Im Rahmen unseres Bürgerbeteiligungsprojekt „FußverkehrsChecks in den Remsecker Ortsteilen“ haben die Beteiligten und Mitmacher begangen, geprüft und gecheckt. Nachfolgend die abgestimmte und priorisierte Ergebnisliste. Die Ergebnisliste wurde im Juli 2020 dem Rathaus Remseck übergeben. Dort sollen die Fachabteilungen die Bewertungen vorab prüfen und Änderungen bei „Rot bzw. Rotplus“ vornehmen, vor allem, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Im nachfolgend eingeplanten Umsetzungsverfahren werden dann alle Checks in einem „Trialog“, also mit Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung besprochen, geprüft und dann hoffentlich weitgehend umgesetzt.

Ergebnisliste (für das Umsetzungsverfahren priorisiert (Roter Punkt = Änderung zwingend! Rotplus = Änderung vorrangig!, Gelb = Änderung wünschenswert!, Grün = ein Lob!)

 

  1. Fußweg Hochberger Str. ab Friedhof: Beschilderung Z239 nach Ende Z240 fehlt. (vorläufige Priorisierung: Rot)
  2. Schmale Wohnwege Neckarhalde: Als solche nicht ausgeschildert, werden deshalb trotz grundsätzlichem Verbot auch von Radfahrern benutzt, gefährlich der Milanweg, der abschüssig ist, direkt am Kinderspielplatz vorbeiführt und gleichzeitig auch noch zum Kindergarten abführt. Entsprechende Beschilderung erforderlich. (Rot)
  3. Pflanzen- und Heckenüberstand auf die Fußwege Neckarhalde: Aber nicht von den Eigentümern sondern auf städtischem Gelände, so z.B. Kindergarten und Katholische Kirche. Stadt Remseck Überprüfung und dringender Pflege. (Rot)
  4. Kinderspielplatz Neckarhalde: Vor kurzer Zeit erneuert mit schönen Spielgeräten und Wasserpumpe. Derzeit ohne viel Schatten, aber die Bäume und Büsche müssen halt noch wachsen. Dieser Spielplatz wird auch gut  und ist beliebt. Er wird auch regelmäßig gepflegt und gereinigt. (Grün Ein Lob!)
  5. FGÜ Neckarhalde: Übergang In den Gänsäckern über den Amselweg Richtung Marbacher Str. als Zugang zum Kinderspielplatz und Kindergarten ist sehr gefährlich, da der Amselweg teilweise als Rennstrecke für Autofahrer und Radfahrer genutzt wird, hier evtl. ein Zebrastreifen, auch ist die Benutzung der Garageneinfahrten teilweise für die Benutzer eine gefährliche Angelegenheit. (Rot)
  6. Zum Spielplatz Brucknerstr.: Eine Beschilderung Fußweg fehlt am Verbindungsweg Schumannstr. (Gelb)
  7. Spielplatz Brucknerstr.: Auch vor kurzem erneuert mit schönen Spielgeräten, Sitzgelegenheiten und viel Schatten. (Grün Ein Lob!)
  8. Bücherschrank vor dem Altersheim: ein schöner Vorplatz auch mit der Skulptur typisch für Neckarrems mit der Gänseliesel. (Grün Ein Lob!)
  9. