Remseck
Amtsblatt 5.8.21
Weiterhin: Fußverkehrschecks Remseck Umsetzung der Maßnahmenpakete
Zum Abschluss der Reihe „Schwerpunkte bei den FußverkehrsChecks“ sind heute ausreichend freie Fuß- und Gehwege dran, ein Schwerpunkt unserer FUSS e.V.-Ortsgruppe. Das Motto: „Mehr sicheren, ungestörten Platz für alle Fußgänger auf ihren Wegen“. Und der Gesetzgeber/Verordnungsgeber hat es richtigerweise gut gemeint und will den Fußgänger innerorts und außerorts als verletzlichstem Verkehrsteilnehmer in seinen Rechtsvorschriften eigentlich gut schützen. Die Städte und Gemeinden vor Ort haben bekannterlich die Aufgabe, diese Fußgänger-Bundes-Rechtsvorschriften auch genau so umzusetzen, meist ohne dass es irgendwelche Gestaltungsspielräume geben würde. Diese Rechtsvorschriften habe ich zusammengefasst, anzusehen auf unserer Homepage https://www.remseck-zu-fuss.de/rechtsgrundlagen/827-teil-1-mehr-sicheren-ungestoerten-platz-fuer-alle-fussgaenger-auf-ihren-wegen . Unverständlicherweise meinen manche Verkehrsbehörden, vielleicht ist es ja auch der allendhalben als massiv empfundene Druck der Politik oder sog. RadAktivisten, hier gestalterisch, gar rechtsetzend, zulasten des Fußverkehrs tätig sein zu müssen, was wir nicht nur, aber leider auch in Remseck bei diesen FußverkehrsChecks beanstanden mussten. Vereinfacht gesagt: Der Fußverkehr kann demnach innerorts eine Schutzbreite von 2,50 Meter für sich allein (ohne Radfahrer) beanspruchen, außerorts eine Schutzbreite von 2,00 Meter, immer als Mindestbreiten anzusetzen, bei intensiver Benutzung also deutlich breiter.
Also eigentlich gesetzlich alles klar geregelt, wie so macht man es dann anders? Das zusätzliche Radfahrern soll innerorts bei einem gemeinsamer Fuß-/Radweg als Grundsatz nicht vorgesehen werden, inner-/außerorts sowieso nur, … wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 StVO). Bei den so gecheckten Örtlichkeiten kann man nirgendwo diese zwingenden Voraussetzungen erkennen, wenn dann gibt es Alternativen wie Radschutzstreifen oder zumutbare Umleitungen/Alternativen. Damit sind aus meiner persönlichen Bewertung alle angeordneten Gemeinsame Fuß-/Radwege nicht begründet, müssen also allein den Bedürfnissen des Fußverkehrs dienen und vom Radverkehr freigehalten werden. Gesprächsangebote an die Verantwortlichen über diese klaren Regelungen wurden leider bisher nicht zeitnah angenommen. Mit den erarbeiteten Maßnahmenpaketen für alle Ortsteile haben wir aber rechtlich belastbare Unterlagen dem Rathaus an die Hand gegeben, deren Umsetzung nun auch, nach dieser langen Zeit, man zur Chefsache beim Oberbürgermeister Schönberger erklären könnte, damit es voran geht. Denn die dabei engagierten Bürgerinnen und Bürger wollen aus den begründeten Checks zahlreiche, objektiv dringende Änderungen, uns erreichen dazu auch viele positive Feedbacks. Dies muss doch nun zu einer konstruktiven Fortentwicklung der Verkehrsinfrastruktur nach neuen Erkenntnissen führen und „alte“, aber inzwischen überholte Bewertungen und Anordnungen, wie erbeten, auf den Prüfstand gestellt werden. Wir bleiben, aber letztlich mit endlicher Geduld, da dran!
Amtsblatt am 8.7.21
Weiterhin: FußverkehrsChecks in Remseck
Hurra! Mit unserem großen FußverkehrsCheck in den Remsecker Ortsteilen können wir aktuell das einjährige Jubiläum feiern. Denn im Juli 2021 konnten wir bei dieser offenen Bürgerbeteiligung die notwendigen Checks machen, mit Mitgliedern unser FUSS e.V.-Ortsgruppe, aber auch mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Die Freude über ein solches Jubiläum will aber nicht so recht aufkommen, denn mit unseren FußverkehrsChecks wollen wir ja mehr Sicherheit und Ungestörtheit für Fußgänger, Spazierer, Wanderer, also alle zu-Fuß-Gehenden anmahnen und dann auch erreichen, genauso wie mehr Lebensqualität für die Remsecker Bürgerschaft! Das gleiche Ziel haben ja aktuelle Vorgaben der Verkehrsminister, des Deutsche Verkehrssicherheitsrats und viele andere Initiativen, wie z.B. auch der Runde Tisch Remseck. Dennoch bleibt ernüchtert festzustellen, dass, trotz einiger Änderungen aufgrund unserer Checks in diesen 12 Monaten viele, auch für die Sicherheit wichtige Änderungswünsche für radfreie Geh- und Fußwege, Zebrastreifen, Tempolimits uvam. irgendwie im Verwaltungsgetriebe des Rathauses steckengeblieben sind. Mit den erarbeiteten Maßnahmenpaketen für alle Ortsteile haben wir aber rechtlich belastbare Unterlagen dem Rathaus an die Hand gegeben, deren Umsetzung nun auch, nach dieser langen Zeit, man zur Chefsache beim Oberbürgermeister Schönberger erklären könnte, damit es voran geht. Denn die dabei engagierten Bürgerinnen und Bürger wollen aus den begründeten Checks zahlreiche, objektiv dringende Änderungen, uns erreichen dazu auch viele positive Feedbacks. Dies muss doch nun zu einer konstruktiven Fortentwicklung der Verkehrsinfrastruktur nach neuen Erkenntnissen führen und „alte“, aber inzwischen überholte Bewertungen und Anordnungen, wie erbeten, auf den Prüfstand gestellt werden. Wir bleiben, aber letztlich mit endlicher Geduld, da dran!
