und praktisch gelebt werden kann.
Jede Kommune in Deutschland kann mitmachen – ganz gleich welcher Größe. Entscheidend bei der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTSWOCHE ist nur, sich für nachhaltige Mobilität einsetzen zu wollen. Das Umweltbundesamt hat am 01.01.2016 die Nationale Koordinierungsstelle der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTSWOCHE übernommen und unterstützt seither deutsche Kommunen tatkräftig bei ihrer Umsetzung. Konkret bietet die Nationale Koordinierungsstelle fachliche Hilfestellungen, informative Webinare, verschiedene Netzwerkveranstaltungen, hilfreiche Designvorlagen und ist zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die EUROPÄISCHE MOBILITÄTSWOCHE und nachhaltige Mobilität. Näheres dazu auf Europäische Mobilitätswoche | Umweltbundesamt . Die Stadt Remseck hat da nicht mitgemacht, vielleicht notiert man den Termin für 2022. Mit unserem großangelegten FußverkehrsCheck Remseck haben wir unseren Teil ohne Zweifel zum Thema beigetragen, die Stadt mit dem „Runden Tisch Fuß- und Radverkehr“, sicher nachhaltiger als nur Aktionen in einer Woche!
Zum Thema Nachhaltige Mobilität passt auch eine neue Statistik des Statistischen Bundesamtes vom 15.9.21 zur Mobilität. „Gerade einmal gut 13 Prozent nutzen … regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Straßenbahn, U-Bahn oder Zug. Jeder zehnte Erwerbstätige fährt regelmäßig mit dem Fahrrad zur Arbeit. Im Vergleich zur letzten Erhebung für das Jahr 2016 sind die Prozentanteile der einzelnen Verkehrsmittel nahezu unverändert – trotz aller Appelle von Klimaschützern und Bemühungen der Politik, mehr Menschen dazu zu bringen, das Auto stehen zu lassen.“ (LKZ 16.9.21). Damit aber wird aber auch deutlich, dass die mitunter ideologisch gesteuerte Überfinanzierung des Radverkehrs, oft auch zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer, auch des Fußverkehrs, den behaupteten Effekt gar nicht hat, trotz Millionen von Steuergeldern für Radwege, auch hier in BW. Inzwischen spricht man auch nicht mehr von Pendler z. B. für teure Radschnellwege, die dort ja fahren sollen, sondern nun von „Alltagsradlern“, die aber auf teuren Radverkehrsanlagen wie der Marbacher Straße doch auch recht „zurückhaltend“ unterwegs sind. Letztlich fördert man mit immensem Aufwand Freizeit- und Sportradler in Wald und Flur, kann man ja unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Gesundheitsvorsorge machen, aber nicht unter diesem falschen Etikett, nicht mit diesen vielen Steuermillionen, die man eigentlich nicht hat, und damit nicht nur für einen Teil der Gesellschaft. Und es muss der klare Grundsatz gelten: Jeder muss ganz persönlich selber entscheiden können, welche Mobilitätsart man für welche Zwecke benutzen will.
Amtsblatt am 9.9.21 FUSS-Mitgliederversammlung
Einladung zur 21. Mitgliederversammlung des FUSS e.V.
Der FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland lädt alle Mitglieder zur 21. ordentlichen Mitgliederversammlung (MV) am Samstag, den 9. Oktober 2021 ab 17:30 Uhr ein. Die MV findet in der Hochschule München, Lothstr. 64, 80335 München im Rahmen des 23. BUVKO statt. So war es an dieser Stelle zu lesen. Dieser 23. Bundesweite Umwelt- und Verkehrs-Kongress BUVKO kann in diesem Jahr aber nicht in Präsenz stattfinden, da dies aufgrund der aktuell gültigen bayerischen Hygienevorschriften für Veranstaltungen in der Hochschule München nicht möglich ist. Damit stehen auch der 21. ordentliche Mitgliederversammlung (MV) von FUSS e.V. keine Räumlichkeiten mehr zur Verfügung. Da die MV bereits einmal wegen Corona verschoben wurde, laut Satzung aber in diesem Jahr stattfinden muss, wird sie nun von uns online organisiert. Die Tagesordnung bleibt gegenüber der Einladung von Anfang August unverändert, der Termin wurde aus organisatorischen Gründen um einen Tag vorgezogen:
Der FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland lädt also alle Mitglieder zur 21. ordentlichen Mitgliederversammlung (MV) am Freitag, den 8. Oktober 2021 ab 16:00 Uhr ein. Sie findet online statt. Die technischen Zugangsdaten werden Ihnen noch rechtzeitig per Mail mitgeteilt. Die MV dauert voraussichtlich bis etwa 19:00 Uhr.
Tagesordnung im Einzelnen siehe https://www.fuss-ev.de/verein/mitglied-werden?view=article&id=830:top-mv21&catid=83
Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder. Fördermitglieder haben dagegen kein Stimmrecht.Wir würden uns über eine rege Teilnahme sehr freuen und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Paul Bickelbacher (München), Katalin Saary (Reinheim) und Roland Stimpel (Berlin) für den FUSS e.V. Bundesvorstand, sowie Stefan Lieb (Berlin) für die Geschäftsleitung.
Auf der Mitgliederversammlung unserer Ortsgruppe am 19.8.21 haben wir dazu folgende Anregungen/Anträge an den Fachverband gestellt:
- Es ist wohl wichtig, dass man sich im OG-Verteiler austauschen kann, aber doch eher mit Tipps oder Hinweise auf Aktivitäten, nicht über Rechtliches. Denn da kommt wirklich manches „unscharfe“ heraus, das manche dann nur verunsichern. Deshalb der Vorschlag, einen Verkehrsanwalt für rechtliche Fragestellungen fest verpflichten, damit die angesprochenen Themen auch rechtssicher beantwortet werden.
- Dazu anschließend die seit längerem vorgetragene Überzeugung, dass FUSS viele Tatbestände endlich vor den Verwaltungsgerichten klären lassen muss, da viele „radbeseelten, ideologisch gesteuerte oder hobbyzugrundelegende“ Verkehrsbehörden, Anordnungen in den letzten Jahren zulasten des Fußverkehrs getroffen haben, die den Rechtsnormen aber nicht entsprechen. Gemeint damit ist die Einrichtung von Z239 und Rad frei, Z240, beides ohne ausreichende Breite, Fußgängerzone Rad frei, nun verstärkt E-Roller frei, Park- und Bummelstrecken auch mit Rad frei, Radler auf Wanderwegen oder querwaldein! Da muss endlich ein Zeichen gesetzt werden, dass da überall Fahrzeuge auf Fußgängerflächen rechtswidrig sind und auch dem ganzen Sinn zum Schutz des Fußverkehrs widersprechen. Klagberechtigung jedes Verkehrsteilnehmers ist ja ohne weiteres gegeben.
- Dann bitte weiterverfolgen, dass FUSS e.V., wie andere Umweltverbände wie z.B. die Umwelthilfe, selbst klagen kann, was einiges erleichtern würde.
- Dazu passt auch, dass endlich klargestellt werden muss, wie breit ein Fahrrad eigentlich sein darf, um als Rad auf anderen verkehrsflächen als die Fahrbahn fahren zu dürfen. Denn derzeit gibt es absonderliche Entwicklungen (Cargo-Bikes uam.)dazu, oft im Ausland erworben, die breiter sind als ein übliches Rad sind. Diese (Sonderrad-)Fahrzeuge müssen auf gemeinsamen Fuß/Radwegen verboten werden, die bis zugrundeliegenden Breiten passen da erst recht nicht mehr. Und bei der Gelegenheit auch sämtlich E-Fahrzeuge, die einfach für Gemeinsames zu schnell gefahren werden, Versicherungspflicht mit kennzeichenausweis sowieso.
- Dann sollte dringend eingefordert werden ein Abstandsgebot von mind. 1,50 Meter auch zwischen Fuß und Rad, nachdem man ein solches bei Rad und Auto eingerichtet hat. Wobei dann auch klargestellt werden muss, dass auch Fußgänger zu zweit nebeneinandergehen dürfen. Im NaturschutzG ist das Nebeneinandergehen schon fixiert. Da würde sich dann mancher gemeinsame, aber zu schmale, Weg sowieso von alleine erledigen.
- Dann zu Vorfahrtsregeln. Es kann nicht sein, dass bei gemeinsamen Wegen, Z239 und Rad frei, Z240 und Z241 an einer Einmündung von recht die Weiterführung als Furt auf einmal ein reiner Radweg (meist Radsymbol) wird, damit kann ein Fußgänger da gar nicht weitergehen. Zweck ist, den Radfahrer damit Vorfahrt zu verschaffen, den Fußgängern aber nicht. Dies muss aber endlich einheitlich für Fuß und Rad geregelt werden.
Fußgänger und Radfahrer - geht denn das zusammen? Amtsblatt 2.9.21
Aus dem Amtsblatt der Stadt Remseck vom 26.8.2021: „In Remseck am Neckar gibt es zahlreiche gemeinsame Fuß- und Radwege. Hier teilen sich zu Fuß Gehende und Radfahrende einen Weg. Besonders im Bereich rund um das Rathaus treffen verschiedene Verkehrsteilnehmer mit unterschiedlichen Zielen aufeinander. Leider kommt es hier auch immer wieder zu verschiedenen Begegnung“. Damit diese Begegnungen nicht zum gegenseitigen, unnötigen Stress und Verärgerung führen, will hier kurz, widerholt, auf die Rechte und Pflichten eingehen, die tatsächlich wohl oft unbekannt zu sein scheinen. Zunächst einmal gelten die allgemeinen Grundregeln der Straßenverkehrs-Ordnung. Diese besagen zum Beispiel, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert (§ 1 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Des Weiteren muss sich jeder so verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird (§ 1 Absatz 2 StVO). Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht werden kann (§ 3 Absatz 1 StVO). Da Fahrräder Fahrzeuge sind, gilt das auch für Fahrräder auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen. Es darf also darauf nur so schnell gefahren werden, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann (§ 3 Absatz 1 StVO).
Bei Gemeinsamen Wegen kann dies bis zur Schrittgeschwindigkeit führen, ja gar zum Anhalten. Wenn beispielsweise eine Fußgängergruppe auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg, dazu gehören auch landwirtschaftliche Wege oder Waldwege, trotz Klingeln eines Radfahrers keinerlei Reaktion zeigt, muss der Radfahrer seine Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Das OLG München vertritt sogar die Auffassung, dass Radfahrer anhalten müssen, wenn Schrittgeschwindigkeit nicht ausreicht (OLG München, Urt. v. 23.10.2009. Ein Radfahrer auf einem Fuß-/Radweg muss also, wenn er an einem Fußgänger vorbeifahren will – der ihn nicht sieht oder beachtet –, vorsorglich sein Fahrverhalten darauf einstellen. Der Fußgänger könnte einen unbedachten Schritt machen, der zum Zusammenstoß führt. Den Großteil der Schuld hätte dann der Radler. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bamberg hat das Oberlandesgericht Bamberg in einem Grundsatzurteil bestätigt. Dies bedeutet aber auch, dass der Radler mit ausreichendem Sicherheitsabstand von mind. 1,50 Meter an Fußgängern und eben mit dieser Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren sollte, aus Gründen der Sicherheit und dem sonst fehlenden Sicherheitsempfinden des Fußgängers, also mehr als eine Lenkerbreite, diesen Abstand fordern die Radler gegenüber Kraftfahrzeugen ja auch ein. An Kindern, gehandicapten Menschen und anderer, erkennbar sonst gefährdeten z. B., seh- und hörgeschädigte Menschen, deutlich mehr, bei Bedarf sogar Anhalten, siehe oben, um die Situation zu klären!
