Amtsblatt
Gehweg-Sucht: Falschradeln trotz bester Wege?
Gehweg-Sucht: Falschradeln trotz bester Wege?
FUSS e.V. 2021 „Was treibt Radfahrer auf den Gehweg? Nur die Angst vor Autos und Enge an der Fahrbahn, sagen viele. Und versprechen: Gäbe es richtig gute Wege (im Jargon: "Rad-Infra") dann würde uns keiner mehr vor die Füße fahren. Das haben wir uns an drei Berliner Orten mit bester "Rad-Infra" angesehen. Nach unseren Beobachtungen fahren dort 50 bis 80 Prozent auf den für sie gedachten, hier auch gut gebauten und sicheren Wegen - aber die anderen auf dem Gehweg. Warum eigentlich? Es ist auf solchen Gehwegen nicht sicherer, es ist nicht geräumiger - und es laufen auch noch störende Menschen zu Fuß herum. Aber es scheint oft bequemer: Die Fahrt startet oder endet auf dem Weg, man fährt links, weil man von anderswo zuerst auf die linke Seite kommt und nicht die Fahrbahn überqueren will. Und viele denken sich gar nichts.
Es gibt wirklich Verteidiger des Gehwegradelns. Sie behaupten, das täten vor allem hilflose und bedrohte Kinder, Alte, Frauen und Kranke. Die nebenstehenden Bilder haben wir nicht nach Personentyp ausgewählt. Es radelten uns aber nur gesund wirkende Männer zwischen etwa 20 und 50 vor die Linse - Herren im durchsetzungsfähigen Alter und von robustem Willen, den man auf dem Sattel so unbekümmert ausleben kann wie hinterm Steuer. Warum tun sie's? Ein Grundproblem ist die Annahme einer Radler-Minderheit, ihr gehöre die Welt, ganz und komplett. Fahrbahn, Radweg und Gehweg, Bahnsteig oder Parkrasen, Bergpfad oder Kurpromenade - völlig egal. Wo man physisch fahren kann, da fährt man eben auch.
So denkt zum Glück nicht die Mehrheit unter den Radfahrern. Sie respektiert Regeln und Grenzen - auch die Bordsteinkante. Mit dieser Mehrheit engagieren wir uns weiterhin für gute Wege wie die hier gezeigten. Aber bei der Minderheit? Da ist alles vor tauben Ohren verpufft - Verkehrsunterricht, Bußgeldkatalog, Polizei, die Appelle von Verkehrswacht, ADFC oder uns. Da muss es wohl ab und zu ganz deutlich werden - mit einem Bußgeld, das richtig wehtut. So weh, dass nach einem bis zweimal zahlen niemand mehr den Gehweg missbrauchen mag. In Frankreich kostet auf dem Gehweg das Radeln, E-Rollern und Parken 135 Euro. Auch darum kann man auf den Pariser Boulevards entspannt flanieren“.
Dies wurde also bei einer Aktion unseres FUSS e.V. in 2021 an mehreren Örtlichkeiten in Berlin gescheckt, könnte aber auch auf den Geh- und Fußwegen in Remseck und drum herum leider nicht anders festgestellt werden. Hierauf haben wir wiederholt bei unserem FußverkehrsCheck und beim Runden Tisch Fuß- und Radverkehr hingewiesen und Lösungen für diese bußgeldbewehrte Unsitte vorgeschlagen. Offensichtlich bedarf es dazu einer FUSSverkehrswende: Grundsätzlich also getrennte Verkehrsflächen, wozu für Radfahrer auch normal befahrene Straßen gehören und für Fußgänger halt die Geh- und Fußwege zur ungestörten alleinigen Benutzung. Und wenn alle Überzeugungsarbeit nicht hilft, dann halt auch Kontrollen und Sanktionen. Autofahrern geht es ja auch nicht anders, wenn sie Verkehrsregeln nicht einhalten! Zum ergänzenden Nachlesen und Fotos: https://www.fuss-ev.de/?view=article&id=785:gehweg-sucht-falschradeln-trotz-bester-wege&catid=83 .
Unsere Fußverkehrschecks in 2020 waren nicht abschließend, sondern „leben“ natürlich weiter
Wir kümmern uns um Fußgänger!
Seit 1.1.2020 engagieren wir uns als Ortsgruppe des FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, Berlin. FUSS e.V. ist, unter dem Motto „Mit uns geht es besser!“, eine Interessenvertretung von Fußgängern in Deutschland, der sich seit 1985 dafür einsetzt, das Zufußgehen sicherer, gesünder, angenehmer und attraktiver zu machen und damit den Umweltverbund von Fuß, Rad und Bus/Bahn in Stadt und Land zu stärken. Vor Ort setzen wir uns als FußgängerLobby für mehr Beachtung und Wertschätzung in Remseck, Ludwigsburg, Waiblingen, Kornwestheim, Fellbach usw. mit verschiedenen Projekten. Als Hauptprojekt unser FußverkehrsCheck in den Remsecker Ortsteilen in 2020/21 als offene Bürgerbeteiligung mit über 240 Checks zu den Themen freie Gehwege, Tempolimits, Fußgängerüberwege, mehr Aufenthaltsqualität in Stadt, Wald und Flur usw., Näheres unter www.remseck-zu-fuss.de und immer wieder hier im Amtsblatt der Stadt Remseck. Wir brauchen dringend noch aktive Menschen, die sicheres Unterwegsein zu Fuß in Remseck und drum rum checken und für weitere Aktivitäten festhalten. Bei Interesse oder Fragen bitte einfach melden, Tel. 071465094 oder
Unsere Fußverkehrschecks in 2020 waren nicht abschließend, sondern „leben“ natürlich weiter. Zum einen, da wir einige für uns wichtige Änderung aus den Checks bisher nicht umsetzen konnten, zum anderen aber gibt es immer noch Örtlichkeiten, an denen sich Fußgänger nicht wohlfühlen. Und die bisher nicht gecheckt oder geändert sind, also neu priorisiert und in die Umsetzungsliste aufgenommen werden müssen. Hier 2 neue Checks, die wir zur Änderung an das Rathaus adressiert haben:
In Neckarrems 7.2.23
- RemsdammGehweg Am Remsufer: Wird nach Beobachtungen häufig von Radfahrenden benutzt, die auch noch rechtswidrig den Gehweg auf der Remsbrücke befahren. Durch die schönen Blumenkästen zusätzlich eingeengt! Auch wegen der Altersheimbewohner, die dort häufig spazieren gehen, ist der Weg eindeutig als Fußweg auszuschildern. Das gleiche gilt für die Fortsetzung des Dammwegs (unbefestigter schmaler Fußpfad), da Radler, sowieso auf dem Remssteg fahrend, gleich nach rechts auf dem Dammweg bleiben, Beobachtungen und Radspuren zeigen dies. Auch hier zur Klarstellung Z239. (Rot!)
- Radwegebeschilderung vor Remssteg: Muss geändert werden, da Richtung Ludwigsburg über den Steg statt auf die Straße Am Remsufer zeigt. Diese ist verkehrsberuhigt und damit zum Radfahren zumutbar. (Rot!) Die Beschilderung weist unnötig auf die Fußgängerbrücke, wo der Radler, ja schon vorher, absteigen muss, besser also die Führung auf der tempolimitierten Straße am Remsufer.
- Remssteg Ochsen: Nach Beobachtungen bei der Begehung steigt kein Radler ab. Durch versetzte Sicherheitsabsperrungen ist dies beiderseits zu verdeutlichen/unterbinden. (Rot!). Ebenso ist es offensichtlich notwendig deutlich zu machen, dass die Freifläche ggü. Ochsen Fußgängerbereich ist, am besten durch Auftrag von Z239 auf den Boden. Ebenso auf den weiterführenden Fuß-/Gehweg Richtung Kfz.-Remsbrücke und eben auch auf der Brücke selbst.
In Hochberg 17.2.23
- Weiterführung Waldallee zu den Sportplätzen Die Sporteinrichtungen von SKV und TC Hochberg verursachen viel Fuß-/Rad/Kfz.Verkehr, durch das neue SKV-Restaurant auch abends. Die Zufahrt dazu ist ein besserer landwirtschaftlicher Weg, der dazu auch noch zusätzlich genutzt wird. Für alle Benutzer zu schmal, auch unter Berücksichtigung der Abstandsregeln für Fuß/Rad. Es ist unzumutbar, dass Fußgänger auf das verdreckte Bankett ausweichen müssen, besonders bei Nacht mit nur einer ungenügenden Straßenlampe mit einem hohes Gefahrenpotential. Die Zufahrt muss zumindest mit einem mind. 2 Meter breiten Gehweg ausgebaut und ausreichend beleuchtet werden. (Rot!)
Helfen Sie mit, dass Fußgänger in Remseck überall sicher und ungestört mit hohem Wohlfühlfaktor unterwegs sein können. Nennen Sie uns einfach Örtlichkeiten, die Ihnen aufgefallen sind, wir checken diese auf Änderungsmöglichkeiten!
Masterplan 2030+ der Stadt Ludwigsburg
Wir kümmern uns um Fußgänger!
Seit 1.1.2020 engagieren wir uns als Ortsgruppe des FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, Berlin. FUSS e.V. ist, unter dem Motto „Mit uns geht es besser!“, eine Interessenvertretung von Fußgängern in Deutschland, der sich seit 1985 dafür einsetzt, das Zufußgehen sicherer, gesünder, angenehmer und attraktiver zu machen und damit den Umweltverbund von Fuß, Rad und Bus/Bahn in Stadt und Land zu stärken. Vor Ort setzen wir uns als FußgängerLobby für mehr Beachtung und Wertschätzung in Remseck, Ludwigsburg, Waiblingen, Kornwestheim, Fellbach usw. mit verschiedenen Projekten. Als Hauptprojekt unser FußverkehrsCheck in den Remsecker Ortsteilen in 2020/21 als offene Bürgerbeteiligung mit über 240 Checks zu den Themen freie Gehwege, Tempolimits, Fußgängerüberwege, mehr Aufenthaltsqualität in Stadt, Wald und Flur usw., Näheres unter www.remseck-zu-fuss.de und immer wieder hier im Amtsblatt der Stadt Remseck. Wir brauchen dringend noch aktive Menschen, die sicheres Unterwegsein zu Fuß in Remseck und drum rum checken und für weitere Aktivitäten festhalten. Bei Interesse oder Fragen bitte einfach melden, Tel. 071465094 oder
Im Masterplan 2030+ der Stadt Ludwigsburg ist als strategisches Ziele die Priorisierung des Rad- und Fußverkehrs vorgesehen. Als operative Ziele dort unter anderem „Mehr Fuß- und Radverkehr für ein gutes Miteinander“ und „Barrierefreiheit in allen Stadtteilen herstellen“. Die Projektunterlagen sind unter www.ludwigsburg.de/stadt+entwicklung/ einsehbar. Um sich zu diesen Zielen auszutauschen, wurde der Leiter unserer Ortsgruppe, Peter-Jürgen Gauß, zu einer ersten Sitzung dazu eingeladen, wobei der Fußverkehr der Schwerpunkt sein sollte. Mit eingeladen waren Vertreter vom VCD, ADFC, Stadtseniorenrat, VdK und einige andere Behindertenvertreter. Denn eine gute und sichere Fußverkehrsführung ist dabei eine Basis für eine nachhaltige Mobilität, gut und sicher bedeutet zum einen eine barrierefreie Wegeführung. Es bedeutet aber auch ein gutes Leitsystem beispielsweise um Gäste vom Bahnhof zum Schloss und zum Blüba zu begleiten und es geht, Konflikte zwischen Fußgängern und anderen Verkehrsträgern zu vermeiden. Gerade das gute Miteinander zwischen Fuß- und Radverkehr soll dabei wichtig sein, um den Umweltverbund in Gänze zu stärken. Durch viele Notwendigkeiten im Stadtgebiet für behindertengerechte Mobilität, kam man letztlich gar nicht zum eigentlichen Thema Fußverkehr, obwohl ein guter Fußverkehr Grundlage und Voraussetzung für gute behindertengerechte Mobilität ist. Angeregt wurde, nun im kleineren Kreise nochmal das Thema einzugehen, denn der Grundgedanke der Stadt, sich mit externen Interessenvertreter zu beraten und auszutauschen, ist an sich ja sicher hilfreich. Wir berichten zum Projekt weiter, auch interessant und hilfreich für entsprechende Überlegung in unserer Stadt.
Aktueller Stand FußverkehrsCheck 2020
Wir kümmern uns um Fußgänger!
Seit 1.1.2020 engagieren wir uns als Ortsgruppe des FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, Berlin. FUSS e.V. ist, unter dem Motto „Mit uns geht es besser!“, eine Interessenvertretung von Fußgängern in Deutschland, der sich seit 1985 dafür einsetzt, das Zufußgehen sicherer, gesünder, angenehmer und attraktiver zu machen und damit den Umweltverbund von Fuß, Rad und Bus/Bahn in Stadt und Land zu stärken. Vor Ort setzen wir uns als FußgängerLobby für mehr Beachtung und Wertschätzung in Remseck, Ludwigsburg, Waiblingen, Kornwestheim, Fellbach usw. mit verschiedenen Projekten. Als Hauptprojekt unser FußverkehrsCheck in den Remsecker Ortsteilen in 2020/21 als offene Bürgerbeteiligung mit über 240 Checks zu den Themen freie Gehwege, Tempolimits, Fußgängerüberwege, mehr Aufenthaltsqualität in Stadt, Wald und Flur usw., Näheres unter www.remseck-zu-fuss.de und immer wieder hier im Amtsblatt der Stadt Remseck. Bei Interesse für ein Mitmachen oder Fragen bitte einfach melden!
Aktuell stecken wir noch in der Projektphase „Umsetzung“, zusammen mit dem Rathaus. Also die Prüfung und Änderung der bei den Checks auffällig gewordenen Beschilderungen und damit Verkehrsregelungen zulasten eines sicheren, ungestörten zu Fuß unterwegs sein. Einiges wurde seither angegangen und umgesetzt, einiges auch fest eingeplant, wofür wir uns recht herzlich im Namen aller Fußgänger auch an dieser Stelle bedanken.
Um bei dieser Projektphase weiter zu kommen, war nun als ein erster Schritt eine Unterredung bei Herrn Oberbürgermeister Schönberger am 6.10.22 gedacht, zusammen mit unserem FUSSler Harald Kluschak, bei der ich in über 30 Minuten ausführlich auf alle Aspekte eines sicheren Fußverkehrs in Remseck hinweisen konnte. Also auf radfreie Fuß- und Gehwege, Tempolimits in den Stadtteilen und mehr Zebrastreifen für ein sicheres Queren. Unser OB meinte nach anschließender Diskussion nach über einer Stunde abschließend, dass man sei eigentlich gar nicht so weit auseinander, hat aber mehr Geduld angemahnt. Nach dieser doch positiven Einschätzung zum Thema durch den OB kam es dann am 12.10.22 zu einem ausführlichen Fachgespräch mit den fachlich zuständigen Herrn Erster Bürgermeister Triller und Sachbearbeiter Herr Lenk von der Verkehrsbehörde. Hier nun wurden nochmal die sicherheitsrelevanten Örtlichkeiten im Detail angesprochen, zwingende Rechtsgrundlagen dazu wurden ausführlich erörtert. Darüber hinaus könnte man ja auch für die Bürgerschaft Entscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen treffen, bei wie z.B. mehr Zebrastreifen und mehr Tempolimits, andere Kommunen drum rum machen es vor! Man verwies von Seiten der Verwaltung auf bisherige Änderungen und Pläne, die ich auch dankend anerkennen konnte. Man will aber derzeit nicht die weitgehende Umsetzung die von uns als sicherheitsrelevant bewerteten Checks zusagen.
Mit einigen der Ortsgruppe habe ich nun abgestimmt, dass in einem „November-Mitgliedertreff“ auf die einzelnen Punkte nochmal ausführlich eingegangen wird, man kann dann beraten, was priorisiert wird, was für die Fußgänger in Remseck also dabei besonders wichtig ist. Die Politik/Bundesverkehrsministerium hat ja viel für den Schutz des Fußverkehrs zwingend auch für Remseck vorgegeben, dies gilt es einfach einzufordern
Termin zu diesem (ggfs. offenen) Mitgliedertreff ist Mittwoch, der 23.11.2022 um 18 Uhr, Ende max. 20 Uhr, im Haus der Bürger in Aldingen Großer Saal. Mit diesem Abendtermin wollen wir den noch Berufstätigen in der Ortsgruppe Rechnung tragen und hoffen, dass alle dabei sein können. Wenn wir Anfragen bekommen, werden wir den Termin auch als offenen Treff für alle am sicheren Fußverkehr Interessierten durchführen. Damit wir planen können, bitten wir aber um rasche Nachricht/Anmeldung, auch wer zusätzlich teilnimmt, damit da auch niemand verhungern und verdursten muss. Anmeldungen bitte per Email unter
landesweiten Aktion „Geh weg von meinem Gehweg! Freier Gehweg“ am 01. Oktober 2022
Wir kümmern uns um Fußgänger!
Seit 1.1.2020 engagieren wir uns als Ortsgruppe des FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, Berlin. FUSS e.V. ist, unter dem Motto „Mit uns geht es besser!“, eine Interessenvertretung von Fußgängern in Deutschland, der sich seit 1985 dafür einsetzt, das Zufußgehen sicherer, gesünder, angenehmer und attraktiver zu machen und damit den Umweltverbund von Fuß, Rad und Bus/Bahn in Stadt und Land zu stärken. Vor Ort setzen wir uns als FußgängerLobby für mehr Beachtung und Wertschätzung in Remseck, Ludwigsburg, Waiblingen, Kornwestheim, Fellbach usw. mit verschiedenen Projekten. Als Hauptprojekt unser FußverkehrsCheck in den Remsecker Ortsteilen in 2020/21 als offene Bürgerbeteiligung mit über 240 Checks zu den Themen freie Gehwege, Tempolimits, Fußgängerüberwege, mehr Aufenthaltsqualität in Stadt, Wald und Flur usw., Näheres unter www.remseck-zu-fuss.de und immer wieder hier im Amtsblatt der Stadt Remseck. Bei Interesse oder Fragen bitte einfach melden!
Deshalb machen wir auch gerne mit: Der Landesseniorenrat Baden-Württemberg ruft zum Internationalen Tag der älteren Menschen zur landesweiten Aktion „Geh weg von meinem Gehweg! Freier Gehweg“ am 01. Oktober 2022 auf. Und unsere FUSS-e.V. Ortsgruppe Remseck+Umgebung macht auch mit! (Folgender Text in Anlehnung an die Veröffentlichung des Landeseniorenrats Baden-Württemberg).
Zufußgehen ist die ursprünglichste Form der Fortbewegung, gerade für Kinder oder ältere Menschen ist die Möglichkeit, alltägliche Wege zu Fuß erledigen zu können, eine wichtige Voraussetzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Wer zu Fuß unterwegs ist, tut außerdem seiner Gesundheit etwas Gutes und spart Geld. Die Mobilitätsstudie des Bundesministeriums für Verkehr zeigt, dass in Deutschland täglich 93 Millionen Personenkilometer zu Fuß erbracht werden. Dabei werden 22 Prozent aller täglichen Wege in Deutschland ausschließlich zu Fuß bewältigt werden, 32 Prozent der Bundesbürger*innen sind tagtäglich als Fußgänger*innen unterwegs sind und legen täglich im Schnitt 3,6 Kilometer zurück. Dies ergibt ein Drittel der Fußwege zum Einkauf und Erledigung, ein weiteres Drittel für Freizeitzwecken und ein Viertel für Beruf und Ausbildung. Denn egal wie wir uns im Alltag fortbewegen, mindestens eine Etappe muss dabei zu Fuß bewältigt werden. Und dennoch stehen der Fußverkehr und die dazu notwendigen freien Fußgängerwege viel zu wenig im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit (in Politik und Verwaltung).
Eindeutig geregelt ist ein Gehweg ist eine Verkehrsfläche, die laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nur vom Fußgängerverkehr und Rollstuhlfahrer*innen genutzt werden darf. Aber die Wirklichkeit sieht vielerorts leider ganz anders aus. Fußgänger werden vielfach auf Gehwegen behindert oder blockiert durch parkende Autos, abgestellte und fahrende E-Scooter, legale und illegale Fahrradfahrer, Mülltonnen, Straßenschilder, Büsche und Äste, Stolperfallen wie lose Bodenplatten und wackelnde Gullydeckel und so weiter. Diese und andere Barrieren bedrohen die Sicherheit und die Bewegungsfreiheit vor allem von älteren Menschen, insbesondere mit Rollatoren, Menschen jeden Alters im Rollstuhl, Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, Eltern mit Kinderwagen und Kindern..Wenn zu Fuß kein Fortkommen mehr auf den Bürgersteigen ist, müssen Fußgänger*innen häufig die Straßenseite wechseln oder gar auf die Straße ausweichen. Doch das können nicht alle gleichermaßen. Für Menschen, die etwa mit einem Kinderwagen oder im Rollstuhl unterwegs sind, bedeuten diese Hindernisse mühsame Umwege, die teilweise auch ein Gefährdungspotenzial in sich bergen.
Mit der Aktion „Freier Gehweg“ soll alle zu Fuß Gehenden, ob Spaziergänger, Jogger, Familien mit Kindern, Senioren, Mobilitätseingeschränkte usw. die Gelegenheit haben, mitzumachen und festzuhalten, wie häufig Gehwege zugeparkt, zugestellt werden oder zugewachsen sind. Man kann damit die Position der Fußgänger*innen bei Politik und Verwaltung stärken, dem Fußverkehr eine Stimme geben und klarstellen, dass der freie Gehweg den Fußgängern, und dabei insbesondere Älteren und Kindern, eine sichere Teilnahme am Verkehr ermöglichen muss.
Also die freundliche Bitte: Machen Sie also doch einfach auch hier in Remseck mit und gehen Sie zum Aktionstag Samstag, den 1.10.2022 allein oder mit einer Gruppe durch die Straßen Ihres Ortes, Ihres Quartiers, Ihrer Nachbarschaft und klemmen Sie die Hinweiskarten unter die Scheibenwischer der auf Gehwegen parkenden Autos oder befestigen diese Hinweiskarten mit Kreppband an den Hindernissen, die sie bemerken. Prüfen und checken Sie Ihre Wegen und die Örtlichkeiten dazu nach diesen Vorgaben und empfehlen und dokumentieren Sie Änderungsnotwendigkeiten per Handy-Foto und kurzem Text. Denn „bruddeln“ allein hilft nix! Fotos und Notizen an uns zur Weiterleitung senden: EMail
Wir kümmern uns um Fußgänger!
FußverkehrsChecks in Kornwestheim – Und wir sind dabei
Unter dem Titel „Die Mobilitätswende steckt auch in Kornwestheim in den Beinen“ berichtet die LKZ am 17.9.2022 über den vom Land finanzierten Fußverkehrscheck in Kornwestheim, eine Kommune der 15 geförderten in Baden-Württemberg. Ansatz des Landes ist, den Anteil des Fußverkehrs von aktuell 22 Prozent am der Mobilität auf 30 Prozent zu erhöhen, denn 35 Prozent der strecken innorts sind kürzer als 2 Kilometer und deshalb eigentlich für alle Menschen zu Fuß machbar. Mit diesem Check, allerdings lediglich im engen Quartierbereich westlich und östlich der Stuttgarter Straße sollen Risikobereiche für Fußgänger erkannt und entschärft werden, Barrieren für Mobilitätsbeeinträchtige beseitigt, durchgängige Verbindungen und kurze Wege eingerichtet werden, die Aufenthaltsqualität für Fußgänger verbessert und sicher gestaltet werden. Dies soll in zwei Begehungen angegangen werden, deren Runden von den Mitmachenden verfeinert und festgelegt wurden und am 5. Und 6.10.22 stattfinden werden. Planerisch begleitet wird der FußverkehrsCheck von der „Planersociätet“, deren Projektleiter Theresa es auf den Punkt brachte: Zu Fuß sei gehen die einfachste und elementarste Fortbewegungsart, umweltfreundlich, sozialverträglich, flexibel, spontan, gesundheitsfördernd und ohne technischen Aufwand machbar. Alle Verkehrsteilnehmer seien auch immer Fußgänger und trotzdem sei der Fußverkehr lange Zeit verkehrspolitisch kaum beachtet worden.
Herr Peter-Jürgen Gauß hat am Auftakt-Workshop als Interessenvertreter für den Fußverkehr teilgenommen und sich eingebracht, auch an den beiden Begehungen werden wir teilnehmen und unsere Expertise aus verschiedenen FußverkehrsChecks unserer FUSS-Ortsgruppe mit einbringen. Wir werden weiter berichten.
Fußverkehr – Ein starkes Stück Mobilität!
Fußverkehr – Ein starkes Stück Mobilität!
Nach der aktuellen Zielvorgabe des Landesverkehrsministeriums sollen bis 2030 ein Drittel der notwendigen Wege zu Fuß zurückgelegt werden. Derzeit seien es 24 Prozent, die aktuell verfügbarste Zahl in Baden-Württemberg, leider bereits von 2017. So ein Bericht der LKZ vom 29.8.22, in dem berichtet wird, wie man in Ludwigsburg die Mobilität der Zukunft sieht. Allerdings umfassen diese Zahlen nur Wege, die vom Start bis zum Ziel überwiegend zu Fuß zurückgelegt werden. Aber auch die anderen Verkehrsteilnehmer gehen, bevor und nachdem sie fahren. Ihre Fußwege führen zu und von Haltestellen, Park- und Abstellplätzen; mit ihnen steigt die Geh-Leistung in Deutschland um etwa 75 Prozent (Werner Brög: Das hauptsächlich vernachlässigte Verkehrsmittel in der Mobilitätsforschung ) .
Für den Radverkehr, teilweise eine ähnlich nachhaltige Mobilitätsart, hat man sich ein Ziel bis 2030 von 20 Prozent vorgenommen, 2017 waren es gerade mal 10 Prozent. Wobei beim Radeln ein erheblicher Sport- und Freizeitanteil zu bewerten ist, der also z.B. ja Autofahren nicht ersetzt, sondern sogar zusätzlich Verkehrsaufkommen bedeutet. Die Ergebnisse sind natürlich dazu für Stadt und Land unterschiedlich, die „Corona-Zeiten“ haben aber im Zweifel diese Ergebnisse deutlich verschoben. Nix genaues weiß man nicht, nicht gerade vorteilhaft für meist teure Entscheidung mit Steuergeldern. Die ermittelten Ergebnisse zeigen aber deutlich die Gewichtung/Nutzung in unserer Mobilitätsgesellschaft zugunsten des Fußverkehrs. Nicht ganz nachvollziehbar also ist nach diesen Fakten die oft erscheinende vorbehaltslose Förderung des Radverkehrs und dabei auch noch womöglich zu Lasten und auf dem Rücken des Fußverkehrs als unstrittig nachhaltigste und „billigste“ Verkehrsart.
Als „Mutter aller Mobilität“ verdient der Fußverkehr also deutlich mehr Wertschätzung, Beachtung und Förderung
- mit ausreichend breiten, sichere Verkehrsflächen (Geh- und Fußwege, Fußgängerzonen, Erholungswegen),
- ohne Beeinträchtigung durch andere Verkehrsarten,
- sinnvoll und komfortabel verbunden und an wichtigen Wegzielen orientiert,
- mit großer, auch gefühlter Sicherheit als Schul- und Kitawege,
- ohne Nötigung/Bedrängung von „stärkeren“ Verkehrsarten.
Gemeinsame Nutzungen von Fuß- und Gehwegen sind dabei auf das aller nötigste und als Ausnahmefall vorzusehen. Entspricht alles viel zu oft nicht der aktuellen Situation, aber unser Fachverband FUSS e.V. mit seinen Ortsgruppen fordern dies aktiv, aber auch mit allem nötigen Nachdruck, ein.
Wo darf man Rad fahren und wo nicht?
Wir kümmern uns um Fußgänger!
Seit 1.1.2020 engagieren wir uns als Ortsgruppe des FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, Berlin. FUSS e.V. ist, unter dem Motto „Mit uns geht es besser!“, eine Interessenvertretung von Fußgängern in Deutschland, der sich seit 1985 dafür einsetzt, das Zufußgehen sicherer, gesünder, angenehmer und attraktiver zu machen und damit den Umweltverbund von Fuß, Rad und Bus/Bahn in Stadt und Land zu stärken. Vor Ort setzen wir uns als FußgängerLobby für mehr Beachtung und Wertschätzung in Remseck, Ludwigsburg, Waiblingen, Kornwestheim, Fellbach usw. mit verschiedenen Projekten. Als Hauptprojekt unser FußverkehrsCheck in den Remsecker Ortsteilen in 2020/21 als offene Bürgerbeteiligung mit über 240 Checks zu den Themen freie Gehwege, Tempolimits, Fußgängerüberwege, mehr Aufenthaltsqualität in Stadt, Wald und Flur usw., Näheres unter www.remseck-zu-fuss.de und immer wieder hier im Amtsblatt der Stadt Remseck. Bei Interesse oder Fragen bitte einfach melden!
Wo darf man Rad fahren und wo nicht?
Unter dieser Überschrift thematisiert die Ludwigsburger Kreiszeitung (LKZ) am 6.9.22 das Radfahren in der Innenstadt von Ludwigsburg. Lobenswert, wenn mal wieder deutlich gemacht wird und wohl auch muss, was man mit dem „Fahrzeug Rad“ darf und was nicht! Nur scheinen halt viele Radfahrende eben die LKZ nicht zu lesen und/oder die eigenen Bedürfnisse auf schnelles Vorwärtskommen über allem anderen zu stellen. Diese weitverbreitete, egoistische Unsitte der Ignoranz eindeutiger Verkehrsvorschriften kann man aber offensichtlich nur durch Kontrollen/Sanktionen eindämmen, zum Schutz aller anderen Fuß-Verkehrsteilnehmer, die dort sicher und ungestört unterwegs sein wollen. In mehreren Anläufen haben wir immer mal wieder im Ludwigsburger Rathaus, auch in einer persönlichen Besprechung in 2022, auf die Ungleichgewichtung von Verkehrskontrollen zulasten von Kfz auch in Ludwigsburg hingewiesen und eingefordert, diese wegen offensichtlicher Verkehrsverstöße auf den Radverkehr auszuweiten. Denn bereits 2017 hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag ja festgestellt: Um Unfallgefahren zu verringern, muss das Verkehrsklima zwischen Radfahrern, Fußgängern und Kraftfahrern durch eine Kombination von Kommunikation, Verkehrserziehung und Kontrolle verbessert werden. Einen Beitrag dazu können auch die Fahrradstaffeln der Polizei leisten. Dies sei aber bis heute nur unzureichend umgesetzt, so die Mahnung nun in 2022. Die Stadt Ludwigsburg berichtet nun von 164 Verwarnungen für 8 Monate in 2022 mit 52 verbotenerweise auf Gehwegen, 112 mit Fahren in den Fußgängerzonen. Jemand, der doch häufig in der Innenstadt dort unterwegs ist, meinte dazu, diese Anzahl würde sich ja leicht pro Tag ergeben, wenn man denn ernsthaft sich im Rathaus dieser besonderen Problematik bei dieser Verkehrsart stellt. Wohl, aber nur etwas, übertrieben, zumindest bis es sich bei den Radler dann rumgesprochen hätte. Mitarbeitende im Ludwigsburger Rathaus scheint man ja reichlich zu haben, die allerdings recht einseitig mit großem Schwerpunkt den Autofahrer im Fokus haben. Wobei z.B. ein falsch abgestellte PKW, dessen Fahrer man da gerne abstraft, m.E. weniger Gefahrenpotential hat als ein auf dem Gehweg/Fußgängerzone zwischen Menschen durchbrausender Radfahrer.
Auch in Remseck haben wir anlässlich der Erkenntnisse aus unseren FußverkehrsChecks seit 2020 zum Schutz des Fußverkehrs eine Radverkehrs-Überwachung angemahnt, Zahlen von Kontrollen bzw. Verwarnungen stehen derzeit nicht zur Verfügung, werden aber an dieser Stelle noch nachgereicht.
