Die Feststellungen bzw. Beanstandungen sind im Einzelnen unten benannt, wobei die Reihenfolge ausgehend von Neckarweihingen zu sehen ist, bei unterstellter mittlerer Radverkehrsstärke.
Prolog
Die Rechtsnormen sind StVO, Verwaltungsvorschriften zur StVO, Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Musterlösungen für Radverkehrsanlagen (MLBW), diverse Urteile. Die Grundsätze für alle nachfolgend angesprochenen gemeinsamen Fuß- und Radwege: Nach den Musterlösungen BW vom Ministerium für Verkehr BW vom April 2016 ist dieser nur dort vertretbar, wo beide Verkehre gering sind, was vorliegend nicht gegeben ist. Nach ERA Innerorts ist es gar nicht erlaubt. Insofern kann nur in ganz begründeten Ausnahmefällen, ohne sinnvolle Alternative, in der Marbacher Straße überhaupt Regelungen Z239 und Zusatz Rad oder Z 240 rechtswirksam sein, aber dann auch nur mit entsprechender Breite der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche, geregelt werden! ! Laut MLBW: Die Einhaltung aller Qualitätsstandards der „Musterlösungen“ ist Voraussetzung zur Förderung der Radverkehrsanlagen. Siehe auch https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Foerderungen/Seiten/Radverkehrsinfrastruktur.aspx
Feststellungen im Einzelnen:
Ziff. 1 Neckarbrücke gemeinsamer Fuß-/Radweg Z240
Der Gehweg auf der Neckarbrücke entspricht bei der Breite u.a. nicht den Voraussetzungen für Z240 von mind. 2,50m.
Erforderliche Maßnahme: Nur als Ausnahme kann hier gemeinsamer Verkehr zugelassen werden! Die Beschilderung ist aber auf Z239 mit Zusatz Rad und wegen der hohen Frequenz mit Zusatzschild Schrittgeschwindigkeit zu ändern. Durch Z254 aus Richtung Neckarweihingen ist sicherzustellen, dass kein Radgegenverkehr ermöglicht wird.
Ziff. 2 Neue Radquerung vor Neckarbrücke
Die Markierung weist nicht die erforderliche Breite von mind. 2,00 m für den Einrichtungsverkehr auf.
Erforderliche Maßnahme: Die Radfurt ist auf die vorgeschriebene Breite auszuweiten!
Ziff. 3 Breiter und schmaler Radweg im Verlauf der Marbacher Straße
Der rechts führende Radweg weist im Verlauf teilweise eine unverständliche Breite auf, vorgeschrieben sind allenfalls nur 2,00 m einschließlich Markierung. Dagegen weise große Abschnitte gerade diese Mindestbreite nicht auf.
Erforderliche Maßnahme: Dieser zu breite Abschnitt zu Lasten der Verkehrsfläche des Kfz. Verkehrs ist richtigzustellen, der Radweg also auf die vorgeschriebene Breite mit 2,00 m zu verschmälern. Der Radweg auf der gesamten Länge muss auf diese Mindestbreite ausgebaut werden.
Ziff. 4 bis 6 Übersicht Einmündung Bottwartalstraße in Marbacher Straße
Ziff. 4 Radwege im Einmündungsbereich Bottwartalstraße
Die eingefärbten Radwege im Einmündungsbereich weisen eine Breite von max. 1,50 m aus.
Erforderliche Maßnahme: Alle Radwegflächen sind zu verbreitern auf die vorgeschriebene Breite: Einrichtungsverkehr mind. 2,00 m, Zweirichtungsverkehr mind. 3,00 m.
Ziff. 5 Querung gemeinsamer Fuß-/Radweg
Radweg mit Zweirichtungsverkehr ist zu schmal (1,50m) s. auch Ziff. 3, er schneidet dazu rechtswidrig den Fußweg ohne Absicherung des Fußverkehrs Richtung Zebrastreifen
Erforderliche Maßnahme: Radwegfläche muss verbreitet werden auf 3,00 m, der Fußverkehr (auch für gehandicapte Benutzer) muss auf der Verkehrsinsel Vorrecht gegenüber dem Radverkehr haben.
Ziff. 5 Radweg schneidet Fußweg ab
Ziff. 6 Querung ampelgesteuert für Radverkehr
Radweg mit Zweirichtungsverkehr ist zu schmal (1,45m) s. auch Ziff. 3. Diese Querung ist zudem absolut unnötig, wie der bisherige Radweg-Verlauf beweist
Erforderliche Maßnahme: Radwegfläche muss verbreitet werden auf 3,00 m. Die ampelgesteuerte Radquerung ist aber eher abzubauen, der Radverkehr nach Neckarweihingen kann gerade aus auf der nunmehrigen Fußverkehrsquerung geführt werden, dann nach rechts ab auf die Querung Ziff. 4. Damit entfällt die unnötige, stauverursachende Rotphase dieser Ampel für den Kfz. Verkehr.