Auf deutlich erkennbaren Gehwegen und ausgeschilderten Fußwegen (Zeichen 239 blaues rundes Schild mit Fußgängerin) hat ein Radler nix zu suchen, es sei denn er begleitet ein Kind bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Ist bei Z239 das „Rad frei“ angeordnet und bei Zeichen 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg blaues rundes Schild mit Fußgängerin oben und mit Rad unten) die gemeinsame Nutzung erlaubt, sind obengenannte Pflichten ganz selbstverständlich für ein besseres Miteinander zu beachten. Wobei dem Fußverkehr auch zwingend eine Sicherheitsbreite von 2,50 Meter innerorts, außerorts 2,00 Meter als eigener Geh-/Fußweg zur Verfügung stehen muss, sonst dürfen diese Regelungen gar nicht angeordnet werden. Wird also dies alles beachtet, dann wäre doch das Verhältnis dieser beiden, ja nachhaltigen, Verkehrsarten deutlich entspannter, dafür will sich auch unsere FUSS-Ortsgruppe einsetzen! Für Fragen zu diesem und anderen FußverkehrsThemen stehen wir gerne zur Verfügung unter
Amtsblatt26.8.21 Mitgliederversammlung
Zweite Mitglieder-Versammlung der FUSS e.V.-Ortsgruppe Remseck+Umgebung
Der hoffnungsvolle Start unserer FUSS-Ortsgruppe am 1.1.2020 war leider schnell durch die Corona-Beschränkungen/-Belastungen beeinträchtigt, glücklicherweise konnten wir auf die Aktiven der AG ProPedes Remseck aufbauen, die sich dem Fußverkehr schon seit 2017 widmeten. So musste auch unsere geplante Start-Veranstaltung im Haus der Bürger mit vielen Infos und Programmpunkten immer wieder verschoben und dann gecancelt werden, ob es in diesem Jahr 2021 dann endlich noch klappt, ist mehr als ungewiss. So konnten wir für unsere gute Sache nur im Amtsblatt mit Fachbeiträgen und allgemeinen Infos werben, auch für weitere MitgliederInnen, die herzlich als OG-Aktive, oder mit Spendenmitgliedschaft für unseren Fachverband in Berlin, willkommen sind.
Wir wollten also diese geplante Präsenz-Veranstaltung nicht mehr abwarten und haben am 19.8.21, eine Mitgliederversammlung im Grünen an frischer Luft abgehalten, wie übrigens schon in 2020, wobei neben vielem Fachlichem auch der gemütliche Teil nicht zu kurz kam. Auf der Tagesordnung standen die Fußverkehrschecks (FC) in den Remsecker Ortsteilen samt Pattonville, einzig bekannter flächendeckender FC über die Verkehrsinfrastruktur mit Schwerpunkt Fußverkehr in einer Kommune in Deutschland. Als offene Bürgerbeteiligung geplant und dabei leider auch wieder gebremst durch Corona, aber dennoch neben unseren FUSSlern mit über 20 externen Beteiligten (Checker, Hinweisgeber), darunter auch Bürgerverein PV, Leiter von Schulen/Kitas, auch fleißig unter Nutzung der bereitgestellten App, mit ca. 240 Checks (einiges Lob, aber auch viele Verbesserungsnotwendigkeiten). Die Checks wurden dann mit den Checkern priorisiert und in Ergebnislisten zusammengefasst und in einem Umsetzungsverfahren im sog. Trialog-(Dreier-)Forum mit Bürgerschaft (bisher Beteiligte), Gemeinderat/Politik (SPD, FDP, Grüne) und Verwaltung (Erster Bürgermeister Herr Triller, Frau Dürr als Koordinatorin dort) im Einzelnen zur Diskussion gestellt und in Maßnahmenpaketen als Auftrag an die Verwaltung festgeschrieben. Nach reger Aussprache und von allen dringend als Notwendigkeit anerkannt, wurde die Hoffnung ausgedrückt, dass nun doch manches „gütlich“ umgesetzt werden kann.
Der „Runde Tisch Fuß- und Radverkehr“ wurde angesprochen und darüber berichtet; im Umsetzungsverfahren der FCs im schon bestehenden Trialog-Forum hätte man diese Thematik ja auch behandeln können. Ideen der FUSS-OG wurden bisher leider nicht, wie eingefordert, soweit berücksichtigt. Es wurde nun in der Sitzung angeregt, das Verfahren Runder Tisch selbst nochmal zu hinterfragen und auch die Beteiligung der Bürgerschaft mit vorzusehen, mit einem zu nennenden „Anlaufpunkt“ im Rathaus zum Einbringen von Ideen/Beiträgen. Weitere, laufende Aktivitäten und Projekte, auch außerhalb der Stadt Remseck, und auch als besonderer Ärgernis-Schwerpunkt „Radler und Reiter im Wald“ wurden diskutiert und abgestimmt, weitere Aktionen wurden angesprochen, über die bei Gelegenheit hier ausführlich berichtet wird. Auch sicher erwähnenswert die (sinngemäße) Aussage eines neuen Mitglieds, wieso sie denn FUSS-Mitglied wurde: Ich möchte damit dazu beitragen, dass ich und alle Fußgänger wieder ungestört und ungefährdet auf ihren Fuß- und Gehwegen unterwegs sein können! Dies ist wirklich auf den Punkt gebracht! Damit wollen wir weiter für unsere FUSS-Aktivitäten bei der Bevölkerung, Politik und Verwaltung werben und Menschen ansprechen, bei uns einfach mit diesem Ziel mitzumachen. www.remseck-zu-fuss.de und
Amtsblatt 19.8.21
"Radfahrer kennen Verkehrsregeln oft nicht!"
In einem deutschlandweiten Wissenstest des ADAC für Radfahrer haben viele Radler eine mangelnde Kenntnis der aktuellen Verkehrsregeln gezeigt. Nur ein Prozent der 4.500 befragten Radfahrerinnen und Radfahrer ab 14 Jahren konnte fast alle Testfragen korrekt beantworten, wie der Automobilklub am Donnerstag mitteilte. Im Durchschnitt seien 60 Prozent der Antworten richtig gewesen. "Unwissenheit kann gefährlich werden, weil sie das Risiko von Konflikten erhöht und im schlimmsten Fall zu Unfällen führt", erklärte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand. Dies gelte für alle Verkehrsteilnehmer. Daher sollten sich sowohl Auto- als auch Radfahrer regelmäßig über Neuerungen informieren und ihre Regelkenntnisse auffrischen (aus www.t-online.de 12.8.2021). Und da Verstöße gegen geltende Verkehrsvorschriften oft die Fußgänger gefährden oder sie dadurch nicht ungestört unterwegs sein können, haben wir, als FußgängerLobby, an dieser Stelle schon mehrmals dazu Infos eingestellt. Auch der ADFC als Interessenvertreter der Radfahrer hat verschiedentlich defensive und vorausschauende Fahrweise eingefordert. Denn die Unfallzahlen mit Fahrrädern, vor allem E-betriebene, steigen besorgniserregend. Die Zahl der bei polizeilich registrierten Straßenverkehrsunfällen verunglückten Fahrradnutzenden sei innerhalb der letzten 10 Jahre merklich angestiegen, die Dunkelziffer muss dabei noch hoch sein. Insbesondere 2018 und 2019 wurden mit jeweils knapp 10 000 verletzten Fahrradnutzenden deutlich höhere Werte verzeichnet als in den Vorjahren (Schaubild 1). Auch 2020 zeichne sich eine hohe Zahl verunglückter Fahrradnutzender ab. So kämen von Januar bis Juni 2020 bereits 11,3 % mehr Fahrradnutzerinnen und -nutzer zu Schaden als im entsprechenden Zeitraum 2019 (aus www.statistik-bw.de).
Dankenswerterweise hat auch das Remsecker Rathaus im Rahmen des "Runden Tisch Fuß- und Radverkehr" diese ungute Entwicklung aufgegriffen, im Amtsblatt und auf der Homepage. Nur gab es nun einige Irritationen, was nun eigentlich genau richtig ist, wir haben gebeten, dies zu überarbeiten. Denn eigentlich ist vom Verordnungs-/Gesetzgeber dies aller klar und eindeutig geregelt, besonders das Fahren auf Fuß- und Gehwegen, auf gemeinsamen Wegen, in der Natur, im Wald. Für die Sicherheit und Ungestörtheit aller zu Fuß Gehenden, Bummler, Spazierer, Wanderer, Naturgenießer, mit Kind und Kegel, mit Rollator, sportlich mit Stöcken oder beim Joggen. Und da Radfahrer oft die Verkehrsregeln nach diversen Umfragen nicht zu kennen scheinen, ist es, neben ständiger Aufklärungsarbeit, auch wohl notwendig, Verstöße zu sanktioniere. Also notorische Gehwegradler, rücksichtslose "Kampfradler", Querfeldein/Querwaldein-Mountainbiker wegen dieser Ordnungswidrigkeiten zur Kasse zu "bitten", würde sicher schnell helfen, verkehrsgerechtes Verhalten zu befördern. Bei Autofahrern macht man dies ja auch, wieso eigentlich nicht bei dieser Verkehrsteilnehmergruppe?
Der "Runden Tisch" und die Umsetzung der zahlreichen Checks bei unserem Beteiligungsprojekt "FußverkehrsChecks in den Remsecker Ortsteilen" soll also für mehr Sicherheit sorgen, für Fußgänger, aber auch Radler, die ebenfalls viel Rücksichtslosigkeit anderer beklagen. Aus Platzgründen hier verweise ich auch unsere Homepage www.remseck-zu-fuss.de/rechtsgrundlagen/837-rechtsgrundlagen-fuer-fussverkehr-kurz-und-klar-erklaert ,dort sind zu diesem Thema alle relevanten Vorschriften ausführlich eingestellt. Gerne versuchen wir auch, Ihre Fragen dazu zu beantworten, einfach per Mail oder telefonisch melden. Peter-Jürgen Gauß
Amtsblatt 12.8.21 zum "Runder Tisch Fuß- und Radverkehr Remseck"
Plakataktion „Ein Weg für alle“
Leider wurde ich als Teilnehmer des „Runden Tisch Fuß- und Radverkehr“ von der Entscheidungsfindung für die Plakataktion „Ein Weg für alle“ wegen eines Organisationsversäumnisses des Rathauses ausgeschlossen. Denn obwohl bekannt war, dass ich wegen Urlaubs an der entscheidenden Sitzung nicht teilnehmen konnte, hat man bei der Einladung dazu vorher, eigentlich üblich, nicht die Sitzungsunterlagen zur Prüfung/Teilhabe übersandt. Diese wurden dann, vielleicht für manchen der Teilnehmer doch zu überraschend, in der Sitzung präsentiert und so halt abgenickt. Erinnert so an die Klage des Stadtrats Gerhard Waldbauer, der Sitzungen ohne vorherige Unterlagen auch bei seinem Gemeinderat-Abschied in der LKZ beklagte. Ich habe vom Inhalt der Plakataktion erst aus dem Sitzungsprotokoll danach erfahren, konnte diese bei unseren Klublern/Checker schnell noch abstimmen, mit vielen Idee und Einwänden dazu, aber alles war ja schon entschieden!