"Geh weg von meinem Gehweg! Aktion „Freier Gehweg“
Der Landesseniorenrat Baden-Württemberg ruft zum Internationalen Tag der älteren Menschen zur landesweiten Aktion „Freier Gehweg“ am 01. Oktober 2022 auf. Und unsere FUSS-e.V. Ortsgruppe Remseck+Umgebung macht auch mit! Dazu führt der Landesseniorenrat aus:
„Zufußgehen – die ursprünglichste Form der Fortbewegung
Gerade für Kinder oder ältere Menschen ist die Möglichkeit, alltägliche Wege zu Fuß erledigen zu können, eine wichtige Voraussetzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Wer zu Fuß unterwegs ist, tut außerdem seiner Gesundheit etwas Gutes und spart Geld. Die Mobilitätsstudie des Bundesministeriums für Verkehr zeigt, dass
- in Deutschland täglich 93 Millionen Personenkilometer zu Fuß erbracht werden.
- 22 Prozent aller täglichen Wege in Deutschland ausschließlich zu Fuß bewältigt werden.
- 32 Prozent der Bundesbürger*innen als Fußgänger*innen unterwegs sind und täglich im Schnitt 3,6 Kilometer zurücklegen.
- ein Drittel der Fußwege Einkauf und Erledigung, ein weiteres Drittel Freizeitzwecken und ein Viertel Beruf und Ausbildung dienen.
Egal wie wir uns im Alltag fortbewegen, mindestens eine Etappe muss dabei zu Fuß bewältigt werden. Und dennoch stehen der Fußverkehr und die dazu notwendigen freien Fußgängerwege viel zu wenig im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit.
E-Scooter, Mülltonnen und andere Hindernisse
Ein Gehweg ist eine Verkehrsfläche, die laut Straßenverkehrsordnung in der Regel nur vom Fußgängerverkehr und Rollstuhlfahrer*innen genutzt werden darf. Aber die Wirklichkeit sieht vielerorts leider ganz anders aus. Fußgänger werden vielfach auf Gehwegen behindert oder blockiert durch Parkende Autos, Abgestellte und fahrende E-Scooter, Fahrradfahrer, Mülltonnen, Straßenschilder, Büsche und Äste, Stolperfallen wie lose Bodenplatten und wackelnde Gullydeckel und so weiter. Diese und andere Barrieren bedrohen die Sicherheit und die Bewegungsfreiheit vor allem von älteren Menschen, insbesondere mit Rollatoren, Menschen jeden Alters im Rollstuhl, Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, Eltern mit Kinderwagen und Kindern.. Wenn zu Fuß kein Fortkommen mehr auf den Bürgersteigen ist, müssen Fußgänger*innen häufig die Straßenseite wechseln oder gar auf die Straße ausweichen. Doch das können nicht alle gleichermaßen. Für Menschen, die etwa mit einem Kinderwagen oder im Rollstuhl unterwegs sind, bedeuten diese Hindernisse mühsame Umwege, die teilweise auch ein Gefährdungspotenzial in sich bergen.
Aus unserer Sicht umfassen folgende Grundsätze eine ge(h)rechte Verkehrsplanung
- Ein Gehweg sollte mindestens so breit sein, dass zwei Menschen nebeneinander gehen können, obwohl jemand entgegenkommt oder sie Kinderwagen, Gepäck oder Regenschirme mit sich führen.
- Gehwege sollen grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite geplant werden.
- Fußwege und Radwege müssen deutlich voneinander getrennt, klar gekennzeichnet sein und ausreichend Platz für Überholvorgänge und das Queren lassen.
- Gehwege sollten ebene und fugenarme Oberflächen, abgeflachte Bordsteine an Kreuzungen und Straßenübergängen und möglichst keine Hindernisse haben, die zum Ausweichen zwingen.
- Gehwege brauchen eine ausreichende und blendfreie Beleuchtung.
- Grundsätzlich sollten Verkehrswege – entgegen dem bisherigen Prinzip – von außen nach innen geplant werden: Zuerst kommen ausreichend breite Gehwege, dann davon abgesetzte Radwege und zuletzt Fahrstraßen.
Mit der Aktion „Freier Gehweg“ hat jede*r die Gelegenheit aufzuzeigen, wie häufig Gehwege zugeparkt, zugestellt werden oder zugewachsen sind; die Position der Fußgänger*innen zu stärken und ihnen eine Stimme zu geben; klarzustellen, dass der Gehweg den Fußgänger, und dabei insbesondere Älteren, eine sichere Teilnahme am Verkehr ermöglichen muss.
Mehr Unfälle, weniger Tote
Mehr Unfälle, weniger Tote
So titelt die LKZ im Bericht vom 10.8.22. Und weiter: „Die Zahl der Verkehrsunfälle hat zuletzt deutlich zugenommen. Im ersten Halbjahr des Jahres verzeichnete die Polizei im Südwesten 138.763 Unfälle – 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, wie das Innenministerium gestern berichtete“. Dabei stiegen auch die Anzahl der Leicht- (+22,8%) und Schwerverletzten (+11,7%), während gleichzeitig weniger Menschen im Verkehr ums Leben kamen (-2,7%), ein neuer Tiefstand! Deutlich mehr stieg die Zahl bei Radunfällen (+21,8%) mit 31 Todesfolgen mit hohem Elektrofahrradanteil. Darüber hinaus würden insgesamt mehr als die Hälfte keinen Helm tragen und viele Radfahrer unterschätzten leider nach wie vor die Gefahren und insbesondere die Geschwindigkeiten im Straßenverkehr, so Innenminister Strobl. Wobei nach seinen Angaben 61% der Radler selbst Verursacher der Unfälle seien.
Was bedeutet das für den Fußverkehr: Vom Kraftfahrverkehr sind Fußgänger i.d.R. durch Gehwege, Zebrastreifen, Ampelanlagen geschützt. Nicht aber von diesen sich überschätzenden, zu schnell rasenden Radlern auf Gemeinsamen Fuß-/Radwegen. Die StVO sieht deshalb richtigerweise nur in Ausnahmefällen gemeinsame Verkehrsflächen vor, dann mit hohen Pflichten der Radler gegenüber Fußgängern. In falschverstandener Radförderung hat man aber oft diese Ausnahmen zu Regel gemacht, wie unsere FußverkehrsChecks eindrucksvoll ausweisen. Wir von FUSS e.V. als Fußgängerlobby wollen dies rückgängig machen, für mehr Sicherheit und Ungestörtheit der Fußgänger auf ihren Wegen. Auch sind Kontrollen zum ordnungsgemäßen Fahren auch beim Radverkehr dringend erforderlich, nicht nur beim Autoverkehr, entgegen dem geltenden Gleichheitsgrundsatz. Helfen Sie einfach mit, dass wir damit vorankommen! Durch eine Mitgliedschaft bei FUSS e.V., als Spendenmitglied oder mit eigenen Eingaben an Verkehrsbehörden bei zu geringen Schutz für den Fußverkehr.
Stadt Kornwestheim hat 2022 Zuschlag für den landesunterstützten FußverkehrCheck
Wir kümmern uns um Fußgänger!
Seit 1.1.2020 engagieren wir uns als Ortsgruppe des FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, Berlin. FUSS e.V. ist, unter dem Motto „Mit uns geht es besser!“, eine Interessenvertretung von Fußgängern in Deutschland, der sich seit 1985 dafür einsetzt, das Zufußgehen sicherer, gesünder, angenehmer und attraktiver zu machen und damit den Umweltverbund von Fuß, Rad und Bus/Bahn in Stadt und Land zu stärken. Vor Ort setzen wir uns als FußgängerLobby für mehr Beachtung und Wertschätzung in Remseck, Ludwigsburg, Waiblingen, Kornwestheim, Fellbach usw. mit verschiedenen Projekten. Als Hauptprojekt unser FußverkehrsCheck in den Remsecker Ortsteilen in 2020/21 als offene Bürgerbeteiligung mit über 240 Checks zu den Themen freie Gehwege, Tempolimits, Fußgängerüberwege, mehr Aufenthaltsqualität in Stadt, Wald und Flur usw., Näheres unter www.remseck-zu-fuss.de und immer wieder hier im Amtsblatt der Stadt Remseck. Bei Interesse oder Fragen bitte einfach melden!
Die Stadt Kornwestheim hat 2022 als eine von 15 Kommunen den Zuschlag für den landesunterstützten FußverkehrCheck bekommen, der im Herbst 2022 zwischen dem 04. und 06. Oktober mit dann 2 Begehungen im Bereich der zentralen Innenstadt von Kornwestheim vorgesehen ist, nach einem Auftaktworkshop am 15.09.2022. „Ziel ist es einerseits, den Fußverkehr in Politik und Verwaltung als eigenständige und wichtige Mobilitätsform ins Bewusstsein zu rücken. Andererseits sollen die Bedingungen für Fußgänger in den Orten verbessert werden“. (Kornwestheimer Zeitung vom 11.7.2022). Nach unseren umfangreichen, in den Remsecker Stadtteilen durchgeführten FußverkehrsChecks seit 2020 wollen wir mit unserer Expertise zum Gelingen dieses Projekts beitragen und sind mit unserer FUSS e.V.-Ortsgruppe Remseck+Umgebung zum Mitmachen eingeladen worden. Wer dabei als FUSSler mitmachen will oder sich bei unseren vielen Projekten sonst auch für den Fußverkehr engagieren will: Wir nehmen Sie gerne als neue Mitglieder auf, näheres unter
Unsere aktuelle Projekte dazu hier in Remseck:
Wir kümmern uns um Fußgänger!
Seit 1.1.2020 engagieren wir uns als Ortsgruppe des FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, Berlin. FUSS e.V. ist, unter dem Motto „Mit uns geht es besser!“, eine Interessenvertretung von Fußgängern in Deutschland, der sich seit 1985 dafür einsetzt, das Zufußgehen sicherer, gesünder, angenehmer und attraktiver zu machen und damit den Umweltverbund von Fuß, Rad und Bus/Bahn in Stadt und Land zu stärken. Vor Ort setzen wir uns als FußgängerLobby für mehr Beachtung und Wertschätzung in Remseck, Ludwigsburg, Waiblingen, Kornwestheim, Fellbach usw. mit verschiedenen Projekten. Als Hauptprojekt unser FußverkehrsCheck in den Remsecker Ortsteilen in 2020/21 als offene Bürgerbeteiligung mit über 240 Checks zu den Themen freie Gehwege, Tempolimits, Fußgängerüberwege, mehr Aufenthaltsqualität in Stadt, Wald und Flur usw., Näheres unter www.remseck-zu-fuss.de und immer wieder hier im Amtsblatt der Stadt Remseck. Bei Interesse oder Fragen bitte einfach melden!
Unsere aktuelle Projekte dazu hier in Remseck:
- Gemeinsame Fuß- und Radwege Hauptursache für Stress und mangelndem Sicherheitsgefühl (für Fuß und Rad) sind Entscheidungen, einfach Flächen des Fußverkehrs auch noch für Radler freizugeben, obwohl formell die rechtlichen Voraussetzungen gar nicht gegeben sind. Um Geld für ordentliche Radwege auf dem Rücken der Fußgänger zu sparen? Weil Mindestbreiten (2,50/2,00 Meter) nicht beachtete werden, die rund ums Rathaus wegen hohem Fuß-/Radverkehrsaufkommen deutlich erhöht werden müssten. Weil einfach die Vorschrift missachtet wird, dass die Freigabe für Radler in Gegenrichtung nur für Radwege, nicht für Fuß-/Radwegen also (dann aber mit zusätzlicher Breite von 2,40/2,00 Meter) nur erlaubt ist und innerorts sowieso nicht angeordnet werden soll. Alle Gemeinsamen Fuß-/Radwege dürften also demnach nicht für Gegenverkehr angeordnet werden!
- Dann der gefährliche Radverkehr quer durch den Zentralen Omnibusbahnhof ZOB Remseck, immer mit Schwung über den Bussteig mit Gefährdung/Nötigung, zwischen dort Wartenden und haltenden Bussen hindurch. Die Fläche ZOB ist mit Z 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) angeordnet, Fahrräder sind Fahrzeuge und fallen demnach, richtigerweise sowieso dort, also unter dieses Verbot.
- Rund ums Rathaus/Neckarstrand Über die derzeitige eigentlich klare Einschränkung zulasten des Radverkehrs durch Zeichen 239 und „Rad frei“ (Schrittgeschwindigkeit, notfalls anhalten, Fußgänger haben Vorrechte auf der gesamten Wegbreite) hinaus noch ein deutlich (amtliches) Zusatzschild mit Hinweis darauf „Schrittgeschwindigkeit“, leider nötig!. Und an den dort viel frequentierten Wochenenden, Feiertagen ein Fahrverbot für Radelnde, wie z.b. am Max-Eyth-See auch. Radelnde in diesem Bereich müssen halt auch auf dieser kurzen Strecke zum Fußgänger werden und ihr Rad schieben, dies könnte man auch leicht kontrollieren.
- Hoch gefährliche Zustände auf der Neckarbrücke in Hochberg. Die Gehwege sind eindeutig mit Z 239 ausgeschildert, auch noch mit Zusatzschild „Radfahrer absteigen“, eigentlich doppelt gemoppelt. Die Gehwege sind aber dermaßen schmal, dass Fußgänger und schiebende Radfahrer sich nicht begegnen können, ohne dass z.T. dann gefährlich der Straßenraum mitbenutzt muss. Und viele Radler fahren dann trotzdem noch auf einem solchen Gehweg!
- Radfahrer in den Remsecker Wälder auf schmalen Waldwegen ist ein besonders belastendes Problem für alle Arten von Fußgängern und eindeutig nach dem Landeswaldgesetz unter einer Wegbreite von 2,00 Meter schlichtweg verboten. Auch Reitende leben oft rechtswidrig ihr Hobby zulasten der Gemeinschaft ungerührt aus.
- Verkehrsüberwachung auch für den Radverkehr Es muss amtsbekannt sein, dass Radelnde häufig, geltende Verkehrsregeln missachten, nur zum schnelleren Vorwärtskommen. Dennoch kontrolliert man entgegen der vorgegebenen Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in erster Linie nur Kraftfahrer, also parkende und fahrende. Auch wichtig, aber nicht nur diese eventuellen Verstöße, sondern auch die, die unmittelbar die Fußgänger gefährden und nötigen.
Näheres unter www.fuss-ev.de www.remseck-zu-fuss.de und immer wieder hier im Amtsblatt der Stadt Remseck. Bei Interesse oder Fragen bitte einfach melden!
Runder Tisch Fuß- und Radverkehr Stand 22.7.2022
Runder Tisch Fuß- und Radverkehr Stand 22.7.2022
Die Bürgerschaft ist bei diesem Projekt derzeit außen vor; ich werde immer mal wieder angesprochen, was denn da so alles besprochen und beschlossen wird und wurde. Deshalb, aus meiner Sicht als Teilnehmer, einen Zwischenbericht, denn letztlich betrifft es ja die meisten doch, als zu Fuß Gehende oder als Radelnde.
Seit 21.4.2021 wird da also getagt, mit mir als Interessenvertreter für den Fußverkehr, mit Teilnehmer vom ADFC als Radfahr-Vertreter, Teilnehmer aus dem Gemeinderat und dem Rathaus, geleitet von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung. Wobei ich mir, so auch die allgemeiner Auffassung, eine von allen Beteiligten unabhängige Leitung gewünscht und auch eingefordert habe. Also seit 15 Monaten bei allerdings nur bisher 3 Sitzungen, wobei die letzte auch schon wieder im Februar war. Ich habe mich nun schon mehrmals enttäuscht über diesen zögerlichen Fortgang geäußert, denn für unsere FUSS-Ortsgruppe hat eine mögliche Verbesserung der Sicherheit im Verkehr zeitliche hohe Priorität. Und wir stehen ja mit unserer Meinung nicht allein da! Auch in einem Bericht der LKZ vom Juni 2022 wurde ja ausführlich unter dem Titel „Ärger über rasende Radler und über die Stadtverwaltung in Remseck“ über die nicht so einfach hinnehmbaren Probleme berichtet, wer den Artikel noch will, bitte melden. Und es sollten ja alle entsprechende „Sicherheits-Brennpunkte“ in ganz Remseck angegangen, viel ist also zu besprechen/entscheiden und auch umzusetzen. Wobei ich immer wieder darauf hinweisen muss, dass der Gesetzgeber eh die Regelungen vorgegeben hat, meist ohne Spielraum für eigene Idee mancher Teilnehmer.
Das Rathaus hat für den Bereich „Rund ums Rathaus/Neckarstrand“ sich auf eine Plakataktion fokussiert, die bei den Radlern Rücksichtnahme ggü. den Fußgängern erbittet; in der letzten Runde war man sich nun überwiegend einig, dass dies nicht den gewünschten Erfolg brachte (siehe ja auch der LKZ-Artikel). Wir als FUSS-OG haben diese Aktion sowieso nicht mitgetragen, versuchten allenfalls noch zu verbessern. Denn bundesweit ist kein Projekt bekannt, dass dieses bloße Appellieren die gewünschte und erhoffte Wirkung zeitigte, vielmehr muss man nach klaren amtliche Regelungen notfalls halt auch kontrollieren/sanktionieren. Und mit letztlich schon vorher erkennbar unbrauchbaren Instrumenten vertut man nur unnötig Zeit für wirkliche Lösungen und für mehr Sicherheit.
Ich habe für den Runden Tisch nun nochmal und leider wiederholt diese Sicherheits-Brennpunkte benannt, um einfach voran zu kommen. Einzelheiten finden sich ja schon in den Ergebnissen, des vom Trialog-Forum erarbeiteten Umsetzungsverfahren, die auch schon wieder seit Ende 2021 der Stadtverwaltung vorliegen. Aus Platzgründen werde ich über diese Brennpunkte als Fortsetzung im nächsten Amtsblatt weiter berichten, wer eine Zusammenfassung insgesamt will, bitte melden. Hier also, nur einige Beispiele, von so bewerteten rechtsbedenklichen, ja nicht rechtskonformen Verkehrsanordnungen beim Fuß- und Radverkehr in Remseck, die vor allem auch sicherheitsrelevant sind:
- Gemeinsame Fuß- und Radwege Hauptursache für Stress und mangelndem Sicherheitsgefühl (für Fuß und Rad) sind die Entscheidungen, einfach Flächen des Fußverkehrs auch noch für Radler freizugeben, obwohl formell die rechtlichen Voraussetzungen gar nicht gegeben sind. Um Geld für ordentliche Radwege auf dem Rücken der Fußgänger zu sparen? Weil Mindestbreiten (2,50/2,00 Meter) nicht beachtete werden, die rund ums Rathaus wegen hohem Fuß-/Radverkehrsaufkommen deutlich erhöht werden müssten. Weil einfach die Vorschrift missachtet wird, dass die Freigabe für Radler in Gegenrichtung nur für Radwege (dann mit zusätzlicher Breite von 2,40/2,00 Meter) nur erlaubt ist und innerorts sowieso nicht angeordnet werden sollen. Alle Gemeinsamen Fuß-/Radwege dürften also demnach nicht für Gegenverkehr angeordnet werden! Damit sind nicht rechtskonform die allermeisten entsprechenden Anordnungen: Wie als Beispiel also eigentlich der gesamte Bereich „Rund ums Rathaus/Neckarstrand“, vor allem aber der Rems-Dammweg, die Unterführung der Remstalstraße bis Einmündung Schlossberg, der Neckar-Dammweg Neckargröningen – Aldingen, der Fußweg an der Neckarremser Str. in Hochberg, in Pattonville z. B. beiderseits entlang der JF-Kennedy-Allee usw. Wieso man solche rechtswidrigen Anordnungen seitens der Verkehrsbehörde getroffen hat, ist nicht erklärbar, schlüssige Erläuterungen fehlen. Wenn man denn den Radverkehr fördern will, dann aber bitte nicht auf dem Rücken der Fußgänger. Umfangreiche Änderungen der Verkehrsanordnungen mit getrenntem Fuß-/Radverkehr sind dringend anzugehen. (Fortsetzung folgt). Bei Feedback bitte unter
Was Fußgänger und Radler auf gemeinsamen Wegen wissen sollten!
Was Fußgänger und Radler auf gemeinsamen Wegen wissen sollten!
Und vor allem Verkehrsbehörden ebenso, wenn gemeinsame Wege angeordnet werden: Wer auf einem Gehweg läuft, der auch für Radfahrende zugelassen ist, muss sich nicht fortlaufend nach sich nähernden Radlern umsehen. Kommt es zum Unfall, haftet meist der Radfahrer oder die Radfahrerin, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt (Az.: 5 C 1402/19). Bei einem Unfall haftet der Radfahrende im Zweifel deshalb allein, so das Gericht, das über Schadenersatzansprüche entscheiden musste. Auf einem Gemeinsamen Weg für Fußgänger und Radfahrer hätten letztere eine größere Sorgfaltspflicht. Ohne sich ständig umschauen zu müssen, dürften Fußgänger die gesamte Breite eines gemeinsamen Weges nutzen. Zudem müssten Radfahrende jederzeit in der Lage sein, innerhalb der überschaubaren Strecke anzuhalten, wenn die Verkehrslage unklar wird. Besonders müsse auf Unachtsame und Betagte Rücksicht genommen werden, so das Gericht weiter.
Ein Junge war aus einem Hauseingang „gehopst“ . Es sei auch einfach damit zu rechnen, dass Menschen aus Eingängen kämen oder Fahrzeuge aus Ausfahrten auf den Gehweg fahren könnten. Mit nach eigenen Angaben 12 bis 14 km/h war der Radfahrer für die Umstände vor Ort zu schnell unterwegs, befand das Gericht, und überdies zu nah an den Ausgängen der Grundstücke gefahren. Dass er über den Lenker gegangen war, sei auch Indiz für ein zu hohes Tempo. Das Gericht konnte nicht einmal ein Mitverschulden des Jungen feststellen. (aus t-online vom 12.7.22).
Auch für Remseck bedeutet dies, dass Radelnde keineswegs auf gemeinsamen Wegen aggressiv wegklingeln dürfen, um unabgebremst durchrauschen zu können. Ein besonderes Problem „Rund um Rathaus/Neckarstrand“, die Verkehrsflächen dort, mit der aktuellen Verkehrsanordnung, gehören also grundsätzlich den Fußgängern, unstrittig auf der ganzen Wegbreite. Radelnde müssen Schritttempo fahren und sich gfs. mit dem Fußgänger verständigen, um dann, mit Abstand mind. 1,50 Meter, passieren zu können. Unsere Ortsgruppe fordert deshalb seit langem, auf dieses Schritttempo, wie bei vielen anderen Städten, mit Zusatzschild besonders hinzuweisen. Für das Wochenende aber haben wir zusätzlich geltend gemacht, dass aus diesen Rechtsgründen Radelnde in diesem Bereich halt auch auf kurzer strecke Fußgänger werden und ihr Rad schieben müssen, denn dies kann leicht kontrolliert werden. Beispiele hierzu gibt es bei ähnliche Verkehrslage genug. Dies würde, bei Fuß und Rad, den Stress deutlich verringern, ebenso die zumindest gefühlte Unsicherheit und Angst vor schmerzhaften Kollisionen!
Gemeinsame Fuß-/Radwege sind also besonders gefahrenträchtige Strecken, für Fuß und Rad, und sollten nur äußerst sparsam angeordnet werden. Und nur, wenn die vorgeschriebene Mindestbreite 2,50 bzw. 2,00 Meter durchgehend eingehalten werden kann, übrigens überhaupt ohne Freigabe für Radelnde in Gegenrichtung. Denn dies ist wegen der besonderen Gefährdung dann auch der Fußgänger nur bei Radwegen erlaubt, was Gemeinsame Fuß-/Radwege per Definition nicht sind und bei Radwegen zusätzlich nur, wenn die Rad-Wegbreite dann mindestens 2,40 bzw. 2,00 Meter beträgt. Eine neue Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zeigt: Radwege innerorts, die für beide Richtungen freigegeben sind, bieten ein hohes Gefahrenpotenzial. Weder die Rad- noch die Autofahrer sind in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen auf die Begegnungssituation eingestellt. Die BASt empfiehlt daher, solche „Zwei-Richtungs-Radwege” möglichst zu vermeiden. Besser aus Sicht der BASt: die getrennte Radwegeführung auf beiden Seiten der Straße. www.aktivmobil-bw.de .
Auch muss zeitnah angegangen werden, hierauf haben wir schon beim FußverkehrsCheck 2020 und beim aktuellen „Runder Tisch Fuß- und Radverkehr“ verwiesen. Und auch diese rechtswidrigen Anordnungen von Zulassung von Zwei-Richtungs-Radverkehr auf Gemeinsamen Geh-/Fußwegen müssen zeitnah rückgängig gemacht werden. Beispiele also eigentlich der gesamte Bereich „Rund ums Rathaus/Neckarstrand“, vor allem aber der Rems-Dammweg, die Unterführung der Remstalstraße bis Einmündung Schlossberg, der Neckar-Dammweg Neckargröningen – Aldingen, der Fußweg an der Marbacher Straße in Hochberg, um nur einige wenige zu nennen. In Pattonville z. B. beiderseits entlang der JF-Kennedy-Allee. Wieso man solche rechtswidrigen Anordnungen seitens der Verkehrsbehörde getroffen hat, ist nicht erklärbar. Wenn man denn Radverkehr fördern will, dann bitte nicht auf dem Rücken der Fußgänger, sondern auf eigenen Wegen, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. Wir berichten über dieses missliche und ärgerliche Thema weiter, unterstützen Sie uns dabei bitte. Peter-Jürgen Gauß
1. Mobilitätstag in Remseck am 27.5.2022
- Mobilitätstag in Remseck am 27.5.2022
Und auch unsere Ortsgruppe hatte Gelegenheit ihre Anliegen zu präsentieren, nämlich die dringende Forderung der Förderung des vielschichtigen Fußverkehrs als unstrittig nachhaltigste Mobilitätsart und quasi Klammer zu Bus/Bahn, zu Auto und zu Rad! Leider war der Besucherandrang überschaubar, im Ganzen und auch an unserem Stand, obwohl wir uns viel Mühe gegeben haben, FUSS e.V. zum Thema Fußverkehr einzubringen. Neben vielen Flyer unseres Fachverbands haben wir auf dem Stadtplan unsichere Fußwege deutlich markiert, um Änderungen anzumahnen. Einige vorgesehene Plakate fielen aus oder den Windböen zum Opfer, mit einem Flohmarkt von Wanderkarten, Wanderflyer aus der Region und dem Flyer RemseckerWeg haben wir zu interessanten Unternehmungen in der Natur motiviert. Die gebackenen „Käsfüße“ fanden Lob, die Bonbons für Kinder sowieso.
Bei unserem „Remsecker-FUSSgänger-Preisquiz“ beteiligten sich dann auch wenige Interessierte, so dass fast jeder gewonnen hat. Ausgelobt waren als Preise eine Radierung der Hauptstraße von Alt-Hochberg, gerade ja aktuell mit Verkehrsüberlegungen, zwei Paar Wanderstöcke, eine Collage „Tulpenpracht“ und eine Flasche Wein. Die Gewinner wurden benachrichtigt und die Preise übergeben, herzlichen Glückwunsch!
Beim PreisQuiz ging es einmal um die Sicherheit von Fußgängern, es sind bei schlimmen 342 Todesfällen tatsächlich über 22.500 Verletzte in 2021 noch dazu! Jeder Mensch zu viel und aller Anstrengung wert, dies zu verhindern mit Zebrastreifen, freie, breite Gehwege, Tempolimits usw. Denn mit 2,50 Meter ist die Mindestbreite innerorts für Fußgänger ja schon lange vorgeschrieben, wenigstens müssten die Behörden alte, schmälere Geh-/Fußwege endlich freihalten von Gastronomie, zu breiten Hecken, parkenden Auto und natürlich gefährdenden Radlern! In 2014 hat der WanderKlub Aktive 55plus den RemseckerWeg – Ein Weg verbindet konzipiert und eingerichtet www.remseckerweg.de, die Antwort und richtige Gesamtlänge der Ausschilderung ist 30,5 Km auf unserer Markung. Der Erholungswert des Waldes war Thema der 5. Frage, im Landeswaldgesetz ist tatsächlich ohne Ausnahme festgelegt, dass Radfahrer nur Wege im Wald mitbenützen dürfen, wenn sie mindestens 2,oo Meter breit sind und dazu noch befestigt. Die von den Forstbehörden offensichtlich tolerierte Missachtung dieser zwingenden Vorschrift kann sicher jeder bestätigen, der zu Fuß im Wald unterwegs ist, es erreichen uns immer wieder Klagen! Der einzuhaltende Sicherheitsabstand von Radlern ggü. Fußgänger war die letzte Frage, es sind 1,50 Meter, damit würden aber viele zu enge Fuß-/Geh-Wege, auch für Radler freigegeben, schon deshalb entfallen. Es muss nur endlich angegangen werden! Kraftfahrzeuge haben sogar einen Sicherheitsabstand von 2,00 Meter innerorts, außerorts 2,50 Meter einzuhalten, man denke an Fußgängerzonen mit Anliegerverkehr frei oder halt an alle landwirtschaftlichen Wege. Meist da nicht ganz möglich, dann aber wenigstens Schritttempo beim Vorbeifahren!
Insofern werden wir unser Engagement als FUSS e.V. Ortsgruppe Remseck+Umgebung weiter fortsetzen (müssen) und uns für die genannten Verbesserungen für den FUSSverkehr einsetzen. Und allein meckern, was wir oft hören und überliefert bekommen, hilft da nix. Man muss die Sicherheitsmängel im Fußverkehr herausstellen und damit auch berechtigte Änderungen einfordern. Machen Sie doch also mit, als Mitglied, aktiv oder passiv, Spender oder Förderer unseres Fachverbands FUSS e.V., damit wir uns als FußgängerLobby weiterhin für ein besseres zu-Fuß-Unterwegssein einsetzen können. Nähere Infos auf unserer Homepage www.remseck-zu-fuss.de bzw. unter Email
1. Mobilitätstag in Remseck am 27.5.2022
- Mobilitätstag in Remseck am 27.5.2022
Und auch unsere Ortsgruppe hatte Gelegenheit ihre Anliegen zu präsentieren, nämlich die dringende Forderung der Förderung des vielschichtigen Fußverkehrs als unstrittig nachhaltigste Mobilitätsart und quasi Klammer zu Bus/Bahn, zu Auto und zu Rad! Leider war der Besucherandrang überschaubar, im Ganzen und auch an unserem Stand, obwohl wir uns viel Mühe gegeben haben, FUSS e.V. zum Thema Fußverkehr einzubringen. Neben vielen Flyer unseres Fachverbands haben wir auf dem Stadtplan unsichere Fußwege deutlich markiert, um Änderungen anzumahnen. Einige vorgesehene Plakate fielen aus oder den Windböen zum Opfer, mit einem Flohmarkt von Wanderkarten, Wanderflyer aus der Region und dem Flyer RemseckerWeg haben wir zu interessanten Unternehmungen in der Natur motiviert. Die gebackenen „Käsfüße“ fanden Lob, die Bonbons für Kinder sowieso.
Bei unserem „Remsecker-FUSSgänger-Preisquiz“ beteiligten sich dann auch wenige Interessierte, so dass fast jeder gewonnen hat. Ausgelobt waren als Preise eine Radierung der Hauptstraße von Alt-Hochberg, gerade ja aktuell mit Verkehrsüberlegungen, zwei Paar Wanderstöcke, eine Collage „Tulpenpracht“ und eine Flasche Wein. Die Gewinner wurden benachrichtigt und die Preise übergeben, herzlichen Glückwunsch!
Beim PreisQuiz ging es einmal um die Sicherheit von Fußgängern, es sind bei schlimmen 342 Todesfällen tatsächlich über 22.500 Verletzte in 2021 noch dazu! Jeder Mensch zu viel und aller Anstrengung wert, dies zu verhindern mit Zebrastreifen, freie, breite Gehwege, Tempolimits usw. Denn mit 2,50 Meter ist die Mindestbreite innerorts für Fußgänger ja schon lange vorgeschrieben, wenigstens müssten die Behörden alte, schmälere Geh-/Fußwege endlich freihalten von Gastronomie, zu breiten Hecken, parkenden Auto und natürlich gefährdenden Radlern! In 2014 hat der WanderKlub Aktive 55plus den RemseckerWeg – Ein Weg verbindet konzipiert und eingerichtet www.remseckerweg.de, die Antwort und richtige Gesamtlänge der Ausschilderung ist 30,5 Km auf unserer Markung. Der Erholungswert des Waldes war Thema der 5. Frage, im Landeswaldgesetz ist tatsächlich ohne Ausnahme festgelegt, dass Radfahrer nur Wege im Wald mitbenützen dürfen, wenn sie mindestens 2,oo Meter breit sind und dazu noch befestigt. Die von den Forstbehörden offensichtlich tolerierte Missachtung dieser zwingenden Vorschrift kann sicher jeder bestätigen, der zu Fuß im Wald unterwegs ist, es erreichen uns immer wieder Klagen! Der einzuhaltende Sicherheitsabstand von Radlern ggü. Fußgänger war die letzte Frage, es sind 1,50 Meter, damit würden aber viele zu enge Fuß-/Geh-Wege, auch für Radler freigegeben, schon deshalb entfallen. Es muss nur endlich angegangen werden! Kraftfahrzeuge haben sogar einen Sicherheitsabstand von 2,00 Meter innerorts, außerorts 2,50 Meter einzuhalten, man denke an Fußgängerzonen mit Anliegerverkehr frei oder halt an alle landwirtschaftlichen Wege. Meist da nicht ganz möglich, dann aber wenigstens Schritttempo beim Vorbeifahren!
Insofern werden wir unser Engagement als FUSS e.V. Ortsgruppe Remseck+Umgebung weiter fortsetzen (müssen) und uns für die genannten Verbesserungen für den FUSSverkehr einsetzen. Und allein meckern, was wir oft hören und überliefert bekommen, hilft da nix. Man muss die Sicherheitsmängel im Fußverkehr herausstellen und damit auch berechtigte Änderungen einfordern. Machen Sie doch also mit, als Mitglied, aktiv oder passiv, Spender oder Förderer unseres Fachverbands FUSS e.V., damit wir uns als FußgängerLobby weiterhin für ein besseres zu-Fuß-Unterwegssein einsetzen können. Nähere Infos auf unserer Homepage www.remseck-zu-fuss.de bzw. unter Email
Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
Sind jedermann/-frau täglich erkennbare Verkehrsverstöße von Radfahrenden milder bis gar nicht zu verfolgen, also das Gehwegradeln, enges Vorbeifahren, rote Ampel oder Fußgängerzonen missachten? Während dagegen z.B. in Ludwigsburg jeden Tag zig Damen und Herren des städtischen Vollzugsdienstes unterwegs sind, um allein meist ungefährliches Falschparken zu ahnden und, ja mit großem technischen Aufwand, tagtäglich Geschwindigkeitskontrollen auch an ungefährlichen Örtlichkeiten vorgenommen werden. Fußgänger begrüßen den Einsatz beim Falschparken wegen eventueller Geh- und Sichtbehinderung, eine sichere Fahrbahnüberquerung ist nur bei erlaubter Geschwindigkeit möglich. Aber ebenso fühlen sich Fußgänger gestört und gefährdet, wenn sich Radelnde nicht an die Verkehrsvorschriften halten und deshalb müssen auch hier regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. Wir haben aktuell diese Problematik thematisiert, um diese unverständliche Zurückhaltung, übrigens auch hier in Remseck, aufzuklären. Eine abschließende Stellungnahme steht noch aus.
Verwiesen wird dabei zuerst immer auf das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und § 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Dies wird als Opportunitätsprinzip bezeichnet und beschreibt das Handeln einer Ordnungsbehörde im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Die Ordnungsbehörde kann, muss aber nicht eingreifen. Hier gilt also der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Ausübungsfreiheit geht weit, ist aber natürlich nicht frei und insbesondere an Willkürverbot und Gleichheitssatz gekoppelt.
Und weiter zu diesem Opportunitätsprinzip bei Verkehrsordnungswidrigkeiten: „Nach pflichtgemäßem Ermessen” bedeutet, dass die Beamten nicht einfach aus einer Laune heraus entscheiden dürfen, ob sie einen Verstoß ahnden oder nicht. Stattdessen müssen die individuellen Umstände der jeweiligen Situation berücksichtigt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Zudem gelten ein Willkürverbot und der Gleichheitssatz. https://www.bussgeldkatalog.org/opportunitaetsprinzip/ . Aus dem Willkürverbot und dem Gleichheitsgrundsatz ergibt sich zusätzlich, dass eine Verkehrsbehörde nicht einzelne Verkehrsarten (z.B. nur Kraftfahrtverkehr) und einzelnes verkehrswidriges Verhalten in Anwendung dieser Grundsätze bevorzugt überwachen und sanktionieren darf, weder aus persönlichen noch aus sachfremden Erwägungen. Wie z.B. Geschwindigkeitsüberwachungen ohne sicherheitsrelevanten Anlässe oder Parkverstöße, ohne sicherheitsrelevanten Bezug, wie es in Ludwigsburg, und gerne überall, tagtäglich gehandhabt wird. Aber die tagtäglichen, z. T. schweren Verstöße (Rotlichtfahren) von Radelnde, durch Statistiken hinlänglich belegt, und oft zu Lasten des Fußverkehrs, in Verkennung der Dienstpflicht, aber schlichtweg ignoriert!
Zur gleichen Einschätzung der Rechtslage kommt auch ein Erlass des Verkehrsministeriums BW von 11.5.2020, in dem es u.a. heißt: „Indem der Gesetzgeber einen Bußgeldtatbestand setzt, missbilligt er das beschriebene Verhalten und verlangt als normative Regel grundsätzlich die Ahndung. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt trotz des Opportunitätsprinzips der Grundsatz, dass gesetzwidrige Taten im Regelfall zu verfolgen sind. Daher bedarf auch nicht das Eingreifen des Amtsträgers einer Begründung, sondern die Nicht-Ahndung braucht als Ausnahme eines zusätzlichen Kriteriums, welches zu dokumentieren ist (Karlsruher Kommentar, 5. Aufl., OWiG-Mitsch, Einleitung Rn. 155, 156). Pauschale Vorgaben, bestimmte Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel das Gehwegparken, das auch für Motorräder untersagt ist) nicht zu verfolgen, oder Verkehrsdelikte in bestimmten Gebieten oder auf bestimmten Straßenabschnitte nicht zu ahnden, haben einen Ermessensausfall und damit die Rechtswidrigkeit der Entscheidung zur Folge und stehen mit den Pflichten der Verfolgungsbehörden nicht im Einklang“.
Hier ist auch besonders die prägnante Formulierung im StVO-Kommentar Schurig zu 2.3 Bußgeldbehörde anzuführen, hier heißt es zum „Opportunitätsprinzip“: Hieraus folgt, dass die Polizei (Bußgeldbehörde) auch einmal „ein Auge zudrücken“ darf. Da beide Augen nur der „Leichenbestatter“ zudrücken darf, muss das Opportunitätsprinz aus Gründen der Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer und damit der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns auf begründbare Einzelfälle beschränkt bleiben (BayObLG VerkMitt 2019 Nr. 57. Wir haben auch hier in Remseck angemahnt, dass der Vollzugsdienst auch verkehrswidriges Verhalten von Radfahrenden ggü. Fußgänger rügt und sanktioniert, wir sind der Überzeugung, dass dies das bessere Mittel zum Zweck wäre, als wohlfeile Sprüche, nämlich: Für mehr Sicherheit im Verkehr!
Dann ein Veranstaltungshinweis: Der 1. Mobilitätstag „REMSECK ist MOBIL“ findet am Freitag, den 27. Mai 2022 zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr statt. Wenn alles klappt sind wir auch dabei, mit einem Verkehrsquiz mit tollen Preisen, mit „Käsfüßen“ zu knuspern, mit einem FUSS-Kummerkasten, einem Wanderkarten und –bücherflohmarkt und vielen weiteren Infos zum FUSS e.V., zum Spazieren und Wandern in Stadt und Land. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Infostand besuchen; für alle Fragen rund um das Zu-Fuß-Gehen stehen wir gerne bereit!
Fußgänger leben gefährlich: Das soll sich ändern
Fußgänger leben gefährlich: Das soll sich ändern
So titelte die LKZ am 13.5.22 S. 17 und berichtete über den unakzeptablen „Blutzoll“ von Fußgänger im Straßenverkehr. Lt. www.destatis.de kamen allein im Jahr 2021 gemeldete 342 zu Fußgehende dabei ums Leben, über angezeigte 22.500 wurden verletzt. Wobei die Dunkelziffer bei nicht schwerer Verletzung sicher hoch und für Betroffene auch schlimm ist. Zu viele also, meinen nun nicht nur die Landes-Verkehrsminister, Bundes-Verkehrsminister Wissing (FDP), der Deutsche verkehrssicherheitsrat und unser Fachverband FUSS e.V., alle im Artikel mit Stellungnahmen benannt und fordern Änderungen ein. Dabei ist in Corona-Zeiten laut Untersuchungen der zu Fuß zurückgelegte Anteil von 22% deutlich auf 30% gestiegen, was die Beliebtheit dieser Mobilitätsart bestätigt. Das Bundes-Verkehrsministerium hatte bereits mitgeteilt, dass über 80% der Deutschen, mit Schwerpunkt Frauen, Ältere und Kinder, gerne oder sogar sehr gerne per pedes unterwegs sind, jeder dritte Weg würde zu Fuß zurückgelegt. Die Sicherheit, aber auch die Ungestörtheit und Attraktivität beim Fußverkehr hat also für diese große Bevölkerungsgruppe der Fußgänger erheblichen Nachholbedarf! In den letzten Jahren sei viel für den Radverkehr auf den Weg gebracht worden, was wichtig und richtig sei, so der Deutsche Verkehrssicherheitsrat. Darüber dürfe aber die Sicherheit des Fußverkehrs nicht vergessen werden.
Auch hier im Ländle mit unserem eher radbegeisterten Verkehrsminister Hermann muss endlich ein Umdenken stattfinden, aber auch bei den dadurch oft einseitig agierenden Verkehrsbehörden vor Ort. Statt immer noch meinen zu müssen, den Radverkehr oft zu Lasten des Fußverkehrs auf deren Wege zu befördern, muss zeitnah eine Entflechtung dieser beiden Verkehrsarten vorangetrieben werden, anstatt z. B. in teure, landschaftsverschlingende „Radautobahnen“ für wenige Schnellfahrer Millionen zu investieren. In einer Landtagspetition hat unsere Vorgängerinitiative ProPedes diese Entflechtung bereits 2019 eingefordert, im Schlussbericht heißt es: … dass „gemeinsame Führungen … Innerorts grundsätzlich zu vermeiden sind“. Und dass weitere Investitionen von Land und Kommunen dazu beitragen, dass „vermehrt vom Fußverkehr getrennte Radverkehrsführungen realisiert werden“. Es sei dies aber eine langfristige Aufgabe. Wir meinen: Inzwischen ist genug Zeit vergangen, sind hohe Steuermittel bei der Radförderung bereitgestellt worden, ohne diese Entflechtung wirklich voranzutreiben. Vielmehr baut man teure Radautobahnen übers Land, nur weil es andere auch machen und macht es sich weiterhin einfach und belegt immer noch innerorts zu schmale Fuß- und Gehwege entgegen eindeutige Vorgaben mit störendem, gefährdendem Radverkehr! Auch außerorts werden die festgelegten Mindestbreiten des Verordnungsgebers meist nicht eingehalten. Wir werden hier aber beim Ministerium nochmal nachfassen.
FUSS-Bundesvorstand Roland Stimpel betont auch die Wichtigkeit, dass der Fußverkehr endlich auch Thema der rechtsetzenden Bundespolitik ist und fordert dort ein eigenes Fußverkehrsreferat im Ministerium ein, bisher nur Rad, damit die Fußverkehrsförderung von dort dann intensiviert werden kann.
Länderminister fordern mehr Sicherheit für den Fußverkehr – jetzt muss Wissing handeln
Länderminister fordern mehr Sicherheit für den Fußverkehr – jetzt muss Wissing handeln
Im Jahr 2021 hat die Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer weitere Maßnahmen zum Schutz und Förderung des Fußverkehrs beschlossen und dies zur Umsetzung dem künftigen Bundesverkehrsminister aufgegeben. Dieser ist seit Oktober 2021 Volker Wissing/FDP, mit einem Vorstoß der Bundesländer wurde nun an die damaligen Beschlüsse und deren Umsetzung erinnert, FUSS e.V. hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht:
(6.5.22) Die Verkehrsministerinnen und -minister der 16 Bundesländer wollen den Fußverkehr stärken. Dazu soll es mehr Tempo 30, mehr Zebrastreifen sowie an Kreuzungen bessere Sicht zwischen Fahrenden und Gehenden dadurch geben, dass in der Umgebung nicht geparkt werden darf. Außerdem soll Bundesverkehrsminister Wissing den Fußverkehr in Förderprogramme aufnehmen und die Mittel dafür erhöhen. Das haben die Minister und Ministerinnen auf ihrer Konferenz in Bremen am 4. und 5. Mai beschlossen.
Die Fußgängerlobby FUSS e.V. begrüßt den Vorstoß. Die größte Gruppe der Verkehrsteilnehmenden muss endlich die Beachtung finden, die ihr angesichts ihrer Bedeutung für die Mobilität und ihrer Schutzbedürftigkeit gebührt. FUSS e.V. verweist darauf, dass eine Arbeitsgruppe der Länderverkehrsministerien die Sicherheitsmaßnahmen bereits vor einem Jahr gefordert hatte. Dem hatte auch Volker Wissing als damaliger Fachminister von Rheinland-Pfalz zugestimmt. „Jetzt sollte er rasch in die Tat umsetzen, was er vor einem Jahr selbst mit beschlossen hatte“, sagt FUSS-Sprecher Roland Stimpel. FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel,
Rad-nimmt-Rücksicht-Kampagne in Stuttgart
Rad-nimmt-Rücksicht-Kampagne in Stuttgart
„Die Landeshauptstadt Stuttgart führt die Verkehrssicherheitskampagne „Miteinander läufts besser“ (mit einer Plakataktion) fort. Nachdem es im Jahr 2021 der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden ging, wird dieses Jahr die Rücksichtnahme von Radfahrenden gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern im Mittelpunkt stehen“ so steht es auf www.stuttgart.de . Und weiter: „Das Verhältnis von Radfahrerinnen und Radfahrern zu Fußgängerinnen und Fußgängern ist nicht immer spannungsfrei. Die Ursachen sind vielfältig, wie die Partner der Aktion beim Termin im Schlossgarten erläuterten. Zugleich hat die Nutzung des Fahrrads in den letzten Jahren erfreulicherweise stark zugenommen. Die Stuttgarterinnen und Stuttgarter sind traditionell viel zu Fuß unterwegs. Dass auf die Bedürfnisse der Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen ist, sollte allen fahrenden Verkehrsteilnehmenden bewusst sein, auch dem Radverkehr. Mit der Verkehrssicherheitskampagne 2022, die den Titel „Rad nimmt Rücksicht“ trägt, soll das Bewusstsein der Radfahrenden für ein rücksichtsvolles Miteinander geschärft werden“.
Bei den Stuttgarter Radlerinitiativen kam das gar nicht gut an. Sie unterstelle, dass alle oder sehr viele Radfahrer rücksichtslos unterwegs seien und bestärke so Gegner der Fortbewegung auf zwei Rädern in ihren Vorurteilen, so berichtet die Stuttgarter Nachrichten. Eine große Leserbriefaktion der www.stuttgarter-nachrichten.de zum Thema fand auch nicht uneingeschränkten Beifall, man vermutet seitens der Radler einseitige Veröffentlichung. Die Beschwerden und Klagen der Fußgänger sind seit Jahren bekannt, rücksichtsloses schnelles Fahren, ohne unstrittigen Sicherheitsabstand, zwischen mobilitätseingeschränkten Senioren und herumspringende Kinder in Parks, rechtswidrig auf Geh- und Wanderwegen, keine Beachtung von Rotlicht oder Zebrastreifen uvam. Statt nun, wie in Remseck beim Runden Tisch Fuß- und Radverkehr, eine gegenseitige Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Fußgänger anzugehen, beklagt man lauthals die Plakatkampagne als einseitig wegen des Verhaltens nur einer Minderheit von Radfahrern und schuld sind sowieso alle anderen. Dass dies leider nicht der tagtäglichen Realität im angemessenen Umgang dieser beiden, doch umweltschonenden und sich ergänzenden Verkehrsarten entspricht, wissen alle, die zu Fuß unterwegs sind! Wobei mit eine Ursache für die oft unerträglichen Zustände ist, dass Verkehrsbehörden einfach (nicht ausreichend breite) Fuß- und Gehwege nicht rechtskonform auch für Radler freigeben und es deshalb zu sicherheitsrelevanten Konfrontationen kommt. Eine andere ursache ist die fehlende Überwachung dieser oft so benannten „Rambo-Radler“, dies würde dann ja nur die behauptete Minderheit treffen und notfalls durch Bußgelder überzeugen. Denn, dies hat die Plakataktion in Remseck rund ums Rathaus gezeigt, diese benannten Rambo-Radler lassen sich von sowas nicht beeindrucken!