Zum Abschluss der Schwerpunkte bei den FußverkehrsChecks sind heute ausreichend freie Fuß- und Gehwege dran, ein Schwerpunkt unserer FUSS e.V.-Ortsgruppe. Das Motto: „Mehr sicheren, ungestörten Platz für alle Fußgänger auf ihren Wegen“. Und der Gesetzgeber will den Fußgänger innerorts und außerorts als verletzlichstem Verkehrsteilnehmer in seinen Rechtsvorschriften eigentlich gut schützen, die Städte und Gemeinden vor Ort haben bekanntermaßen die Aufgabe, diese Fußgänger-Rechtsvorschriften so umzusetzen, meist ohne dass es irgendwelche Gestaltungsspielräume geben würde. Diese Rechtsvorschriften habe ich zusammengefasst, anzusehen auf unserer Homepage https://www.remseck-zu-fuss.de/rechtsgrundlagen/827-teil-1-mehr-sicheren-ungestoerten-platz-fuer-alle-fussgaenger-auf-ihren-wegen . Unverständlicherweise meinen manche Verkehrsbehörden, vielleicht ist es ja auch der allendhalben als massiv empfundene Druck der Politik, hier gestalterisch, gar rechtsetzend, zulasten des Fußverkehrs tätig sein zu müssen, was wir nicht nur aber auch in Remseck bei diesen FußverkehrsChecks beanstanden mussten. Vereinfacht gesagt: Der Fußverkehr kann demnach innerorts eine Schutzbreite von 2,50 Meter für sich allein beanspruchen, außerorts eine Schutzbreite von 2,00 Meter, immer als Mindestbreiten, bei intensiver Benutzung also deutlich breiter. Das zusätzliche Radfahrern soll innerorts bei einem gemeinsamer Fuß-/Radweg als Grundsatz nicht vorgesehen werden, inner-/außerorts sowieso nur, … wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 StVO). Bei den so gecheckten Örtlichkeiten kann man nirgendwo diese zwingenden Voraussetzungen erkennen, wenn dann gibt es Alternativen wie Radschutzstreifen oder zumutbare Umleitungen/Alternativen. Damit sind aus meiner persönlichen Bewertung alle angeordneten Gemeinsame Fuß-/Radwege nicht begründet, müssen also allein den Bedürfnissen des Fußverkehrs dienen und vom Radverkehr freigehalten werden.
Amtsblatt 1.7.21
Weiterhin: FußverkehrsChecks in Remseck
Schwerpunkte der Checks waren ja auch, wie schon mehrfach berichtet, ausreichend freie Fuß- und Gehwege, Zebrastreifen und Tempolimits. Gerade „beackern“ wir als Sonderthema alle Checks, die sich mit der Sicherheit der Fußgänger bei Fahrbahnüberqueren befassen. Denn auch die Verkehrsministerien, die Politik, haben erkannt, dass man nicht so sehr den fließenden Verkehr in Vordergrund stellen muss, sondern vielmehr die Sicherheit der zu Fuss Gehenden, die Vernetzungen der Schul-/KitaFußwege, um die nachhaltigste Mobilitätsart, den Fußverkehr, viel mehr zu fördern. Also gerade die Thematik, für die sich unsere FUSS e.V.- Ortsgruppe Remseck+Umgebung im Auftrag unseres Fachverbands FUSS e.V., Berlin als FußgängerLobby besonders einsetzen will. Übrigens: Weitere Mithilfe bei unseren Aktivitäten von der Remsecker Bürgerschaft ist ausdrücklich erbeten, im Herbst (hoffentlich dann nach Corona) ist dann auch eine Veranstaltung geplant, um unser Themenspektrum insgesamt vorzustellen.
Zurück aber zu den Tempolimits nach neuesten Erkenntnissen und als allgemeine Übersicht: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/verkehrssicherheit/tempolimits/ Viele BürgerInnen fühlen sich in ihrer Lebensqualität durch Lärm und Abgase beeinträchtigt. Kommunen können Tempolimits als Schutzmaßnahme jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen anordnen. Diese sind in der vom Bund erlassenen Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßen des so genannten überörtlichen Verkehrs - also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen - sind nach 45 Abs. 9 StVO möglich, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Anders sieht es in Wohngebieten aus: Außerhalb des Vorfahrtstraßennetzes müssen VerkehrsteilnehmerInnen jederzeit mit Tempo-30-Zonen rechnen, was in Remseck wohl überall umgesetzt ist, wenn wir bei den Checks was übersehen haben, dann bitte um Hinweise.
Seit Dezember 2016 gibt es aber die Möglichkeit der erleichterten Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von Tempo 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Und nach der aktuellen Verkehrsminister-Konferenz auch Tempo 30 auf Schulwegen. In Remseck ist eine teilweise nicht nachvollziehende Ungleichbehandlung der Ortsteile festzustellen, worauf wir in den Checks hingewiesen haben. Während in Neckargröningen, Neckarrems und weitgehend Aldingen auch Durchgangsstraßen mit Tempo 30 angeordnet sind, fehlen diese, trotz vorhandener Voraussetzungen, so die Begründung in den Checks, in Hochberg in der Neckarremser Straße und in Hochdorf auf der sehr unübersichtlichen Hochberger Straße, der ebenso kurvigen Poppenweiler Straße und der Affalterbacher Straße. Alle auch intensiv genutzte und notwendig querende Kita- und Schulwege von/zu den durch die Straßen geteilten Wohngebieten. Wir als Ortsgruppe FUSS e.V. bitten die Verkehrsbehörde der Stadt Remseck und den Gemeinderat, auch in diesen beiden Ortsteilen Tempolimits anzuordnen, auch hier für Hochberg und Hochdorf um mehr Schutz und Sicherheit für alle und für die Anwohner mehr verkehrsberuhigte Lebensqualität.
Daneben kann man noch Tempolimits anordnen im Rahmen eines Lärmschutzplans, der in Remseck noch nicht vorliegt und im Rahmen des Klimaschutzes, ist in Remseck vorab nicht gegeben, kann man aber in Ludwigsburg mit vielen Tempo40-Anordnungen sehen.