Ziff. 7 Fußverkehr auf Bottwartalstraße
Fußverkehr hat bei der Querung der Einmündung der Reichertshalde keinen eigenen Weg, wegen breitem Radweg.
Erforderliche Maßnahme: Es ist die Fußgängerfurt ebenfalls zu markieren, der Radweg auf 2,00 m zu verschmälern.
Ziff. 7 Kein Platz für Fußverkehr
Ziff. 8 Bushaltestelle Reichertshalde
Der neue Radweg lässt nicht ausreichend Platz für wartende/aussteigende Fahrgäste.
Erforderliche Maßnahme: Der abgetrennte Radweg ist aufzugeben, die Fläche mit Z239 mit Zusatz Rad und Zusatz Schrittgeschwindigkeit im Bereich der Haltstelle zu regeln.
Ziff. 8 Haltestelle Reichertshalde Fußverkehr?
Ziff. 9 Überall verwendete Sinnbilder Fußverkehr und Radverkehr
Es fällt auf, dass das Sinnbild für den Fußverkehr richtig niedlich klein gehalten ist, dagegen das riesige Sinnbild für den Radverkehr. Dies ist diskriminierend und zeigt doch auch, wie Radbetont und recht einseitig man den Umbau der Marbacher Straße wohl angegangen ist.
Erforderliche Maßnahme: Es kann auf die Musterlösungen Musterblatt 11.1-1 verwiesen werden. Die Sinnbilder sind richtigzustellen.
Ziff. 9 „Überhöhung“ Radverkehr
Ziff. 10 Auftrag als Beschilderung Z240 auf dem Fuß-/Radweg
auf BlüBa- und Favoriteparkseite entspricht nicht der amtlichen Fassung und ist demnach nicht rechtswirksam.
Erforderliche Maßnahme: Der Auftrag auf den Wegen ist richtigzustellen, besser aber ist die amtliche Beschilderung zu verwenden, da eine zwingende Aufbringungsnotwendigkeit sowieso nicht ersichtlich.
Ziff. 10 Nichtamtliche, rechtsunwirksame Version
Ziff. 11 Sinnbild Rad bei Haltestelle Favoritepark Nordseite
Bei diesem Weg handelt es sich um einen gemeinsamen Fuß-/Radweg, insofern ist dieses Sinnbild falsch und suggeriert irrtümlich einen Nur-Radweg.
Erforderliche Maßnahme: Der Auftrag des Sinnbilds samt Richtungspfeil ist zu entfernen und dieses Wegstück am Favoritepark entlang bis zur Einmündung Favoritegärten mit Z239 mit Zusatz Rad zu versehen, da die Wegbreite für diesen Zweiseitigen Radweg mit Fußverkehr nicht die ausreichende Breite von mind. 4 m ausweist.
Ziff. 11 Missverständliche Markierungen
Ziff. 12 Weiterführender Fußweg parallel Favoritegärten
Dieser Weg wird auch von zweiseitigem Radverkehr benützt, der von/zum Radweg Schlossallee unterwegs ist. Für die gemeinsame Nutzung Z240 ist dieser Weg nicht ausreichend breit (mind. 2,50 m), ebenfalls nicht die Weiterführung auf der ampelgesteuerten Querung der Marbacher Straße.
Erforderliche Maßnahme: Dieses Wegstück ist wegen der hohen Fuß-/Radverkehrsfrequenz auf mind. 3 m zu verbreitern und mit Z239 mit Zusatz Rad zu regeln.
Ziff. 13 Gehweg entlang BlüBa Marbacher Str.
Gehweg ist mit Z240 geregelt, obwohl dabei ungesichert für den Fußverkehr die Haltestelle Favoritepark Südseite passiert werden muss, außerdem der frequentierte Eingang BlühBa.
Erforderliche Maßnahme: Der Gehweg ist ausnahmsweise mangels Alternativen für Radmitbenützung mit Z239 mit Zusatz auszuschildern, es muss aber durch Umbau der Haltestelle sichergestellt werden, dass dabei wartende/aussteigende Busfahrgäste nicht gefährdet werden. Als Beispiel ist auf die Haltestelle Nord hinzuweisen.