Rechtliches zu Lastenrad und E-Scooter im Straßenverkehr
Rechtliches zu Lastenfahrrad und E-Scooter im Straßenverkehr
Durch einen Artikel der LKZ vom 24.3.2022 angeregt, in dem von einem neuangeschafften Dienst-E-Lastenfahrrad der Stadt Remseck berichtet wird, geht es heute also um die sog. Cargo-Bikes, natürlich oft, weil mit hohem Eigengewicht, mit E-Ver(sch)wendung. Für manche gelten diese Gefährte in vielen „Spielarten“ als modern und vor allem geeignet zur Klimarettung? Mit viel „massigem“ Risiko allerdings im Straßenverkehr, für die Radler selber und mittransportierte Kinder in Stoßstangenhöhe, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer, besonders für ungeschützte Fußgänger. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und diese und andere mehrspurigen Spezial-Räder nur auf Radwegen zugelassen, wozu auch ein Fahrrad mit mehrspurigem Anhänger zählt. Der mit Z239 ausgeschilderte Fußgängerweg mit Zusatz „Rad frei“ darf bußgeldbewehrt also definitiv nicht befahren werden, ebenso nicht angeordnete Fußgängerzonen mit „Rad frei“. Durch diese neuen, ja erlaubt sogar bis 2 Meter, überbreiten Radfahrzeuge müssten viele bestehende Radwegen dringend der neuen Entwicklung angepasst werden, also breiter ausgebaut werden oder die Radler müssen allgemein wieder auf die Fahrbahn zurück. Und wenn dann, wie leider üblich, die Mindestmaße für gemeinsame Fuß-/Radwege Z240, allein für den Fußverkehr nicht mindestens 2,50 Meter breit, für Radeln im Zweirichtungsverkehr ( nicht 2,50 Meter, mind. aber 2 Meter allein für den Radverkehr!) gegeben sind und nun diese schweren, ja erstaunlicherweise erlaubten überbreiten Teile noch dazu kommen können, ist im Rahmen einer umfänglichen Verkehrsschau zu prüfen, ob diese vielen, nicht ausreichend breiten, Wege anders beschildert oder halt einfach ausgebaut werden müssen. Sparen an ausreichend breiten Wegen zulasten der Sicherheit ist m. E. sicher der falsche Weg!
Dann in diesem Zusammenhang auch zu den E-Scootern, deren Fahrer sich oft unsachgemäß verhalten. Einige Voraussetzungen, damit ein E-Scooter konform zum Gesetz für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden kann, wobei Verleiher dies beachten müssen, sind: Zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen, Maximalleistung von 500 Watt, Ordnungsgemäße Beleuchtung wie Verhalten dabei Kraftfahrzeuge und Glocke oder Klingel, eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Da die Tretroller als Kraftfahrzeuge gelten, muss eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein, damit eine Zulassung erfolgen kann. Dazu gelten für E-Scooter gem. Straßenverkehrsordnung folgende zwingende Regeln: Das Fahren auf Gehwegen ist für E-Scooter verboten. Diese Elektrokleinfahrzeuge dürfen Radwege nutzen, sollten diese nicht verfügbar sein, ist das Ausweichen auf die Straße vorgesehen. Auch bezüglich der Ampeln müssen sich E-Scooter-Fahrer an den Fahrradampeln orientieren. Sind keine vorhanden, gelten die Lichtzeichen, welche auch für Autofahrer relevant sind. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren. Zudem gilt das Rechtsfahrgebot. Wird ein Abbiegevorgang eingeleitet, muss dies per Handzeichen frühzeitig angezeigt werden. Wichtig auch : Für das Fahren von einem E-Scooter gilt die 0,5-Promillegrenze. Missachten Sie diese, drohen dieselben Sanktionen wie bei einer Alkoholfahrt am Steuer eines Pkw. (Text unter Verwendung von https://www.bussgeldkatalog.de/e-scooter/ .
Die neue GehCheck-App von FUSS e.V. Jetzt herunterladen!
Die neue GehCheck-App von FUSS e.V. ist da. Jetzt herunterladen!
Wer zu Fuß unterwegs ist, kann jetzt ganz einfach Gutes und Schlechtes festhalten und öffentlich machen. Und sich nicht nur im Stillen ärgern! Die neue GehCheck-App von FUSS e.V. hält mit wenigen Klicks fest, ob ein Weg zu schmal, ein Querung ohne Zebrastreifen gefährlich, ein Wanderweg zerfahren oder ein Bummeln ungestört möglich ist. Die App ist kostenfrei und leicht zu bedienen. Sie taugt für professionelle Fußverkehrs-Checks der FUSS-Ortsgruppen; mit ihr sollen aber auch alle ihre Geh-Erfahrung festhalten und öffentlich machen können. Alles Erfasste erscheint auf einer Karte im Internet. Das ergibt mit der Zeit ein genaues und umfassendes Bild davon, wo man in Deutschland gut geht und wo nicht!
Gefördert wurde die Entwicklung der App vom Umweltbundesamt, das bereits in drei Projekten den FUSS e.V. bei der Entwicklung kommunaler Fußverkehrs-Strategien unterstützt hat. Technisch entwickelt ist sie von der Darmstädter Werdenktwas GmbH, die zuvor zahlreiche kommunale Mängelmelder entwickelt hat. Anders als diese lösen die Informationen der GehCheck-App meist keine Sofort-Aktionen im Rathaus aus. Die App ist aber künftig die detaillierteste Planungsinformation für Städte, die wissen wollen, welche Stärken und Schwächen es auf ihren Wegen fürs Gehen gibt. Und sind dann auch Grundlagen für die fast 50 Ortsgruppen des FUSS e.V. in Deutschland, bei erkennbaren Mängeln oder gar rechtswidrigen Verkehrsschildern bei den jeweiligen Verkehrsbehörden auf Abhilfe drängen. Der Link zum kostenfreien Herunterladen https://www.remseck-zu-fuss.de/was-machen-wir
Ansonsten ist die OG mit vielen Themen „unterwegs“, in Remseck mit dem Runden Tisch mit Schwerpunkt rund ums Rathaus, mit der Aufarbeitung unserer FußverkehrsChecks in allen Stadtteilen und einiges mehr, in Ludwigsburg mit Verkehrs-Bürgermeister Mannl mit diversen FUSS-Themen und im Fachverband mit Grundsatzfragen. Und natürlich planen wir wieder eine Mitgliederversammlung 2022 der Ortsgruppe, am angenehmsten wieder im Grünen, danach auch mit gemütlichem Beisammensein. Wobei ich das verbinden will mit dem „hohen“ Besuch, der sich im Mai angekündigt hat. Vom Bundesvorstand kommt Herr Roland Stimpel, Berlin, zuständig dort für Bundespolitik, Medien, Sozialverbände, Landes- und Ortsverbände, GehCheck-App u.a. Er will die „aktivste Ortsgruppe“ von FUSS kennenlernen.
Und wichtiger denn je ist die Förderung der unstrittig nachhaltigsten Mobilitätsart, was immer mehr erkannt wird, deshalb hat der Fußverkehr in Stadt und Land Chancen für eine neue Blüte. Aber dafür muss er gehegt und gepflegt werden – mit Engagement, aber auch das braucht Geld für Druck und Aktionen, für Honorare, Verwaltung und Mieten. Helfen Sie bei unserem Fachverband FUSS e.V. mit, dass Deutschland fußverkehrsfreundlich und damit klimafreundlich wird. Unterstützen Sie die Arbeit lokal einfach durch Mitmachen oder Spenden, wie auch Spenden für überregionale Aktivitäten. Unterstützen Sie uns und spenden Sie fürs Klima und fürs Gehen. Postbank-Konto IBAN DE 74 1001 0010 0226 26 51 06. Sie erhalten automatisch eine Spendenbescheinigung, bitte Adresse angeben. www.fuss-ev.de . Weitere Infos, auch den Antrag auf Mitgliedschaft unter
Durften wir leider so nicht im Amtsblatt veröffentlichen!
Testen Sie hier Ihre OB-Kompetenz für den Fußverkehr in Remseck!
Wie schon hier im Amtsblatt angekündigt, will unsere FUSS-Ortsgruppe zur heran stehenden Oberbürgermeisterwahl mit FUSS-WahlPrüfSteinen zum Fußverkehr in Remseck mit zur Entscheidungsfindung der Bürgerschaft bei der OB-Wahl beizutragen. Diese „FUSS-WahlPrüfSteine Fußverkehr“ wurden nun innerhalb der Ortsgruppe erarbeitet, diskutiert und so wie nachfolgend beschlossen. Wir wollen jeden Bewerber für die OB-Wahl bitten, mit diesen Bewertungen/Fragen seine Kompetenz insbesondere für die Fußgänger deutlich zu machen, denn nur ein fußgängerfreundliches Remseck ist ein l(i)ebenswertes Remseck!
Machen Sie doch auch mit und testen Ihre persönliche OB-Kompetenz. Gerne können Sie uns den bearbeiteten WahlPrüfStein-Bogen zusenden, man könnte dann an eine Veröffentlichung als Gesamt-Ergebnis denken. Kompetenz: Gemeint ist die hier Fähigkeit und Fertigkeit, in den genannten Gebieten Probleme zu lösen, sowie die Bereitschaft, dies auch zu tun.
WahlprüfSteine zur OB-Wahl Remseck 2022 der FUSS e.V. Ortsgruppe Remseck+Umgebung
Seit 1.1.2020 engagieren wir uns als Ortsgruppe des FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, Berlin. FUSS e.V. ist eine Interessenvertretung von Fußgängern in Deutschland. Er ist ein Verkehrsclub, der sich dafür einsetzt, das Zufußgehen sicherer, gesünder, angenehmer und attraktiver zu machen und den Umweltverbund in Stadt und Land zu stärken. Der Verein wurde 1985 gegründet. Vor Ort setzen wir uns als FußgängerLobby für die Belange des Fußverkehrs in Remseck, Ludwigsburg, Waiblingen, Kornwestheim, Fellbach usw. mit verschiedenen Projekten. Als Hauptprojekt unser FußverkehrsCheck in den Remsecker Ortsteilen in 2020/21 als offene Bürgerbeteiligung mit über 240 Checks zu den Themen freie Gehwege, Tempolimits, Fußgängerüberwege, mehr Aufenthaltsqualität in Stadt, Wald und Flur usw., näheres unter https://www.remseck-zu-fuss.de/fussverkehrschecks/remseck . Die daraus erarbeiteten Maßnahmenpakete befinden sich derzeit in der sog. Umsetzungsphase, es wurde auch ein „Runder Tisch Fuss- und Radverkehr“ einberufen. Nach unserer Meinung kommt das Thema Fußverkehr, auch in Remseck, nach diesen umfangreichen Checks durchaus zu kurz, manchmal sogar missverständlich, deshalb sind wir von FUSS e.V. weiterhin vielfältig für diese wichtige, unstrittig nachhaltigste, Mobilität aktiv. Denn jeder Mensch ist ja mindestens einmal am Tag zu Fuß unterwegs und sollte dies sicher und ungestört machen können!
Mit den WahlprüfSteinen der FUSS e.V.-Ortsgruppe wollen wir die Bedeutung des Fußverkehrs für ein l(i)ebenswertes Remseck verdeutlichen und bei den Kandidaten zur OB-Wahl abfragen, welche besonderen Fußverkehrsprojekte sie in der kommenden Amtszeit in der Stadt Remseck initiieren würden. Wir bitten also höflich um Stellungnahme, Beantwortung, Gewichtung der nachstehenden Punkte
- Sehen Sie die Förderung des Fußverkehrs auch als wichtiges Thema Ihrer künftigen Tätigkeit als OB?
Bewertung: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
- Was würden Sie als Schwerpunkte zugunsten des Fußverkehrs tun?
>>>Freitext:
- Was wollen Sie unternehmen, dass Fußgänger, besonders Kita-/Schul-Kinder, Senioren und Mobilitätseingeschränkte, in Remseck sicher die Fahrbahnen überqueren können?
Zebrastreifen: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
Fußgängerampeln: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
Furten, Mittelinseln: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
>>>Freitext
- Wie stehen Sie zu Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit, auch bei Durchgangsstraßen innerorts?
Bewertung: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
- Ist für Sie der Schutz von Gehwegen vor Falschparkern und -fahrern ein Thema? Wenn ja, was wollen Sie hierfür tun?
Bewertung: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
>>>Freitext
- Bundesrecht wie die StVO und die VwV-StVO sehen grundsätzlich getrennte Flächen für Fußgänger und Radfahrer vor. In Remseck leider oft so nicht angeordnet. Treten Sie für eine rasche, rechtskonforme Änderung und Trennung von Fuß und Rad ein? Bei welchen Örtlichkeiten sehen Sie kurzfristig dringenden Handlungsbedarf?
Bewertung: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
>>>Freitext
- Die seit Ende 2021 deutliche Erhöhung der Bußgelder für Gehwegfahren und für „Geisterfahren“ durch den Gesetzgeber zeigt das besondere Schutzbedürfnis und den Schutzanspruch der Fußgänger. Wie bewerten Sie die Notwendigkeit der Durchsetzung dieser neu angeordneten Restriktionen gegen Radfahrer, welche Örtlichkeiten in Remseck sind Ihnen dabei besonders aufgefallen.
Bewertung: Sehr wichtig O Wichtig O Neutral O eher unwichtig O Nicht wichtig O
>>>Freitext
Herzlichen Dank für Ihr Mitmachen, denn Sie lernten dabei auch Remseck ein Stück näher kennen. Mit diesen WahlprüfSteinen wollen wir für einen Teilbereich des gesellschaftlichen Lebens in Remseck mit zur Entscheidungsfindung der Bürgerschaft bei der OB-Wahl beitragen! Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, auch für Diskussionen zu den angesprochenen Themenbereichen. Mit Ihrer Teilnahme gestatten Sie uns auch die Veröffentlichung.
Im März 2022 Peter-Jürgen Gauß
Testen Sie Ihre OB-Kompetenz für den Fußverkehr in Remseck!
Testen Sie Ihre OB-Kompetenz für den Fußverkehr in Remseck!
Wie schon hier im Amtsblatt angekündigt, will unsere FUSS-Ortsgruppe zur heran stehenden Oberbürgermeisterwahl mit FUSS-WahlPrüfSteinen zum Fußverkehr in Remseck mit zur Entscheidungsfindung der Bürgerschaft bei der OB-Wahl beizutragen. Diese „FUSS-WahlPrüfSteine Fußverkehr“ wurden nun innerhalb der Ortsgruppe erarbeitet, diskutiert und so wie nachfolgend beschlossen. Wir wollen jeden Bewerber für die OB-Wahl bitten, mit diesen Bewertungen/Fragen seine Kompetenz insbesondere für die Fußgänger deutlich zu machen, denn nur ein fußgängerfreundliches Remseck ist ein l(i)ebenswertes Remseck!
Machen Sie doch auch mit und testen Ihre persönliche OB-Kompetenz. Gerne können Sie uns den bearbeiteten WahlPrüfStein-Bogen zusenden, man könnte dann an eine Veröffentlichung als Gesamt-Ergebnis denken. Kompetenz: Gemeint ist die hier Fähigkeit und Fertigkeit, in den genannten Gebieten Probleme zu lösen, sowie die Bereitschaft, dies auch zu tun.