Verkehrsminister BW Winfried Hermann (MdL) sagte zu Thema Tempolimits: „Die Straßenverkehrsordnung ist einseitig darauf ausgerichtet, dass der Autoverkehr ungehindert fließen kann. Dabei sind es die Menschen, die im Mittelpunkt stehen müssten. Für lebenswerte und verkehrsberuhigte Ortsmitten braucht es daher einen moderneren Rechtsrahmen. Das 18-Punkte-Programm der Länder zeigt den Weg hierzu auf“. Auf diese neue Sicht der Dinge und auf das 18-Punkte-Programm habe ich bereits in einem der letzten Amtsblätter hingewiesen.
Amtsblatt 17.6.21
Weiterhin: FußverkehrsChecks in Remseck
Die Maßnahmenpakete als Auftrag an die zuständigen Behörden, meist die Verkehrsbehörde im Rathaus, liegen für die 5 Ortsteile vor, bei Pattonville dauert es noch. Diese Maßnahmenpakete enthalten Bitten, Wünsche, aber auch konkrete Forderungen an die Verwaltungen zur Umsetzung der Checks, je nach dem, ob sie mit Roter Punkt = Änderung zwingend! Rotplus = Änderung vorrangig!, Gelb = Änderung wünschenswert!, Grün = ein Lob!, priorisiert wurden. Dabei wollen wir auch und besonders allen MitmacherInnen für ihren Einsatz bei diesem großen Bürgerbeteiligungsprojekt für die Bürgergesellschaft herzlich danken, auch den Damen und Herren Stadträte, der Politik, hier besonders der SPD und FDP, aber auch CDU und Bündnis90/Die Grünen, dass sie sich bei diesem vielschichtigen Prozess aktiv/passiv eingebracht haben. Die Verwaltung als „Dritte“ im Trialog-Forum hat viele Stellungnahmen dazu abgegeben, die allerdings noch z. T. aktualisiert werden müssen, einiges ist seit den Checks auch schon umgesetzt oder zumindest in der weiteren Planung. Hierüber wollen wir noch gesondert berichten.
Schwerpunkte der Checks waren ja, wie schon mehrfach berichtet, ausreichend freie Fuß- und Gehwege, Zebrastreifen und Tempolimits. Gerade „beackern“ wir als Sonderthema alle Checks, die sich mit der Sicherheit der Fußgänger bei Fahrbahnüberqueren befassen. Denn auch die Verkehrsministerien, die Politik, haben erkannt, dass man nicht so sehr den fließenden Verkehr in Vordergrund stellen muss, sondern vielmehr die Sicherheit der zu Fuss Gehenden, die Vernetzungen der Schul-/KitaFußwege, um die nachhaltigste Mobilitätsart, den Fußverkehr, viel mehr zu fördern. Also gerade die Thematik, für die sich unsere FUSS e.V.- Ortsgruppe Remseck+Umgebung im Auftrag unseres Fachverbands FUSS e.V., Berlin als FußgängerLobby besonders einsetzen will. Übrigens: Weitere Mithilfe bei unseren Aktivitäten von der Remsecker Bürgerschaft ist ausdrücklich erbeten, im Herbst (hoffentlich dann nach Corona) ist dann auch eine Veranstaltung geplant, um unser Themenspektrum insgesamt vorzustellen.
Zurück zu den FGÜs (Zebrastreifen) nach neuesten Erkenntnissen und Grundlagen. Grundsatz: VwV zu § 25 Absatz 3 StVO schreibt der Sicherung überquerender Fußgänger durch die Straßenverkehrsbehörden und die Polizei eine besonders wichtige Rolle zu. Dabei ist das pflichtgemäße Ermessen der Behörden zur Einrichtungen von Zebrastreifens eingeschränkt durch die wirklich „starke“ Formulierung: „Die Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei. Schon bisher hatte das Land Baden-Württemberg bereits von ihrer Berechtigung Gebrauch gemacht, die Einrichtung von FGÜs großzügiger in einem Erlass zu konkretisieren, sodass also insgesamt
FGÜ (Zebrastreifen) sind einzurichten:
- Kita-/Schulwegen, Einkaufswege
- Zugang zu Freizeitzielen
- Zugang zu Bushaltestellen
- Bei zwingender Überquerung, weil der Gehweg endet
- Bei besonderen Gefahrenlagen für Fußgänger
Viele Örtlichkeiten in Remseck entsprechen nach unseren Checks nicht mehr diesen neuesten Vorgaben und Erkenntnissen, hier sind wir derzeit intensiv mit dem Rathaus im Gespräch und hoffen auf rasche Änderungen/Umsetzung unserer Checks für mehr Zebrastreifen. Dazu auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat: „Mehr Querungshilfen für den Fußverkehr, z.B. in Form von Zebrastreifen, wären eine sinnvolle Maßnahme“, sagt Prof. Dr. Walter Eichendorf, Präsident des DVR. Nach wie vor ereigneten sich eine Vielzahl an Unfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern beim Überqueren von Straßen ohne Querungshilfen. „In vielen Städten und Gemeinden gibt es zu wenig Möglichkeiten, um Straßen sicher zu überqueren“, so der Präsident. Hier müsse bei der Netzplanung nachgebessert werden“. Mehr zum Thema und anderen Fuss-Themen auf unserer Homepage www.remseck-zu-fuss.de oder mit ganz vielen Infos bei unserem Fachverband www.fuss-ev.de . Peter-Jürgen Gauß r
Amtsblatt 10.6.21
FußverkehrsChecks in den Remsecker Ortsteilen: Fußgänger im Wald
Bei unserem großen Bürgerbeteiligungsprojekt kümmern wir uns auch um Fußgänger, Spaziergänger, Wanderer, Jogger, Walker usw. außerhalb der Orte, also in der Feldflur und im Wald. Auch hier werden die zu Fuß Gehenden insbesondere von Radlern, aber auch Reitern und große landwirtschaftliche Fahrzeuge auf zu engen Feldwegen gefährdet und genötigt. In den FußverkehrsChecks haben wir Maßnahmenpakete mit Wünschen und Anforderungen an die zuständigen Behörden adressiert, für unsere 3 eher bescheidenen Wäldern nun auch direkt an Dr. Michael Nill, Leiter des Fachbereichs Wald beim LRA Ludwigsburg, gerade mit einer Artikelreihe in der LKZ über den so wertvollen und deshalb zu schützenden Wald. Mit Dr. Nill bin ich seit einiger Zeit im Disput, denn die Forstbehörden überall werden derzeit förmlich bei Ihren Aufgaben zum Schutz der Wälder von Radlern, vor allem Mountain-Biker, fast im Wortsinne überrollt. Zu Lasten der erholungssuchenden Menschen zu Fuß, unerlaubt auf schmalen Pfaden, auch noch ausgeschilderten Wanderwegen und vor allem durch rücksichtsloses Querwaldeinfahren auf selbst eingefahrenen sog. Trails. Die also auch noch durchs Unterholz brettern, ohne Achtung des schützenswerten Waldes, die Beschädigung seiner natürlichen Erneuerung, dem Zerstören von Naturboden und Kleinlebewesen locker in Kauf nehmen. Remseck ist im waldärmsten Teil des Landkreises, seine kleinräumigen Waldstücke bedürfen besonderen Schutz, auch die darin dort erlaubt sich ergehenden Nutzer, also die Fußgänger. Radlern ist doch zuzumuten, auf guten Wegen diese kleinen Wälder zu umfahren. Unsere Checks dazu:
- Hochberger Wald: Nach dem Landeswaldgesetz ist Radfahren auf Wegen unter 2 Meter unstrittig verboten. Damit ist, gesetzlich vorgeschrieben, das Radfahren im Hochberger Wald nicht erlaubt! Auch wegen rücksichtsloser Radler mit berichteten unliebsamen Erlebnissen muss deshalb der gesamte Wald sofort und eindeutig für Radler, wie schon bisher für Reiter, nochmal extra mit Verkehrsschild "Verbot Radfahrer Z254, in deutlicher Erinnerung und natürlich kontrolliert werden (Rot plus!)
Keine Antwort der Verwaltung
FUSS-OG: Verbot von Reiten ist bereits angeordnet, allerdings oft nicht beachtet (Hufspuren!), wieso dann nicht auch für Radverkehr? Die Rechtslage ist auch hier eindeutig.
- Hochdorfer Wald: Nach dem Landeswaldgesetz ist Radfahren auf Wegen unter 2 Meter unstrittig verboten. Damit ist, gesetzlich vorgeschrieben, das Radfahren im Hochdorfer Wald nicht erlaubt! Auch wegen rücksichtsloser Radler mit berichteten unliebsamen Erlebnissen z. T. auf dem „Trimm-Pfad“, muss deshalb, in Abstimmung mit der Stadt Waiblingen, der gesamte Wald sofort, neben dem Reitverbot, eindeutig für Radler nochmal extra mit Verkehrsschild "Verbot Radfahrer Z254 aber mit Zusatz „Hauptweg frei“ ausgeschildert werden, zur deutlichen Erinnerung und natürlich muss kontrolliert werden. (Rotplus!)
Antwort der Verwaltung: Nach dem Landeswaldgesetz ist Radfahren auf Wegen unter 2 m verboten. Daher ist keine Beschilderung notwendig.
FUSS-OG: Aber Kontrollen, gibt es die, welches Ergebnis, welche Konsequenzen. Man sieht an den Spuren die widerrechtliche Benutzung von Wegen unter 2 m, die dem WaldgesetzBW widersprechen. Hinweis auf die Pflicht, OWis zu verfolgen: Das VM-BW hat in einem aktuellen Erlass die Rechtslage von Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht verdeutlicht. Wenn der Gesetzgeber für Verstöße gegen Rechtsvorschriften Ordnungswidrigkeiten vorgesehen hat, sind die Behörden auch verpflichtet, diese Ordnungswidrigkeiten zu prüfen und vor allem zu sanktionieren. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Verwaltungsrecht. Sofern unbekannt, kann Erlass übersandt werden.
GR Bohnert: Neben dem Thema Rad gehört auch das Thema Pferd erwähnt!!
- Burgholz Schloßberg: Nach dem Landeswaldgesetz ist Radfahren auf Wegen unter 2 Meter unstrittig verboten. Damit ist, gesetzlich vorgeschrieben, dass Radfahren im Burgholz nicht erlaubt ist! An den Radspuren sieht man, dass sogar auf schmalen Wanderpfaden, auf Remstal-Gartenschau neuen Wanderwegen, rücksichtslos gefahren wird. Der gesamte Wald, ist neben einem Reitverbot, eindeutig für Radler halt nochmal extra mit Verkehrsschild "Verbot Radfahrer Z254 auszugeschildern, Beschädigungen an den genannten Wanderwegen zu reparieren. Und natürlich auch kontrollieren! (Rot!)
Antwort der Verwaltung: Eine Beschilderung ist nicht notwendig. Der Zustand des Wanderweges wird überprüft.
FUSS-OG: Was haben die Weg-Kontrollen ergeben, welche Schlüsse werden gezogen, man sieht an den Spuren die widerrechtliche Benutzung von Wegen unter 2 m, die dem WaldgesetzBW widersprechen. Hinweis auf die Pflicht, OWis zu verfolgen s.o.
Wir bitten also, in Abstimmung mit der Stadt Remseck, um zusätzliche Ausschilderung Z 254, nachdem man es für nötig sah, dort Z 257 anzuordnen. Mit mäßigem Erfolg übrigens, was man am regelmäßig umgeknickten Schild und Hufspuren sehen kann. Und dann natürlich zusätzlich eine Pressekampagne und K O N T R O L L E N!
Amtsblatt 20.5.21 FußverkehrsCheck im TrialogForum
Mit dem Umsetzungsverfahren für Aldingen im TrialogForum mit Bürgerschaft, Gemeinderat/Politik und Verwaltung ging es in dieser Woche mit der Erarbeitung von Maßnahmenblätter zu einem Maßnahmenpaket weiter. Dazu wurden den immerhin 41 Checks die Antworten der Verwaltung und eine Beurteilung von FUSS-OG hinzugefügt, um eine Diskussionsgrundlage im TrialogForum zu schaffen. Die Check-Ergebnisliste für Aldingen vom Juli 2020 als Basis hierzu kann auch eingesehen werden: https://www.remseck-zu-fuss.de/fussverkehrschecks/remseck/802-fussverkehrscheck-aldingen . Von den 41 Checks für Aldingen sind 5 ausdrücklich mit „Grün, ein Lob!“ priorisiert, der Rest mit Änderungsbedarf mit „RotPlus“ als besonders dringend, da sicherheitsrelevant, mit „Rot“ als Muss, mit „Gelb“ als wünschenswert. Schaut einfach mal rein, https://www.remseck-zu-fuss.de/fussverkehrschecks/remseck , dort sind alle Ortsteile einsehbar. Zum Abschluss kommt dann noch Pattonville dran, mit Zuständigkeiten auch von Kornwestheim und Zweckverband, die Vorbereitungen laufen.
Für Aldingen will ich zum besseren Verständnis einige „Check-Knackpunkte“ herausgreifen, die als Änderungsbedarf RotPlus oder Rot bewertet wurden:
- Aldingen liegt am Neckar und doch nicht richtig wahrnehmbar für die Bevölkerung! Es gibt einige Vorschläge, vielleicht auch für eine extra Bürgerbeteiligung dazu. Der Dammweg vor Aldingen muss auch allein Fußgängern, Familie mit Kindern/Kinderwagen und Hund, Bummlern, Spaziergängern, Jogger, Walker usw. für gemütliches „Neckar-Genießen“ vorbehalten sein, mit Bänken usw., vielleicht auch mit einem „Neckar-Balkon“? Einen guten Radweg gibt es schließlich auf der anderen Neckarseite, auch eine zumutbare direkte Umfahrung über die Neckarkanalstraße.
- Die Kreuzung Schiff ist trotz Umgehungsstraße weiterhin ein Verkehrsbrennpunkt mitten im Ort. Wir haben Verbesserungen für den Fußverkehr vorgeschlagen, z. B. auch einen zusätzlichen Zebrastreifen beim „Berger“.
- Einige zu schmale Gehwege, auch bei zugelassenem Radverkehr, wurden bewertet und Änderungen vorgeschlagen.
- Vieles andere mehr, um die Wohn- und Aufenthaltsqualität auch in Aldingen sicherer und damit besser zu machen.
Anregungen und Hinweise zu Aldingen können immer noch im Umsetzungsverfahren eingebracht werden, einfach anrufen (071465094 AB) oder
Für das Umsetzungsverfahren Neckargröningen ist nun von der SPD noch Stadtrat Achim Dürr gemeldet worden. Es ist ja geplant, das Maßnahmenpaket für diesen Ortsteil in der laufenden Woche abzuschließen und der Verwaltung vorzulegen.
Amtsblatt 12.5.21 FußverkehrsCheck im TrialogForum
Mit dem Umsetzungsverfahren für Neckargröningen im TrialogForum mit Bürgerschaft, Gemeinderat/Politik und Verwaltung ging es in dieser Woche mit der Erarbeitung von Maßnahmenblätter zu einem Maßnahmenpaket weiter. Dazu wurden den immerhin 26 Checks die Antworten der Verwaltung und eine Beurteilung von FUSS-OG hinzugefügt, um eine Diskussionsgrundlage im TrialogForum zu schaffen. Die Check-Ergebnisliste für Neckargröningen vom Juli 2020 als Basis hierzu kann auch eingesehen werden: https://www.remseck-zu-fuss.de/fussverkehrschecks/remseck/806-fussverkehrscheck-neckargroeningen. Von den 26 Checks für Neckargröningen sind 3 ausdrücklich mit „Grün, ein Lob!“ priorisiert, der Rest mit Änderungsbedarf mit „RotPlus“ als besonders dringend, da sicherheitsrelevant, mit „Rot“ als Muss, mit „Gelb“ als wünschenswert. Schaut einfach mal rein, https://www.remseck-zu-fuss.de/fussverkehrschecks/remseck , dort sind alle Stadtteile einsehbar. Im Anschluss kommt nun noch Aldingen dran, Pattonville mit Zuständigkeiten auch von Kornwestheim und Zweckverband dann danach.
Für Neckargröningen will ich zum besseren Verständnis einige „Check-Knackpunkte“ herausgreifen, die als Änderungsbedarf RotPlus oder Rot bewertet wurden:
- Der vielbeklagte „alte“ Brennpunkte“ von Gröningen, der Neckardammweg muss dem Spaziergängern mit „Kind und Kegel“ vorbehalten werden, S-Münster und Ludwigsburg machen es auf ihren Dammwegen vor.
- Die gefährliche Situation am Bussteig an der Endhalte, wo Radler über den Bussteig zwischen haltenden Bussen mit Gefährdung der Wartenden durchschanzen.
- Idee eines Neckarbalkons/Zugang zum Neckar auch auf dieser Uferseite, wie für Hochberg und Neckarrems, auch als Ersatz für die durch Bebauung weggefallene "Festwiese".
- Sichere Schul- und Kitawege mit mehreren Verbesserungsnotwendigkeiten
- Besser erscheinende Radwegführungen, vor allem aber erhöhte Aufmerksamkeit zur Planung eines Radschnellwegs mit absoluter Vorfahrt für schnellfahrende Radler, irgendwo durch Neckargröningen.
- Grüne-Sicherheit-Wegekonzept für die Feldflur zugunsten vieler gefährderter Fußgänger und Radler wegen immer breiterer landwirtschaftlicher Fahrzeuge und viel Verkehr zu den Hofläden.
Und vieles andere mehr!
Anregungen und Hinweise können immer noch im Umsetzungsverfahren eingebracht werden, einfach anrufen (071465094 AB) oder
Amtsblatt 6.5.21 FußverkehrsCheck im TrialogForum und anderes
Mit dem Umsetzungsverfahren für Neckarrems im TrialogForum mit Bürgerschaft, Gemeinderat/Politik und Verwaltung ging es in dieser Woche mit der Erarbeitung von Maßnahmenblätter zu einem Maßnahmenpaket weiter. Dazu wurden den immerhin 50 Checks die Antworten der Verwaltung und eine Beurteilung von FUSS-OG hinzugefügt, um eine Diskussionsgrundlage im TrialogForum zu schaffen. Die Check-Ergebnisliste für Neckarrems vom Juni 2020 als Basis hierzu kann auch eingesehen werden: www.remseck-zu-fuss.de/fussverkehrschecks/remseck/803-fussverkehrscheck-neckarrems. Von den 50 Checks für Neckarrems sind 4 ausdrücklich mit „Grün, ein Lob!“ priorisiert, der Rest mit Änderungsbedarf mit „RotPlus“ als besonders dringend, da sicherheitsrelevant, mit „Rot“ als Muss, mit „Gelb“ als wünschenswert. Schaut einfach mal rein, es kommt aber noch jeder Ortsteil dran.
Für die meisten Checks mit verschieden dringlichem Änderungsbedarf in Neckarrems Antworten der Verwaltung inzwischen vor, die also nun ebenfalls in die Trialog-Diskussionsrunde eingeführt wurden. Der vom OB Schönberger neu einberufene „Runde Tisch Fuß- und Radverkehr“, bei dem wir auch vertreten sind, hat in der ersten Sitzung die Problematik rund ums Rathaus/Neckarstrand bereits thematisiert. Das finale Maßnahmenpaket wird nach Abschluss des jeweiligen Umsetzungsverfahren allgemein zugänglich gemacht. Wer sich aber jetzt als BürgerIn in das TrialogForum noch offiziell einbringen will, bitte einfach per Email oder Telefon anmelden, damit man in den Prozess einbezogen werden kann. Wir haben wohl gerade anderweitig besonders belastende Zeiten, trotz oder gerade deshalb muss man einfach an eine hoffentlich zeitnahe Normalität hoffen und glauben und da geht es auch um ein weiterhin l(i)ebenswertes Remseck mit hoher Wohlfühl-Qualität, mittendrin und in allen Stadtteilen.
Für Neckarrems will ich zum besseren Verständnis einige „Check-Knackpunkte“ herausgreifen, die als Änderungsbedarf RotPlus oder Rot bewertet wurden:
- Die vielbeklagten „alten“ Brennpunkte im „Herz von Remseck“, also an den Holzbrücken, ZOB, Neckarstrand, Dammweg NGR, Dammweg Rems, Remstalwanderweg.
- Schnelle Lösungen für die Unterführung Remstalstraße, nun auch noch zum Arztzentrum und Poststelle, mit oben geführtem ampelgesicherten Überweg statt radgefährdet in der dafür sowieso viel zu engen Unterführung. Bessere kurze Fußverbindung für die Schloßbergler, beleuchtet und im Winter geräumt.
- Sichere Schul- und Kitawege mit mehreren Verbesserungsnotwendigkeiten
- Bisher ungenügende Einkaufsmöglichkeiten im Rems, Verweis auf Poppenweiler, da klappt eine Neuansiedlung.
- Grüne-Sicherheit-Wegekonzept für die Feldflur wegen immer breiterer landwirtschaftlicher Fahrzeuge, zugunsten vieler dadurch gefährderter Fußgänger und Radler
- Ausreichend breite, zweifelsfrei ausgeschilderte, z.T. fehlende Geh- und Fußwege, auch als Fußgänger-Schutzstreifen z.B. in der Mühlstr./Mühläckerstr. für mehr Sicherheit für alle zu Fuß Gehende.
- Konzept bzw. dann Kontrolle der Einhaltung von zwingenden Nutzungsregelungen für Radler im Burgholz und Hegnacher Wald, die Spaziergänger, Wanderer, Jogger usw. stören und gefährden. Breiterer Weg an der Rems ab Steinbruch flussaufwärts wegen hoher Frequenz von Fußgänger/Radler, besonders an Wochenenden zum Schutz der dort auf Wanderwegen zu Fuß Gehenden.
- bessere Radführungen, neuer Zebrastreifen, barrierefreie Haltstellen und vieles andere mehr, schauen Sie doch mal rein, siehe oben.
Für Hochberg und Hochdorf liegen inzwischen die finalen Maßnahmenpakete dem Rathaus vor, abgestimmt mit den Checkern/Bürgerschaft, begleitet von Herrn Kurt Goldmann, Chef der SPD Remseck und für Hochdorf mit Herrn Stadtrat Gustav Bohnert/FDP mit engagierten Beiträgen. Sobald das Rathaus dazu Kenntnis/Stellung genommen hat, werden die Maßnahmenpakete auf unser Homepage https://www.remseck-zu-fuss.de/ veröffentlicht bzw. können als Word-Datei gerne angefordert werden.
Wir wollen die lobenswerte Kampagne „Runder Tisch Fuß- und Radverkehr“ mit einem „FUSS-Kummerkasten“ begleiten, um alle bei diesem Thema auch mitzunehmen. Darin können Hinweise, Anregungen oder Beschwerden als Fußgänger, auch Radler, dort „eingeworfen“ werden, am besten per Email oder Brief, bitte beachten Sie die übliche Netiquette dabei. https://www.remseck-zu-fuss.de/fuss-kummerkasten/147-fuss-kummerkasten. Wir kümmern uns um Ihren „Kummer“, wie schon bei den vielen bisherigen Feedbacks, die uns seit unserem Bürgerschaftlichen Engagement erreichten. Peter-Jürgen Gauß
Amtsblatt 22.4.21 FußverkehrsCheck im TrialogForum und anderes
Zuerst ganz aktuell eine Pressemitteilung von FUSS e.V.: Länderminister für mehr Tempo 30, Zebrastreifen und autofreie Gehwege Die Verkehrsministerkonferenz der 16 Bundesländer hat heute (16.4.) ein Reformpaket auf den Weg gebracht, mit dem das Gehen sicherer, zügiger und angenehmer werden soll. „Der Fußverkehr wird gestärkt und als gleichberechtigter Verkehrsmodus anerkannt“, heißt es im einstimmig beschlossenen Papier. Wer fährt, soll mehr Rücksicht nehmen: „Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden geht der Flüssigkeit des Fahrverkehrs vor.“ Wer den Text und Hintergründe will, bitte melden, unser Platz hier ist zu knapp. Bei unserem Umsetzungsverfahren im TrialogForum können wir aber schon auf diese neuen Entwicklungen schauen!
Denn dieses Umsetzungsverfahren im TrialogForum mit Bürgerschaft, Gemeinderat/Politik und Verwaltung ist in dieser Woche mit der Erarbeitung von Maßnahmenpaketen für Hochberg eröffnet worden. Dazu wurden den immerhin 39 Checks die Antworten der Verwaltung und eine Beurteilung von FUSS-OG hinzugefügt, um eine Diskussionsgrundlage im TrialogForum zu schaffen. Die Check-Ergebnisliste für Hochberg vom Juni 2020 als Basis hierzu kann auch eingesehen werden: https://www.remseck-zu-fuss.de/fussverkehrschecks/remseck/805-fussverkehrscheck-hochberg . Von den 39 Checks für Hochberg sind 7 ausdrücklich mit „Grün, ein Lob!“ priorisiert, der Rest mit Änderungsbedarf mit „RotPlus“ als besonders dringend, da sicherheitsrelevant, mit „Rot“ als Muss, mit „Gelb“ als wünschenswert. Schaut einfach mal rein, es kommt aber noch jeder Ortsteil dran.
Für die meisten Checks mit verschieden dringlichem Änderungsbedarf in Hochberg liegen Antworten der Verwaltung inzwischen vor, die also nun ebenfalls in die Trialog-Diskussionsrunde eingeführt wurden. Das Maßnahmenpaket wird nach Abschluss des jeweiligen Umsetzungsverfahren allgemein zugänglich gemacht. Wer sich aber jetzt als BürgerIn in das TrialogForum noch offiziell einbringen will, bitte einfach per Email oder Telefon anmelden, damit man in den Prozess einbezogen werden kann. Wir haben wohl gerade anderweitig besonders belastende Zeiten, trotz oder gerade deshalb muss man einfach an eine hoffentlich zeitnahe Normalität hoffen und glauben und da geht es auch um ein weiterhin l(i)ebenswertes Remseck mit hoher Wohlfühl-Qualität, mittendrin und in allen Stadtteilen.
Für Hochberg will ich zum besseren Verständnis einige Check-Knackpunkte herausgreifen, die als Änderungsbedarf RotPlus oder Rot bewertet wurden:
- Zusätzliche Zebrastreifen an den Lindenäcker, Walter-Wörn-Weg, und zum Wohngebiet Rot, einfach für mehr Sicherheit für zu Fuß Gehende.
- Ausweitung der Tempo 30 Anordnungen für die Straße nach Neckarrems, für mehr Sicherheit für Fußgänger und Radler, für mehr Lärmschutz. Umliegende Kommunen (Bittenfeld oder Poppenweiler) sind da Vorbilder für Remseck.
- Der eindeutig als schmaler, beleuchteter geplanter Gehweg nach Neckarrems muss wieder allein den Fußgängern vorbehalten sein, Radelnde können problemlos auf der Straße fahren. Rechtlich so auch nach allem vorgegeben.
- Beim Landschaftspark Neckaraue in Hochberg, ein besonders landschaftlicher schöner Abschnitt am sonst viel bebauten Neckarufer muss nach vielen Beschwerden der Bürgerschaft die Erschließung für die Landwirtschaft mit ordentlichen Wegen und für Radler zweifelsfrei final ausgebaut und geregelt werden. Als gutes Beispiel wie die „Zugwiesen“ mit getrenntem Fuß-/Radweg oder, auch Check-Meinungen, ganz gesperrt für Radverkehr, der ja auf der anderen Neckarseite seine ausgeschilderte Route hat. Aktuell hat man am bisherigen desolaten, durch Radler zerfahrenen Zustand gearbeitet, herzlichen Dank an Herrn Triller, neuer Erster Bürgermeister, der das wohl auf unsere kürzlich wiederholte Bitte gleich angepackt hat.
- bessere Radführungen und vieles andere mehr, schauen Sie rein, siehe oben.
Kurzfristig wurde nun ein „Runder Tisch Fuß- Radverkehr“ eingerichtet, erster Termin am 21.4.21. Wir müssen durch klare Nutzungsregelungen/Anordnungen und evtl. Baumaßnahmen einfach dafür sorgen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger mit „Kind und Kegel (Hund)“ rund ums Rathaus, aber auch sonst überall mit Genuss ungestört und ungefährdet unterwegs sein können, auch und besonders an Wochenenden. Wir wollen einen „FUSS-Kummerkasten“ einrichten, um die Bevölkerung bei diesem Thema auch mitzunehmen. Darin können Hinweise, Anregungen oder Beschwerden „eingeworfen“ werden, am besten per Email oder Brief, bitte beachten Sie die übliche Netiquette dabei. Wir kümmern uns dann darum, wie schon bei den vielen bisherigen Feedbacks, die uns erreichten. Es bleibt also spannend! Peter-Jürgen Gauß
Amtsblatt 15.4.21
FußverkehrsChecks: Umsetzungphase – Rechtsgrundlagen
Nach der Oster-Pause im zweiten Schritt der Umsetzungsphase, im TrialogForum also die Infos über die Rechtsgrundlagen, die wir im weiteren alle benötigen, um die Antworten/Stellungnahmen der Verwaltung auf unsere Checks alle besser und sachgerecht beurteilen zu können. Darüber soll auch eine ggfs. erforderliche Diskussion in der Runde stattfinden. Eine Übersicht ist auf unserer OG-Homepage eingestellt, ergänzt durch viele Verweise auf Broschüren u. ä. und persönlichen Kommentierungen aufgrund bisheriger Erkenntnisse: https://www.remseck-zu-fuss.de/rechtsgrundlagen . Obwohl die Materie ja durchaus komplex ist, habe ich zusätzlich versucht, eine Zusammenfassung unter „KurzundKlar“ zu machen, damit man dann einen gewissen Überblick bekommt, auch für alle Interessierten ebenfalls auf der Homepage . Damit müsste man dann die Checks der 6 Check-Arten weitgehend rechtssicher beurteilen können, wer das alles schon kennt, kann sich umso besser einbringen! Und ich will gerne unterstellen, dass die zuständigen Entscheider im Rathaus alle gesetzlichen Möglichkeiten nutzen wollen, die der Gesetzgeber beim Fußverkehr, Zebrastreifen, Lärmschutz, einfach mehr Sicherheit im Straßenverkehr, Wohnqualität u.a. den Behörden einräumt.
Im Anschluss stelle ich dann für jeden Ortsteil nacheinander die Ergebnisliste der Checks mit den Rückmeldungen/Stellungnahmen der Verwaltung, ggfs. ergänzt um rechtliche Hinweise. Wie bei den Checks scheint mir das doch die beste Vorgehensweise zu sein, damit man bei den über 220 Checks einigermaßen klarkommt. Wenn es dabei noch Ergänzungen/Schwerpunkte bei Checks geben muss, einfach dann bei mir melden. Wie bei der Reihenfolge der Checks soll mit Hochberg begonnen werden, dann Hochdorf usw., als Ziel für einen Abschluss des Projekts haben wir uns Ende Juni vorgenommen mit einer Projektdauer von einem Jahr! Dauert wohl halt alles, ich hoffe aber sehr, alle bleiben dabei.
Durch einen Interview-Wunsch der StZ habe ich mitbekommen, dass man die Radwegesituation an der Endhalte und Rund ums Rathaus wohl angehen will, wir haben dies seit längerem als dringend angeregt. Der interessante Bericht kam dann am Montag, 12.4.21. Kann gerne hier angefordert werden. OB Schönberger will da aktiv werden, es müssten zahlreiche Klagen und Beschwerden vorliegen, wir wurden da oft eingebunden. Zuerst soll es mit einem Runden Tisch losgehen, der angesichts der schon begonnenen Radsaison rasch kommen müsste. Ebenso wurde nun wohl die Situation mit der Verengung /LKW-Durchfahrt in der Hochberger Hauptstraße, auch dies haben wir erbeten zu prüfen. Schon mal auch herzlichen Dank an Herrn Triller, dass sich bei dem von uns schon lange und aktuell angemahnten desolate Zustand in der Hochberger Neckaraue nun was deutlich verbessert hat. Offen ist da nun noch die Erschließungsbreite /-befestigung des Wegs für landwirtschaftliche Fahrzeuge für die Bewirtschaftung der Fläche bzw. eine dauerhafte Lösung für den Radverkehr, ist aber ja schon im FC Hochberg enthalten. Aktuell mit herzlichem Dank ansprechen will ich aber die Blütenpracht auf öffentlichen Grundstücken hier in Hochberg, die bereits letztes Jahr einen Lob-Check erhielt. Sicher ist dies auch so in anderen Ortsteilen, bitte dann doch mal direkt auch positives Feedback ins Rathaus. Peter-Jürgen Gauß
Amtsblatt 8.4.21
FußverkehrsChecks in den Remsecker Ortsteilen - TrialogForum im Umsetzungsverfahren
Mit den Rechtsgrundlagen Teil 1- 6 samt persönlicher Kommentierungen habe ich versucht, eine Basis und einen einheitlichen Wissensstand beim TrialogForum zu schaffen. In einer ersten Diskussionsrunde kann man sich im Forum darüber ab 15. KW untereinander austauschen. Die betreffenden Unterlagen sind bereits auf https://www.remseck-zu-fuss.de/rechtsgrundlagen .
Und darum geht es:
- Teil 1 Mehr sicheren, ungestörten Platz für alle Fußgänger auf ihren Wegen: https://www.remseck-zu-fuss.de/rechtsgrundlagen/827-teil-1-mehr-sicheren-ungestoerten-platz-fuer-alle-fussgaenger-auf-ihren-wegen
- Teil 2 Mehr Sicherheit durch mehr FGÜs (Zebrastreifen), für Kinder, Ältere und gehandicapte Mitmenschen: https://www.remseck-zu-fuss.de/rechtsgrundlagen/830-teil-2-mehr-sicherheit-durch-mehr-fgues-zebrastreifen-fuer-kinder-aeltere-und-gehandicapte-mitmenschen
- Teil 3 Mehr Verkehrsberuhigung und Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduzierung und Durchfahrverbote: https://www.remseck-zu-fuss.de/rechtsgrundlagen/831-teil-3-mehr-verkehrsberuhigung-und-laermminderung-durch-geschwindigkeitsreduzierung-und-durchfahrverbote
- Teil 4 Mehr empfundene RadFreude durch optimalere Radwege-Führungen: https://www.remseck-zu-fuss.de/rechtsgrundlagen/832-teil-4-mehr-empfundene-radfreude-durch-optimalere-radwege-fuehrungen
- Teil 5 Mehr gefühlte Aufenthaltsqualität durch beruhigte Plätze und buntblühende-grüne Anlagen und Parks: https://www.remseck-zu-fuss.de/rechtsgrundlagen/833-teil-5-mehr-gefuehlte-aufenthaltsqualitaet-durch-beruhigte-plaetze-und-buntbluehende-gruene-anlagen-und-parks
- Teil 6 Mehr erholsamer Naturgenuss durch ungestörtes Fuß-Unterwegssein in Wald und Flur: https://www.remseck-zu-fuss.de/rechtsgrundlagen/834-teil-6-mehr-erholsamer-naturgenuss-durch-ungestoertes-fuss-unterwegssein-in-wald-und-flur
Nach der Osterwoche, ab 12.4.21, wird das Projekt planmäßig weitergeführt.