Ich habe dann in Emails diese Ideen und Einwände noch zeitnah vorgebracht, bisher ist nix davon aufgegriffen worden. Im Einzelnen:
- Ziel ist es die Gruppen Fuß und Rad anzusprechen. Dazu halten wir es für zielführender, eine quasi Gruppenverantwortung anzusprechen, indem statt ICH jeweils WIR verwendet wird, um alle anzusprechen. Berühmt dazu: WIR schaffen das! Dazu bei jeder Aussage ein Ausrufezeichen als besondere Betonung.
Also als Beispiel:
WIR treten … auf die Bremse! (Nämlich wir Radelnde)
WIR halten … lieber einmal zu viel an!
Wir halten die Formulierung beim Plakat Mensch mit Rollator zu aggressiv und herabsetzend. Vorschlag: WIR fühlen uns unsicher … bei zu geringem Sicherheitsabstand!
- Sind die verwendeten Farben gesichert Remseck-Farben?
4. Ein Plakat mit Familien mit Kindern fehlt unverständlicherweise, die ja besonders durch den Radverkehr in ihrem Bewegungsdrang eingeschränkt sind. Auch auf der Hauptseite wichtig neben einem Rad, und einem Hund zumindest auch ein Kind vorsehen.
5. Plakat RADGEHEN ist unverständlich. Rückwärtsgehen? Vorschlag: Wir gehen … aus Rücksicht mit dem Rad ein Stück
- Plakat ANHALTER ist geschlechtsspezifisch. Vorschlag: Voll … die Rücksichtsvollen! Wobei dieses Plakat von der üblichen Aussage der anderen abweicht, also überhaupt prüfen. Vorschlag: WIR nehmen … Rücksicht auf andere Wegbenutzer!
- Plakat WARTEN verdeutlicht nicht, dass Kinderwagen immer Vorrecht hat. Vorschlag: canceln.
- GRUPPENGEHEN Wir lassen Platz … für Andere!
- KINDERSPIELEN Wir wollen … uns überall austoben!
- Dann bitte ich nochmal dringend, die Grundkonzeption insgesamt auf den kritischen Prüfstand zu stellen. Denn ich hatte bisher nicht mitgenommen, dass unzählige Plakate aufgehängt werden sollen, mit unterschiedlichen Aussagen für unterschiedliche Gruppierungen. Freut wohl den beauftragten Grafiker, aber erreicht man damit wirklich das definierte Ziel? Letztlich würde das bedeuten, dass man an allen „Eingängen“ alle Plakate aufstellen muss, um auch alle für den „Weg für alle“ anzusprechen. Ein Unding also! Ich ging angesichts der bisherigen Diskussion davon aus, dass es e i n Plakat wird, durchaus etwas größer, an allen relevanten Zugängen zum von mir so definierten „Entschleunigungsbereich“, man könnte auch Stadtpark Remseck sagen, um darauf die klare Botschaft : Fußgänger-/Kinderbereich, also Rücksicht, Schritttempo, Anhalten, Schieben … rüberzubringen. Wie man es durchaus auch und deutlicher machen kann, zeigt ein Foto von meiner letzten Reise in den Niederlanden, immer gerühmt als Rad-ElDorado. Auch dort muss man wohl klar und deutlich den Schutz des Fußverkehrs einfordern.
Vielleicht klappt ja doch noch eine „Modifizierung“, wichtiger aber ist neben dieser nichtamtlichen Aktion eine stringente Anordnung für den gesamten Bereich Endhalte, Rathaus, Neckarstrand mit amtlichen Verkehrsregelungen, denn nur die können für weiterhin Unvernünftige sanktioniert werden. Ich habe im besagten Bereich eine großräumige Fußgängerzone als das Herz von Remseck dringend angeregt, zum Bummeln, Aufenthalten, Schwätzen, Feiern … alles nur zu Fuß möglich! Als Ausnahmeregelung dann Mo – Fr Zusatzschild „Rad frei“, allerdings zusätzlich dazu „Schrittgeschwindigkeit“. So ist es z.B. am Max-Eyth-See geregelt, und auch anderswo, wo viele Menschen zum Bummeln, Aufenthalten, Schwätzen, Feiern … unterwegs sind. Also eine Entschleunigszone an Wochenenden für die vielen Bürgerinnen und Bürger und die vielen Besucher. Für Radfahrende ist es zumutbar, dafür maximal ein paar hundert Meter ihr Rad zu schieben, wieso soll das in Remseck nicht angeordnet werden können. Unsere FUSS e.V.-Ortsgruppe bleibt da dran!
Neu!!! „Runder Tisch Fuß- und Radverkehr“
Zum lobenswerten „Runden Tisch Fuß- und Radverkehr“, initiiert von OB Schönberger, wollen wir auch kurz berichten. Problematisiert wurden die gemeinsamen Verkehrsflächen rund ums Rathaus, mit viel Fußverkehr, Pendler, Rathausbesucher oder einfach genießende Spazierer mit „Kind und Kegel/Hund“, und auch viel durchfahrende Radler auf den vielen ausgeschilderten, nicht amtlichen, grün-weißen Radtouren-Hinweisschildern. Besonders an Wochenenden ist für Fußgänger dort im „Herzen von Remseck oft keine ungestörte und sichere Aufenthaltsqualität gewährleistet, wie eigentlich rechtlich vorgesehen. Wir haben nun vorgeschlagen, eine großräumige Fußgängerzone einzurichten und an den Zugängen auszuschildern. Dazu mit Zusatzschild „Rad frei“, ausgenommen Samstag, Sonntag, Feiertag, ähnlich wie beim Erholungsgebiet Max-Eyth-See. Während man dort angesichts der Entfernungen auf Ausweichen auf die andere Neckarseite verweist, wäre es bei der Kleinräumigkeit dieser Zone durchaus zumutbar, das Fahrrad an diesen besonders frequentierten Tagen einfach zu schieben (max. 200 Meter). Man war sich einig, dass zusätzlich auf einem großflächigen Hinweisschild diese Fußgängerzone, so sie denn kommt oder eine andere Anordnung, erläutert und damit um beiderseitiges Verständnis geworben wird und dass dadurch also grundsätzlich an Werktagen angeordnet und zu beachten ist: Der Fahrverkehr (hier:Radverkehr) muss auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (Zeichen 239 Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ ZZ1022-10, gilt auch für Fußgängerzonen).