Mit diesen WahlprüfSteinen wollen wir also für einen Teilbereich des gesellschaftlichen Lebens in Remseck mit zur Entscheidungsfindung der Bürgerschaft bei der OB-Wahl beitragen! Leider wurde mir die Veröffentlichung des FUSS-WahlPrüfSteine-Fragebogen hier im Amtsblatt nicht erlaubt. Zum herunterladen und ausdrucken ist er aber unter https://www.remseck-zu-fuss.de/was-machen-wir eingestellt. Gerne kann er auch als Papierversion unter 071465094 angefordert werden. Für alle Fragen um den Fußverkehr in Remseck und drum herum stehe ich gerne zur Verfügung. Peter-Jürgen Gauß
Höheres Bußgeld und neue GehCheck-App
Höheres Bußgeld und neue GehCheck-App
In einem Amtsblatt-Artikel (am 27.1.2022) habe ich thematisiert: Radwegnutzung in Gegenrichtung als Geisterfahrer – Hohes Konflikt- und Gefährdungspotenzial für alle! Dies gilt für die Radfahrer selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer, wenn der Radler als „Geisterfahrer“ aus der an sich falschen Richtung kommt. Bei erlaubtem ZweirichtungsRadverkehr ist eine Warnung angebracht, Markierung auf der Fahrbahn oder Verkehrszeichen VZ 1000-30, oft ist der Radverkehr aber rechtswidrig ohne Freigabe unterwegs, statt die Fahrbahn als Rechtsverkehr zu benutzen. Ich habe nun irrtümlich, deshalb nochmal dieses Thema, ein Bußgeld von EUR 20 bis 35 genannt. Der Verordnungsgeber hat aber angesichts der hohen Unfall- und Selbstgefährdungsproblematik in der Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) am 19. Oktober 2021festgelegt, dass die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge (Fahrräder sind Fahrzeuge!) nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet wird!
In der gleichen Vorschrift ja: In der Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) am 19. Oktober 2021festgelegt, dass die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße (Regelsatz EUR 55) geahndet wird! Gemeint ist also das immer noch beliebte Gehweg-Radeln, das der Verordnungsgeber wegen der Belästigung/Nötigung und Gefährdung der Fußgänger nun deutlich von EUR 25 erhöht hat. Die Verkehrsbehörden sind also aufgerufen, dem Wille des Verordnungsgebers nachzukommen und dieses gefährliche Radfahren zu kontrollieren und zu sanktionieren!
Zweites Thema heute dient ebenfalls dazu aufzudecken, welche Örtlichkeiten für Fußgänger gefährlich oder gar nicht rechtskonform verkehrsrechtlich geregelt sind. Wie unser Fachverband FUSS e.V. mitteilt: Was Ihnen und Euch auf der Straße Gutes und Schlechtes beim Gehen auffällt, kann mit wenigen Klicks in unserer neuen GehCheck-App festgehalten werden. Sie taugt für Einzelsituationen und für systematische Checks. Die Meldungen werden auf einer Karte im Internet abgebildet. Sie ergeben mit der Zeit ein Bild zu Stärken und Schwächen des Fußverkehrs in jeder Stadt und jedem Dorf, in dem die App eingesetzt wird.
Die App ist kein kommunaler Mängelmelder für Kurzzeitstörungen wie Sperrmüllhaufen oder akute Schlaglöcher. Bei ihr geht es z. B. auch um dauerhafte oder oft wiederkehrende Probleme wie Falschparker, wuchernde Gehweg-Gastronomie oder schwierige Fahrbahn-Querungen. Die Meldungen landen nicht automatisch auf dem Tisch eines städtischen Sachbearbeiters, können aber gezielt exportiert und versendet werden. Die App ist derzeit im Großtest bei den FUSS-Mitgliedern, sobald die endgültige Version vorliegt, kommen nähere Infos für Anwender.
Runder Tisch Fuß- und Radverkehr und Zustand in den Remsecker Wäldern
Runder Tisch Fuß- und Radverkehr und Zustand in den Remsecker Wäldern
Bei dieser Veranstaltung geht es nun weiter, neuer Termin ist der 23.2.2022. Nach Angaben von Herrn Stadtrat Gustav Bohnert von den CDU- und FDP-Fraktionen ehemals beantragt, wurde dieses Diskussions- und Entscheidungsforum vom Rathaus initiiert, bisher fanden 2 Sitzungen statt. Als Leiter und Sprecher der FUSS e.V. Ortsgruppe Remseck+Umgebung bin ich als Interessenvertreter des Fußverkehrs dabei, um die selbstverständlichen Wünsche und Erwartungen für mehr Sicherheit einzubringen, für ein sicheres und ungestörtes Unterwegssein für alle, die zu Fuß gehen müssen oder wollen. Mir ist es ein Anliegen, über die Ideen unserer Mitglieder und der an den FußverkehrsChecks mitmachenden Bürgerinnen und Bürger hinaus, in die Runde zu fragen, wer denn nun noch Feststellungen/Anregungen zu den Gegebenheiten eines Fußgängers in Remseck einbringen will. Bitte unter
Radverkehrsspezifische Anliegen bitte an die Ortsgruppe des ADFC zu richten, die als Interessenvertreter der Radfahrenden ja mit dabei sind. Ziel muss es sein, den zwei unstrittig nachhaltigsten Mobilitätsarten die notwendigen Verkehrsflächen im öffentlichen Raum attraktiv vorzuhalten und die problemlose Verzahnungen mit Bus/Bahn/Auto sicherzustellen.
Und unsere Ortsgruppe kümmert sich auch um Wege außerhalb, in Wald und Flur, zum Spazieren, Wandern, Joggen, Nordic-Walken … Auch hier muss der Fußgänger ungestört und ungefährdet im Rahmen der Rechtsvorschriften unterwegs sein können. Aktuell aufgegriffen haben wir deshalb die Zustände in den drei raren Waldgebieten von Remseck; schon in den FußverkehrsChecks haben wir bewertet, dass da vieles im offensichtlich rechtsfreiem Raum geduldet wird. Wir haben Anfang des Monats Februar nun wiederum Dr. Michael Nill, im Landratsamt Ludwigsburg zuständig für den Fachbereich Wald, auf die aktuellen desolaten Zustände im Hochberger Wald auf dem immer gut frequentierten, früheren Trimmpfad hingewiesen, dessen Geräte von der Forstverwaltung, vor Jahren schon, einfach abgebaut wurden. Der Pfad wird nun weiterhin von Jogger und Spaziergänger gerne genützt, aber leider auch von Radler und Reiter! Die Spuren beim Zerstören dieses Pfads sind gut erkennbar, der/die Reiter muss ortsansässig und damit eigentlich leicht zu ermitteln sein. Denn man reitet dort seit langem ungerührt, bei immer wieder umgeworfenem Verbotsschild, immer wieder durch den Wald, belästigt Fußgänger und zerfurcht, vermatscht die Fußwege. Dass auch das Radfahren dort bis auf Hauptwege verboten ist, muss ich nicht weiter ausführen. Oder doch? Radfahren ist laut Landeswaldgesetz nur auf befestigten, mindestens 2 Meter breiten Wegen erlaubt, zum Schutz von der Tier- und Pflanzenwelt und ja auch zum Schutz der Fußgänger, sonst ist es verboten. Erst recht das wilde Querwaldeinfahren mit Mountainbikes, wodurch Klein(st)lebewesen getötet, Vögel und Wild aufgeschreckt und der natürliche Aufwuchs unserer klimawichtigen Wälder durch grobstollige Reifen zerstört wird
Die gleichen Zustände und ähnliches Zerfurchen von Wegen im Burgholz/Hochdorfer Wald. Herr Stadtrat Bohnert hat ja auch ausdrücklich beim FußverkehrsCheck darauf hingewiesen, dass man das Thema Reiter in unseren "Wäldchen" auch angehen sollte, z.T. ja per Verbot, s.o., beschildert, aber halt ohne Erfolg. Eigenes Erlebnis im Hochdorfer Wald im letzten Jahr mit zwei Reiterinnen zu Pferd, die frech behaupteten, der auch frühere, auch schmale Trimmpfad sei für sie nicht verboten. Herr Erster Bürgermeister Jo Triller vom Rathaus ist ebenfalls um Abhilfe gebeten worden, wir haben eine Pressekampagne angeregt, dann aber Kontrollen und Sanktionierungen für Unbelehrbare. Mal sehen, ob man da (endlich) aktiv wird, ich berichte weiter.
Gehen wir ein Stück?
Gehen wir ein Stück?
Zu Fuß unterwegs: In Corona-Zeiten hat das Spazierengehen einen Boom erlebt. Warum die unterschätzte Bewegungsform mehr ist, als nur einen Schritt vor den anderen setzen. So beginnt ein Artikel in der Apotheken Umschau vom 15. April 2021, der mir dieser Tage zufällig in die Hände kam. Leider auch heute noch aktuell nach fast einem Jahr, denn Corona gibt es immer noch! Darin wird weiter unter anderem von einem Professor Martin Schmitz berichtet, der an der Uni Kassel Spazierwissenschaften (Promenadologie) lehrt, basierend auf den Erkenntnissen in den 1980er-Jahren des Schweizer Soziologen Lucius Burkhardt, bei dem Martin Schmitz studierte. Damals sei der vorläufige Höhepunkt der Mobilität erkannt worden, mit Autos, Schnellzügen, Charterflügen … Gibt es ja heute alles auch noch, neues ist dazu gekommen, wie schnelle E-Pedelecs. Doch je schneller man sich fortbewege, desto schemenhafter nähme man die Umgebung wahr, der Autofahrer z.B. würde nur noch ein abstraktes Landschaftsbild erleben, alles husche an ihm vorbei, so der Promenadologe. Zeit also, möglichst viel bei der Mobilität zu entschleunigen, durch einfach mal öfter Spazierengehen, bummeln, schlendern. Nicht nur in den Straßen, vor allem in den Parks und öffentlichem Grün seien so Zufluchtsorte geworden, hier außerhalb der Großstadt auch über die Feldflur und durch den leider raren Wald im näheren Umkreis. Vorbildlich ist da der Promenadenring in Leipzig als ältester städtischer Landschaftspark: „Promenieren Sie auf lauschigen Wegen unter den Kronen majestätischer Bäume. Von Zeit zu Zeit treten repräsentative Gebäude aus der grünen Kulisse. Liebevoll gestaltete Schmuckbeete setzen von April bis Oktober farbige Akzente“.
Dabei geht es Martin Schmitz gar nicht um vorher geplante Wege, vielmehr gehe es bei der Spazierwissenschaft darum, ohne festes Ziel loszulaufen, jedes Mal seine Umgebung zu beobachten und Neues zu entdecken, sicher auch Gerüche und Geräusche wie Vogelzwitschern in sich aufnehmen und das Glück, einfach das Dasein genießen. Nur eines müsse man entscheiden: Gehe ich heute nach rechts oder links, dann fädelt sich der Rest ein, so seine Meinung. Wer aber Anregungen zum Unterwegs sein braucht, den kann ich auf meine Spaziervorschläge als auch Leiter des Wander- und SpazierKlubs Wanderfreunde Remseck Aktive 55plus hinweisen, wenn man da überall rum ist, dann in Gegenrichtung spaziert, dann kann man gut wieder von vorne anfangen, es gibt immer was Neues zu entdecken: https://www.wanderfreunde-remseck.de/einfach-mal-raus-spaziergaenge-und-wanderungen-in-corona-zeiten/ .
Beim Spazierengehen muss man nicht selbst grübeln, durch die Einflüsse aus der Umwelt angeregt fließen die Gedanken und Ideen wie von selbst. Traue keinem Gedanken, der nicht im Gehen entstanden ist, soll der Philosoph Friedrich Nietzsche gesagt haben, auch Albert Einstein, z.B., soll oft in die Wälder gegangen sein, um dort besonders knifflige Problemstellungen leichter zu lösen. Immer wieder bekannt geworden sind auch Spaziergänge von Politikern, deren festgefahrene schwierige Einigung dann mit guten Ergebnissen im Park gelang. Also auch von dieser Seite öfter da einfach mal raus zum gemeinsamen, problemlösenden Gehen!
Dieses Spazierengehen ist als wichtig und fördernd auch in der Psychotherapie seit langem erkannt worden, da gibt es sog. Walk and Talk-Termine, die erfolgreicher sind als das bloße Gegenübersitzen. Dass Spazierengehen die Psyche entspannt seien in Studien in Japan und Norwegen bewiesen worden, dabei ging es auch um die sportliche gesundheitliche Fitness. Die WHO hat Anfang 2021 die empfohlene Bewegungszeit mit Gehen inzwischen bei Erwachsenen auf bis 300 Minuten wöchentlich angehoben mit der Begründung, dass dies nach Berechnungen weltweit jährlich mehr als fünf Millionen vorzeitige Todesfälle verhindern würde. Also, auf geht’s!
Mehr Schutz und Sicherheit für alle, die zu Fuß unterwegs sind!
Mehr Schutz und Sicherheit für alle, die zu Fuß unterwegs sind!
Leider ist die 3. Sitzung „Runder Tisch Fuß- und Radverkehr“ der Entwicklung von Omikron zum Opfer gefallen. Zum einen verständlich, aber vieles klappt ja auch mit Web-Konferenzen in dieser Zeit. Und eben wichtig, geht es dabei auch um mehr Schutz und Sicherheit für alle, die zu Fuß unterwegs sind. Bei den FußverkehrsChecks haben wir viele Örtlichkeiten identifiziert, deren Bauzustand und Verkehrsregelungen diesem selbstverständlichen Anspruch der Fußgänger nicht genügen, und wir versuchen seit Monaten parallel auch im sog. Umsetzungsverfahren im Trialog-Forum mit Verwaltung und Gemeinderat Änderungen durchzusetzen. In Beiträgen hier an dieser Stelle in den letzten Wochen habe ich aufgezeigt, dass vieles ja eindeutig gesetzlich geregelt ist, z.B. die Mindestbreite für Fußgänger mit 2,50 Meter, außerhalb 2,00 Meter, ohne zusätzlichen Radverkehr. Dann auch der in diesem Zusammenhang zu beachtende Abstand zwischen Fußgänger und Radfahrer von 1,50 Meter, der zeigt, dass die vorgenannten Mindestbreiten durchaus ihre zwingende Berechtigung haben. Dazu als besonderes Ärgernis die Freigabe von Fußwegen und gemischten Fuß-/Radwegen auch noch für den Gegenverkehr, eindeutig unzulässig, auch bei reinen Radwegen, wenn diese für diesen Zweirichtungsverkehr für Radfahrer allein nicht mindestens 2,00 Meter in der Regel 2,40 Meter zur Verfügung stehen. Es ist unbegreiflich, dass man mit diesen gefährlichen Freigaben für den Rad-Zweirichtungsverkehr die sog. Geisterfahrer auch noch fördert und ermutigt!
Vieles wäre also für den Runden Tisch und für das Trialog-Forum anzustoßen, natürlich und leider nicht nur in Remseck. Die ursprünglich ausschließlichen Fußwege müssen wieder den Fußgängern zur alleinigen Nutzung zurückgegeben werden und, wo man es rechtlich für nötig sieht, halt ausreichend breite Radwege bauen, für den Gegenverkehr dann extra breit. Denn in der teuren, verzweifelten Förderung des Radverkehrs in den letzten Jahren, ideologisch schon mal als Klimarettung benannt, hat man sich zu oft einfach dieser „RadfahrSparLösung“ bedient, unberechtigt und unzulässig zulasten des Fußverkehrs, gegenüber allen also, die ungestört und sicher zu Fuß unterwegs sein wollen, auch den Spaziergängern, Familien mit Kindern , mit Hund, ältere oder mobilitätseingeschränkte Mitmenschen, Wanderer in Wald und Flur, Jogger, Nordic-Walker. Wir werden uns also weiterhin und erst recht als offensichtlich einzige FußgängerLobby für den Fußverkehr einsetzen müssen, vor allem dann, wenn dafür die gesetzlichen Rechte der Fußgänger klar definiert und geregelt sind. Machen Sie doch einfach auch mit, wir können jede Unterstützung wohl gebrauchen!
Ein anderes Thema oder doch das selbe: Für die heran stehende Oberbürgermeisterwahl am 3.7.2022 wollen wir als FUSS e.V.-Ortsgruppe und als Interessenvertretung des Fußverkehrs auch hier in Remseck allen Bewerbern für dieses wichtige Amt in Remseck sog. WahlPrüfSteine zur Stellungnahme vorlegen mit dem Thema Infrastruktur Mobilität mit Schwerpunkt Fußverkehr. Wir werden in den nächsten Wochen diese WahlPrüfSteine erarbeiten, um dann den Bewerbern Gelegenheit geben, ihre Meinung zum Thema zu äußern und wir wollen damit mit zur Entscheidungsfindung der Bürgerschaft bei der OB-Wahl beizutragen. Gerne nehmen wir Ideen und konkrete Anregungen von der Bürgerschaft entgegen und berichten im weiteren immer mal wieder zu diesem Angang.