Ziff. 13 Haltestelle Favoritepark Süd
Ziff. 14 Gehweg entlang BlüBa nach Eingang BlüBa
Ein absolutes Highlight dieses Radwegebaus, man ist ratlos, wie Verkehrsexperten zu solch einer Lösung überhaupt kommen können und dies auch noch mit Beschilderung Z240.
Erforderliche Maßnahme: Wenn man diesen Gehweg als Radweg, auch noch zweiseitig, weiterhin benützen will, muss er auf mind. 4 m verbreitert werden und mit Z239 mit Zusatz ausgeschildert werden.
Ziff. 14 Gehweg mit Zweistreifen-Radweg!
Ziff. 15 Weiterer Verlauf des Gehwegs entlang BlüBa
Der Radweg schwenkt nach links auf einen gesonderten Streifen, vorsorglich ist der weiterführende Weg deutlich als Gehweg auszuschildern.
Erforderliche Maßnahme: Dieser weiterführende Weg ist mit Z239 auszuschildern.
Ziff. 15 fehlende Z 239
Ein abschließendes Fazit: Es muss bei dieser Sach- und Rechtslage überraschen, dass Verantwortliche mit hoffentlich fundierter Expertise im Straßenverkehrsrecht die geltenden Rechtsnormen so wenig beachten, um ja irgendwie und irgendwo Radwege zu generieren, so die Meinung unserer Arbeitsgruppe ProPedes nach der Begehung und Prüfung. Dass man mit dieser engen, zum Teil gefährlichen Radwegführung der Sicherheit der Radfahrer erst recht auch keinen Gefallen tut, müsste doch selbstverständlich sein. Diese ganze rechtsbedenkliche, ja rechtswidrige Planung und Ausführung ist auch wegen ihrer Gefährdung für den Fuß- und Radverkehr absolut nicht alltagstauglich und muss im eingeforderten Sinne verändert, am besten aber in Teilen, wo es halt nicht geht, z. B. im Einmündungsbereich Bottwartalstraße, ganz aufgegeben werden!
Und alles hat auch noch viel, viel Steuergeld gekostet, wobei doch die Verantwortlichen sich große Sorgen machen müssten, ob dieser ganze teure Ausbau, wie ja fest eingeplant, durch das Land tatsächlich bei diesen rechtsbedenklichen, ja rechtswidrigen Radwegbauten überhaupt bezuschusst werden kann. Denn wie oben ausgeführt ist allgemeine Grundlage für die Bezuschussung natürlich die Einhaltung geltender Rechtsnormen, was u. E. in weiten Teilen nicht vorliegt. Aber auch der strikte Ausbau nach den sog. Musterlösungen BW ist Voraussetzung, deren Vorgaben ebenfalls in weiten Teilen nicht eingehalten wurden.
Erforderliche Maßnahme: Man müsste also den ganzen Radwegausbau Marbacher Straße einfach „auf Anfang stellen“ und einen Umbau des Ausbaus vorzunehmen. Dieser Umbau ist aber zum großen Teil wegen fehlender Verkehrsflächen rechtlich abgesichert überhaupt nicht möglich, insofern bleibt nur ein Rückbau und teilweise Stilllegung der Radausbauwegstrecken. Am besten dann mit der Prüfung der sowieso besseren Alternative!
Und diese tolle Alternative für Radler drängt sich ist doch eigentlich geradezu auf und wird auch schon bisher gerne und viel in Anspruch genommen: Der Radverkehr von Neckarweihingen kann über die Neckar-Fußgängerbrücke bequem und verkehrsfrei nach Hoheneck, dort bündelt sich der Radverkehr damit aus Hoheneck, aus Marbach, aus Remseck und benützt den verkehrsfreien Heilbadweg zur Bottwartalstraße. Von dort führt links ab ein schon vorhandener, im Übrigen beidseitiger, Radweg an der Bottwartalstraße entlang Richtung Innenstadt/Oststadt, Weststadt, rechts um den Favoritepark herum geht es gut zur PH/Eglosheim/Weststadt. Der Heilbadweg als „Ersatz“-Radweg führt etwa nur 400 m parallel zur Marbacher Straße und müsste allenfalls mit geringem Aufwand ertüchtigt werden, also z. B., problemlos, verbreitert werden für den Fuß- und Radverkehr, ggfs. ausgeleuchtet mit Solarleuchten. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Fachleute nicht auf diese, ja richtig billige, Lösung mit hoher Radfahrqualität gekommen sind. Sie mögen sich dafür rechtfertigen und verantworten müssen, eine Neuplanung und ein teilweiser Änderungsumbau also ist aber dringend geboten!
Peter-Jürgen Gauß/12.3.2019