FUSS-Info-Veranstaltung am 11.11.2021 ab 18 Uhr in der neuen Stadthalle Remseck
Seit 1.1.2020 sind wir hier nun als Mitglieder die neue FUSS e.V.-Ortsgruppe Remseck+Umgebung mit vielen Aktionen, auch über Remseck selbst hinaus. Schon im letzten Jahr wollten wir mit einer Info-Veranstaltung die Bürgerschaft über den Ansatz bei der Förderung des Fußverkehrs unseres FUSS e.V. Fachverbands in Berlin und der hiesigen Ortsgruppe unterrichten, mehrere Anläufe scheiterten an Vorgaben zu Corona. Wir wollen nun im November einen weiteren Versuch starten und freuen uns, dass die Stadt hierzu die neue Stadthalle zur Verfügung stellt. In diesem besonderen Rahmen findet also am 11.11.2021 ab 18 Uhr eine Info-Veranstaltung statt, bitte schon jetzt den Termin notieren. Alle sind herzlich willkommen, Platz gibt es ja genügend. Für die konkrete Tagesordnung und Abläufe wollen wir noch etwas zuwarten, um die aktuellen Corona-Vorgaben zu berücksichtigen, geplant ist aber den FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland und die Fußverkehrsförderung des Landes Baden-Württemberg in einer Präsentation vorzustellen, nach einer Diskussionspause dann die bisherigen Aktivitäten unserer Ortsgruppe mit dem deutlichen Schwergewicht FußverkehrChecks in Remseck als offene Bürgerbeteiligung in 2020. Wir bemühen uns um eine Teilnahme des neugewählten FUSS-Vorstand Herr Wolfgang Packmohr, der unseren Schwerpunkt-Ansatz, zuerst die Rechte des Fußverkehrs mit dem Ordnungsrecht einzufordern, als Polizeidirektor a.D. sicher gut zu vertreten weiß. Vom VM BW freuen wir uns auf eine Teilnahme, von der Stadt Remseck wird als Vertreter des Oberbürgermeisters Herr Thomas Lenk von der Fachgruppe Straßenverkehr teilnehmen.
Für Fragen gerne, damit wir planen können, bitte kurzes Feedback, danke!
Freie Wege in jeder Stadt sind unser Recht
"Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen“ (StVO, §2 (1)) und Fahrräder sind Fahrzeuge. „(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen (StVO, § 2 Absatz 5). Wenn die Verkehrsbehörde vom Grundsatz § 2 StVO abgehen will, der eindeutig das Radfahren auf die Fahrbahn verweist, sind folgende Punkte im Rahmen eines umfangreichen Prozessablaufs zu checken:
1. Jede Art der Zulassung des Radverkehrs außerhalb des Grundsatzes nach § 2 StVO, Fahren auf der Fahrbahn, ist nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände erforderlich ist. Und nur wenn wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der durch die StVO geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt. (§ 45 Abs. 9 Satz 2 StVO und z. B. BVERWG – Urteil, 3 C 42.09 vom 18.11.2010, Auch deshalb müssen nach der Rechtsprechung die Ausnahmen gegenüber der Fahrbahnbenutzung aber qualifizierten Gefahrenlagen vorbehalten sein, Schurig Kommentar zur StVO und VwV-StVO 17. Aufl. S. 76 . Dabei ist auch die neue Abstandsregel für Rad angemessen zu berücksichtigen, 1,50m bzw. 2,00 m, die eine mögliche Gefahrenlage deutlich entspannt!
2. Liegt aber diese qualifizierte, übererhebliche Gefahrenlage nach sorgfältiger Prüfung unter Berücksichtigung auch von Unfallzahlen des Radverkehrs nach Ziff. 1 vor, z.B. an einer vielbefahrenen Hauptstraße, ist der Radverkehr auf verkehrsarme Nebenstraßen zu verweisen (grün-weiße Beschilderung), auf Fahrradstraßen oder Fahrradzonen. Dabei ist ein angemessener Umweg aus der Gesamtbetrachtung heraus und angesichts der Alternativen unstrittig auch zumutbar.
3. Wird Ziff. 2 nach sorgfältiger Prüfung verworfen, da keine zumutbaren Ausweichrouten auf verkehrsarmen Straßen, keine Fahrradstraßen, keine Fahrradzonen als Alternativen zur Verfügung stehen, dann ist ein verpflichtender Radweg Z237 als weitere, aber Steuermittel-teure Anordnung zu prüfen.
4. Scheidet Ziff. 3 aus Platz- oder Finanzgründen aus, dann sind Radstreifen und, alternativ, Radschutzstreifen zu prüfen. „Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt werden …“ (VwV-StVO Nr. 11).