Radwegnutzung in Gegenrichtung als Geisterfahrer
Radwegnutzung in Gegenrichtung als Geisterfahrer – Hohes Konflikt- und Gefährdungspotenzial für alle!
Das Leid der Radfahrenden: Nur ein Radweg für den Zweirichtungsverkehr! Nicht nur für Radfahrer selbst, auch für Fußgänger und Autofahrer ein hohes Konflikt- und Gefährdungspotential! Wenn nur einem Radweg vorhanden, dann eben auf der Fahrbahn fahren bei Beachtung des Rechtsfahrgebot ist, deutlich sicherer, für alle VerkehrsBeteiligten. Der Gesetzgeber hat demnach auch hohe Hürden für eine „EinRadwegSparLösung“ aufgebaut: § 2 Abs. 4 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge: …Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 26. Januar 2001 In der Fassung vom 8. November 2021 Zu § 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 Ziff. 1 Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden. 2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden. 3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht. 4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt; b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind; c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.
Innerorts also grundsätzlich keine Anordnung von Radfahren im Gegenverkehr möglich wegen besonderer damit verbundener Gefahren. Dazu bei zu begründender Ausnahme nur bei R a d w e g e n möglich, also auf jeden Fall nicht bei Fußwegen mit Z239, auch nicht bei „Rad frei“ und m. E. auch nicht auf Gemeinsamen Fuß-/Radwegen, wie oft festgestellt: es ist nur von R a d w e g e n die Rede. Wenn man bedenkt, dass Fußgänger selbst allein schon ein Anrecht auf eine Mindestbreite des Fußwegs von 2,50 Meter bzw. 2,00 Meter haben, so ist der Flächenverbrauch illusorisch auch noch Platz für Radfahren im Gegenverkehr!
Bei diesen Vorschriften stellt sich doch die Frage, wieso Verkehrsbehörden dann überhaupt diesen gefährlichen Radverkehr im Gegenverkehr anordnen, auch wenn diese zwingenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Unfallstatistik 2019 von www.destatis.de S. 37 zeigt auch, dass mit die Hauptursache bei Fahrradunfällen die falsche Straßenbenutzung ist, darunter auch dieses gefährliche Radfahren als Geisterfahrer in Gegenrichtung, rechtswidrig gefahren oder rechtswidrig angeordnet. Das Unfallrisiko für den Falschfahrer ist sehr hoch, das Verletzungsrisiko ebenso, denn Radfahrer sind weitgehend ungeschützt unterwegs. Und sie erhalten bei Unfällen meist die volle Schuld, weil sie schwerwiegend ihre Sorgfaltspflicht missachtet haben und werden dazu noch mit einem Bußgeld von EUR 20 bis EUR 35 sanktioniert. Bei unseren FußverkehrsChecks haben wir deshalb bestehende Anordnungen als falsch identifiziert und drängen auf Änderungen!
Mehr Sicherheits-Abstand bitte – Auch nicht nur wegen Corona!
Erstaunlicherweise von der Presse weitgehend verschwiegen wurde die Neuregelung des Seitenabstands nach § 5 der Straßenverkehrsordnung beim Überholen auch für Fußgänger, da dort meist nur vom Abstand zu Radlern die Rede ist. Während bisher ein „ausreichender Seitenabstand“ als Muss vorgeschrieben war, gilt nun ab 28.4.2020 neu: Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. Fußgänger können also diesen Sicherheitsabstand einfordern, wenn sie auf derselben Verkehrsfläche wie Kraftfahrzeuge (berechtigt) unterwegs, also auf Straßen ohne Gehwege, in Wohngebieten, alten Ortsteilen, also inner- und außerorts oft gegeben, auch auf landwirtschaftlichen Wegen.
Grundsätzlich werden beim Verstoß 30 Euro Bußgeld fällig, wenn beim Überholen dieser Mindest-Seitenabstand nicht einhalten wird. Besonders harte Sanktionen werden angeordnet, wenn es sich bei den zu Überholenden um ein Kind, eine hilfebedürftige Person oder einen älteren Menschen handelt. Beim Vorbeifahren oder Überholen dieser Personengruppen ohne diesen Seitenabstand, muss man mit einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro rechnen. Außerdem droht ein Punkt in Flensburg. Kommt eine der genannten Personen zu Schaden, steigt das Bußgeld auf 100 Euro an. Auch in diesem Fall wird ein Punkt ins Fahreignungsregister (FAER) eingetragen.
Leider hat der Gesetzgeber bei dieser Neuregelung die Hauptgefährdung/-belästigung für zu alle Fuß Gehende nicht ausreichend beachtet und diesmal versäumt, auch einen Sicherheitsabstand beim Überholung eines Fußgängers von Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden konkret mit Meterangaben zu regeln. Auch nicht für den Sicherheitsabstand unter diesen beiden Verkehrsteilnehmer selbst zueinander, dessen Nichtbeachtung immer wieder zu Unfällen führt. Vielmehr blieb es bei Radlern usw. gegenüber Fußgängern bei der bisherigen Fassung: Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Aber auch hier ist diesen ausreichenden Sicherheitsabstand mit 1,50 Meter anzunehmen, der nun auch gegenüber Nicht-Kraftfahrzeugen, also z.b. Fahrräder zu Fußgängern auch eingefordert werden muss. Besonders gerechtfertigt auch durch immer mehr schnelle E-Pedelecs. Zur Sicherheit und Ungestörtheit aller zu Fuß Gehend, in Zeiten von Corona und den Ansteckungsgefahren ja sowieso erst recht für die Gesundheit und um schlimme Vorfälle einfach zu vermeiden
So berichtet die LKZ am 23.11.21, dass ein älterer Fußgänger durch einen Radfahrer mit zu geringem Abstand erschrak und stürzte und wenig später an seinen Kopfverletzungen verstarb. Der Radfahrer sei nach dem Unfall einfach weitergefahren! Ein FUSS-Mitglied berichtete aus dem Hochberger Wald, dass ein Radler auf schmalem Weg, also auch noch rechtswidrig unterwegs, sie von hinten kommend schmerzhaft anrempelt und schimpfend (auch noch!) einfach weiterfuhr. Beides unstrittig Fälle von mangelndem Abstand und Fahrerflucht dazu, mit nötigen, entsprechenden Sanktionen. Deshalb auch die Forderung unserer FUSS e.V.-Ortsgruppe zur Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht von Fahrräder, dann wäre es einfacher, solche Rüpel zur Verantwortung zu ziehen. Unverständlicherweise fehlt dies zumindest bei E-Pedelecs, deren Betriebsgefahr sich nicht unterscheidet gegenüber den Mofas 25, und da ist die Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht selbstverständlich. Also an alle Angesprochenen: M e h r A b s t a n d u n d R ü c k s i c h t b i t t e !
GEHsund im Neuen Jahr 2022
GEHsund im Neuen Jahr 2022
Für das erste Amtsblatt im Jahr 2022: Allen Mitgliedern, Unterstützer und allen Bürgerinnen und Bürger wünschen wir von der FUSS e.V.-Ortsgruppe Remseck+Umgebung alles Liebe und Gute für 2022 mit viel Gesundheit und Wohlergehen! Wir wollen weiterhin in Remseck und Umgebung uns für die natürlichen Belange des Fußverkehrs als nachhaltigste, unverzichtbare Mobilitätsart zu Wort melden. Viele Projekte warten auf einen gedeihlichen Abschluss.
Dass es nicht schadet, ab und zu über den „Tellerrand“ zu schauen, zeigte ein Online-Seminar der FUSSverkehrs-Akademie am 6.1.2022, bei dem der Projektleiter Klaus Zweibrücken in seinem Input-Vortrag über die Analyse der Qualität des Fußverkehrs in über 30 Schweizer Städten und Gemeinden berichtete. Das Projekt heißt GEHsund – Städtevergleich Fußverkehr, findet sich so auch in unserer Überschrift. Mich erinnerte dies natürlich an unsere FußverkehrsChecks hier in Remseck, die gleichen Themenkomplexe wurden zugrundegelegt, allerdings war die Bürgerschaft nur durch Umfragen beteiligt, dafür intensiv die zuständigen Behörden in den Kommunen, die z.B. einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen mussten, dessen Bearbeitung mit bis 4 Stunden angegeben wurde. Wenn man bedenkt, dass die Stadt Kornwestheim nach deutlich über einem Jahr sich nicht mal zum Meinungsaustausch über unsere Checks in Pattonville bereitfindet.
Die Checks selber, in der Schweiz heißt dies Fußverkehrstests, wurden von wenigen Fachpersonen vorgenommen, um eine Einheitlichkeit der Bewertung sicherzustellen. Auch eine extra entwickelte App wurde eingesetzt, wie auch bei uns. Das ganze Vorhaben hat ein Budget von über 500.000 sfr., aufgebracht auch durch großzügige Sponsoren, bekanntlich hat unsere Ortsgruppe unser Projekt weitgehend mit privaten Mitteln gestemmt. Ein tolles Projekt also, eine Bestandsaufnahme mit Handlungsempfehlungen und Änderungsforderungen in der ganzen Schweiz zum Fußverkehr, wobei viele Kommunen dort sogar kleiner oder wenig größer sind als die Stadt Remseck.
Und wie bei unseren Checks waren Themen die zu geringe Gehwegbreite, dort sagt man Trottoir, getrennte Fuß-/Radwege, unsichere Haltestellen, rücksichtlose Radfahrer, Straßenquerung, Plätze mit Aufenthaltsqualität, Hindernisfreiheit und vieles mehr. Umfangreiche Unterlagen zur Methodik und Durchführung sind frei verfügbar und tolle Grundlagen für alle, die sich mit Fußverkehr beschäftigen bzw. beschäftigen müssen. Siehe https://fussverkehr.ch/fussgaengerstadt/ . Bei den großen Umfragen mittels Fragebogen mit etwa 80 Antworten mit bis 200 zufällig ausgewählte Personen in jeder beteiligten Kommune zum Fußwegnetz, Infrastruktur, Wohlbefinden, Verkehrsklima und Politik wurde als besonders ungenügend bewertet das Parken von Autos auf dem Gehweg, das Sicherheitsgefühl in der Nacht, keine saubere öffentliche Toilette und, leider wie hierzulande, am Schlechtesten das eigentlich unerlaubte Radfahren auf Gehwegen und Gehflächen. Der Vortrag wird auch zum Nachschauen in Youtube veröffentlicht, ich werde den Link noch mitteilen.
Besseres Klima geht gut!
Besseres Klima geht gut!
Wir wollen über den FUSS-Schwerpunkt 2022 informieren: Gehen ist Klimaschutz, denn Gehen ist Mobilität ohne ökologischen Reifenabdruck – und mit besonderer Flächeneffizienz. Das fördert das dringend notwendige Entsiegeln und Begrünen in der Stadt, was wiederum dem Gehen zugutekommt.
Das Klima fürs Gehen muss besser werden
Wir brauchen bessere Gesetze, engagiertere Ämter, mehr Wertschätzung für den Schutz der Gehwege. Dafür engagieren wir uns bundesweit als Fachverband, Lobby und in der Öffentlichkeit. Aber auch in immer mehr Ortsgruppen – aktuell sind es 50. Sie brauchen und bekommen vom Bundesverband Material und Informationen, Rat und Hilfe zur Tat.
Tendenz freundlich
Nach der Bundestagswahl und dezentral in vielen Städten hat der Fußverkehr Chancen für eine neue Blüte. Aber dafür muss er gehegt und gepflegt werden – mit Engagement, aber auch das braucht Geld für Druck und Aktionen, für Honorare, Verwaltung und Mieten. Helfen Sie mit, dass Deutschland fußverkehrsfreundlich und klimafreundlich wird. Unterstützen Sie die Arbeit lokal einfach durch Mitmachen oder Spenden, wie auch Spenden für überregionale Aktivitäten. Unterstützen Sie uns und spenden Sie fürs Klima und fürs Gehen. Postbank-Konto IBAN DE 74 1001 0010 0226 26 51 06. Sie erhalten automatisch eine Spendenbescheinigung, bitte Adresse angeben. www.fuss-ev.de
Für unseren Einsatz und Aktivitäten in der Ortsgruppe mit Schwerpunkt Umsetzung des FußverkehrsCheck haben wir uns nun eine Advents- und Weihnachtspause verordnet, um dann in 2022 mit neuem Schwung unsere Projekte weiter zu führen und erfolgreich abzuschließen. Allen weiterhin besinnliche Advents- und dann friedliche Weihnachtsfeiertage, und bleiben Sie einfach gesund!
Gut gehen lassen!
Mit dieser Überschrift will ich nicht die kulinarischen Genüsse zur Advents- und Weihnachtszeit mit Gutsle, Stollen und Weihnachtsgans thematisieren, ganz unter dem Motto: „Man gönnt sich ja sonst nichts“. Vielmehr von einem Projekt „Gut gehen lassen“ von FUSS e.V. berichten, das vom Umweltbundesamt und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nuklearsicherheit gefördert wird. Gemeint ist dabei, dass die Städte und Gemeinden als zuständig für die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Bundesrecht in ihren Entscheidungen/Anordnungen mehr Fußgänger-Gerechtigkeit berücksichtigen und so dazu beitragen, dass die vielgenannte Verkehrswende die unstrittig nachhaltigste Mobilitätsart auch entscheidend berücksichtigt. FUSS e.V.: Seit Mai 2021 läuft unser neues Projekt „Gut gehen lassen“. Mit fünf Modellkommunen wollen wir wieder Fußverkehrs-Checks durchführen, „Quartiersgehende“ aktivieren und die Politik auf die Gehwege locken.
In dem Projekt mit dem vollständigen Titel „Gut gehen lassen – Bündnis für attraktiven Fußverkehr“ wollen wir fünf deutsche Städte bei dem Vorhaben unterstützen, eine Fußverkehrsstrategie zu entwickeln, und Stadtverwaltungen die Wirksamkeit kleinteiliger Maßnahmen für die Verbesserung des Fußverkehrs nahebringen. Dazu wird es in den ausgewählten Modellstädten
- Braunschweig,
- Erfurt,
- Flensburg,
- Meißen und
- Wiesbaden
Fußverkehrs-Checks und Workshops geben. Aber auch neue Methoden und Programmpunkte werden dabei sein, wie Aktionen im Straßenraum, die Akquise von "Quartiersgeher:innen" und Begehungen mit der Kommunalpolitik - sogenannte "Parteiengespräche auf dem Gehweg". Für jede Modellstadt wird FUSS e.V. ein Maßnahmenprogramm für jeweils ein bestimmtes Stadtgebiet erarbeiten. Außerdem sollen für die Kommunalpolitik Vorlagen und Textbausteine erarbeitet und gesammelt werden für Antragsstellungen im Gemeinderat zu fußverkehrsverbessernden Maßnahmen.
Mit diesem Projekt möchten wir zudem den Stein für ein deutschlandweites Städte-Bündnis für Fußverkehrsfreundlichkeit ins Rollen bringen und die Erkenntnisse aus einem Aktivseminar von 2018 zur Gründung eines entsprechenden Netzwerks aufgreifen. Hierzu werden wir eine Untersuchung der Fußverkehrsfreundlichkeit deutscher Städte durchführen. Die Kommune, die als Sieger auserkoren wird, wird eine kommunale Tagung zum Fußverkehr ausrichten dürfen. Darüber hinaus können sich Verantwortliche aus Stadtverwaltungen schon in diesem Jahr auf das Angebot einer Fachexkursion freuen. Damit möchten wir auf den Wunsch zahlreicher Stadtverwaltungen nach Best-practice-Beispielen zu fußverkehrsfreundlichen Lösungen im deutschen Raum eingehen. Weiteres unter www.fussverkehrsstrategie.de
Die FUSS e.V.-Ortsgruppe Remseck+Umgebung hat zu diesen Themen mit ihren „FußverkehrsChecks in den Remsecker Stadtteilen“ in Remseck also schon „vorgelegt“, wir hoffen damit nun ebenfalls beim einen und anderen Mal für mehr Fußverkehrsfreundlichkeit in unserer Stadt.