5. Scheidet nach sorgfältiger Prüfung auch Ziff. 4 aus, kann ein Gemeinsamer Fuß-/Radweg Z241 getrennt, (als 2. Wahl Z240 wegen größerer Beeinträchtigung des Fußverkehrs), als unbedingte Ausnahme (s.u.) angeordnet werden. Voraussetzung ist innerorts allerdings, dass eine (1.) Ausnahme nach ERA vorliegen muss (denn Grundsatz ist: innerorts nicht!) und wenn innerorts/außerorts die Mindestbreiten von 2,50/2,00 durchgehend vorliegen. (2.) Ausnahme VwV-StVO Nr. 22: „Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden“
6. Scheidet nach sorgfältiger Prüfung auch Ziff. 5 an den zwingenden Vorgaben aus, dann müssen straßenbaurechtliche Maßnahmen angedacht werden, die diese behauptet übererhebliche Gefahrenlage entschärfen können.
7. Denn die schlechteste Alternative für Gemeinsamen Fuß-/Radwege mit der höchsten Beeinträchtigung des Fußverkehrs, also Z239 mit Zusatz „Rad frei“ (VwV-StVO Nr. 11) und deshalb auch mit den umfangreichsten Pflichten für den Radverkehr (>>>auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen, der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden, wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren) scheidet ja dann auch wegen mangelnder Mindestbreiten (Ziff. 5) aus. Auch wäre bei dieser nicht verpflichtenden Anordnung ja ein Teil des Radverkehrs auf der Fahrbahn erlaubt, der qualifizierten, übererheblichen Gefahrenlage wäre damit also fehlerhaft nicht für alle Radelnden abgeholfen.
8. Die in Anspruch genommenen Ausnahmetatbestände bei Verkehrsanordnungen gegenüber diesen genannten Grundsätzen und Vorgaben sind nach dem Allgemeinen Verwaltungsrecht schlüssig zu begründen und schriftlich zu dokumentieren, da das dann pflichtgemäße Ermessen gerichtlich nachprüfbar sein muss. Die Entscheidungen dürfen aber weder von persönlichen Auffassungen („z.B. ideologisch, gar parteipolitisch“) noch von sachfremden Erwägungen („weil Radfahren als Hobby des Entscheiders, gar RadLobbyist“) getragen werden. Sie sind unter Beachtung der Grundsätze des Vertrauensschutzes der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit zu treffen (Folge aus Art. 20 abs. 3 GG, wonach die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden ist) so (Schurig S.768/769 mit weiteren Ausführungen).
Zusätzliche Rechtsnormen gibt es für Radfahren in Fußgängerzonen, in Parks, in freier Natur, also in Wald und Flur. Diese Tatbestände werden in Kürze ausführlich behandelt.
Fazit: Wenn Z240 oder 241 oder gar Z239 und Zusatz „Rad“ angeordnet ist, die zwingenden obengenannten Voraussetzungen, z.B. schon Mindestbreiten, kurze Abschnitte usw. (s.o.) oder Alternativen (s.o.) aber nicht vorliegen, dann sollte die Verkehrsbehörde aufgefordert werden, die Gründe für diese Ausnahmeanordnungen offenzulegen. Denn diese Ausnahmegründe müssen, nachvollziehbar geprüft sein, schriftlich dokumentiert werden und dadurch gerichtlich nachprüfbar sein. Das Recht zur Einsicht in diese Unterlagen ist ein BürgerGrundrecht und ergibt sich aus Artikel 17 GG (1): Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Und tatsächlich sollte man sich nicht scheuen, wenn Abhilfe dieser schon Zig-tausendfach, zumindest vorab rechtsbedenklichen, Verkehrsanordnungen verweigert wird, weitergehende Bürgerrechte wie Dienstaufsichts- und Rechtsaufsichtsbeschwerde, Petitionen im Landtag in Anspruch zu nehmen. Im frühen Stadium ist manchmal auch das Gewinnen der Öffentlichkeit, durch Aktionen vor Ort, aber auch durch Presseartikel, erfolgversprechend, wenn die Verkehrsbehörden sich nicht bewegen wollen. Wobei die meisten Radelnden es sowieso als belastend finden, zwischen Fußgängern „rum zu gurken“, auf unkalkulierbares Verhalten von Kindern und Hunden zu reagieren, nicht richtig vorwärts zu kommen und sich auch noch, manchmal ja zu Recht, Beschimpfungen der Fußgänger anhören zu müssen. Und wenn dann immer noch nötig: Schlussendlich die unrichtige Verkehrsanordnung im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahren klären zu lassen.
Eine umfangreiche CheckListe und ein Ablaufschema für die Prüf- und Abwägungspflichten von Verkehrsbehörden als Voraussetzung zum Einrichten von Gemeinsamen Fuß- und Radwegen ist unter https://www.remseck-zufuss.de/rechtsgrundlagen eingestellt.
© 22.3.2021/PJGauß, Remseck
Agenda und Ziele 2021
Mit Abstimmung bis 22.1.2021 wurde von den Mitgliedern einstimmig als To-Do-Liste für 2021 beschlossen:
Von unserem FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland, Berlin als allgemeine Ziele/Maßnahmen:
Auch mit dem Rückenwind des Fußverkehrskongress FUKO 2020, der in Stuttgart unter Federführung von Verkehrsminister Hermann stattfand will sich unser Fachverband überall in Deutschland verstärkt für den Fußverkehr einsetzen. Für 2021 sind unter dem Motto „Freie Wege zum Gehen“ dazu Schwerpunkte vorgesehen. Denn: Wir alle brauchen freie Gehwege, wir alle genießen sie. Aber wir müssen sie bewahren – gegen Parken und Befahren, Cafes-Ausbreitungen und Werbeständer, Technik und Masten, E-Roller und unerlaubte Radler, Ladesäulen … Denn Gehwege brauchen Luft zum Laufen.
Jahres-Rückblick 2020
Trotz Corona-Krise konnte sich unsere zum 1.1.2020 als neu eingerichtete FUSS e.V.-Ortsgruppe Remseck+Umgebung mit vielen Aktionen und Aktivitäten für die Belange des Fußverkehrs einsetzen, ganz gemäß dem Verständnis unseres Bundesverbands: Der FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, Berlin ist eine Interessenvertretung von Fußgängern in Deutschland. Er ist ein Verkehrsclub, der sich dafür einsetzt, das Zufußgehen sicherer, gesünder, angenehmer und attraktiver zu machen und den Umweltverbund in Stadt und Land zu stärken. Dabei sind einige Schwerpunkte besonders hervorzuheben:
Zum Jahresende 2020
Nach fast einem Jahr FUSS e.V.- Ortsgruppe Remseck+Umgebung können wir schon heute eine erfreuliche Bilanz für unseren Einsatz für alle Zufußgehenden ziehen. Mit vielen Publikationen hier im Amtsblatt haben wir versucht, auf das Thema aufmerksam zu machen, das durch den FUKO, den 3. Deutschen FußverkehrsKongress in Stuttgart weitere Unterstützung erhielt. Wir konnten Kontakt zu einigen Städte und Kommunen aufnehmen und auf die dortigen besonderen Belange des Fußverkehrs hinweisen, auch in der Natur und im Wald. Das größte Projekt stemmten wir aber mit den FußverkehrsCheck in den Remsecker Ortsteilen, die Grundlagen schaffen sollen, Remseck sicherer und fußgängerfreundlicher zu machen, ja ganz im Sinne unseres Verkehrsministers Hermann. Bei Bürgerentscheid Westrandbrücke haben wir mit dem FaktenCheck versucht, eine, dringend erforderliche, Darstellung Für und Wider zu erarbeiten, mit viel Lob aus der Bürgerschaft. Nun wird es noch eine Homepage unserer Ortsgruppe in Remseck geben, alles in allem, trotz Corona, also ein erfolgreiches, ehrenamtliches Jahr, ganz im Dienste der Gemeinschaft.
Info-Veranstaltung der FUSS e.V.-Ortsgruppe Remseck+Umgebung
Peter-Jürgen Gauß, Leiter und Sprecher
Drosselweg 11 71686 Remseck
Tel.Nr. 071465094 Handy 015161454694
Wir wollten unsere Aktivitäten unter dem Dach von FUSS e.V. auch der breiten Öffentlichkeit in Remseck vorstellen. Deshalb hatten wir eine „große“ Info-Veranstaltung unserer Ortsgruppe geplant, die am Dienstag, 24.3.2020 ab 18 Uhr bis 20 Uhr im Haus der Bürger Großer Saal stattfinden sollte. Wir planten in einer angenehmen Runde, mit Getränken und Imbiss, folgenden Ablauf:
1 Infos über den Fachverband FUSS e.V., Berlin und dessen besonderen Aktivitäten in 2019 und 2020
2 Vorstellen unserer FUSS e.V.-Ortsgruppe Remseck+Umgebung als Nachfolgeeinrichtung von ProPedes Remseck
3 Wir informieren über den Ansatz des Landes zum Fußverkehr, Stichwort „Neue GehKultur BW“, mit einer PP-Präsentation
FußverkehrsChecks in den Remsecker Ortsteilen
Mit einer für alle offenen Bürgerbeteiligung unserer FUSS e.V.-Ortsgruppe Remseck+Umgebung sind wir in 2020 unter Corona-erschwerten Bedingungen ein großes ehrenamtliches Projekt angegangen, die FußverkehrsChecks in den Remsecker Ortsteilen. Unter dem Motto: Nur ein fußgängerfreundliches Remseck ist ein l(i)ebenswertes Remseck! konnten wir, trotz oder gerade wegen Corona-Krisenzeiten, mit fast 30 Teilnehmern aus allen Ortsteilen über 220 Checks (Bewertungen) in allen Ortsteilen machen, mit einem speziell für diese Situation erstellten Projektplan und unter Einsatz von Telefon, E-Mail und Handy-MeldeApp. Für diesen, bisher bekannten, größten FußverkehrsCheck fanden wir viel Beachtung in der Bürgerschaft, Presse und Fachkreisen, viel Lob gab es auch von unserem FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland in Berlin. Weitere Einzelheiten https://www.remseck-zu-fuss.de/fussverkehrschecks/remseck . Beim Projekt geht es in erster Linie um sichere Gehwege, auch Fußgänger-Schutzstreifen, Zebrastreifen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, ungestörte Spazierwege, auch außerhalb, und aber auch Radwegevorschläge, und vieles andere mehr.
Gehen ist gesund – Unstrittig!
Gehen ist gesund – Unstrittig! Ob als FußgängerIn zum Bus, zur Arbeit, zum Einkaufen, einfach nur zum entspannten Flanieren und Bummeln, mit Freunden spazieren oder mit viel Schwung mit Nordic-Walkingstöcken, sportlich als Jogger, einfach zu Fuß unterwegs sein oder in schöner Natur entschleunigt und genussvoll wandern, gar bergsteigen. Regelmäßige Bewegung, besonders mit Gleichgesinnten, wirkt sich nachweislich positiv auf die körperliche und geistige Gesundheit und Frische aus und fördert die soziale Kommunikation und Teilhabe. Und Gehen ist, im Gegensatz zu anderen Bewegungsarten wie Radfahren oder im Fitnessstudio unfall- und überlastungssicherer, wichtig besonders im Alter, und hat vor allem, exklusiv, positive Auswirkungen auf die dringende und wichtige Erneuerung der Knochenzellen unseres Körpers, Stichwort Osteoporose!
Dieses zu Fuß gehen muss aber sicher und ungestört gewährleistet sein, in der Stadt, auf Gehwegen und Fußgängerzonen, im Park, in der freien Natur, darauf haben die Fußgänger als „schwächste“ Verkehrsteilnehmer und mit diesen vielen gesundheitlichen Vorteilen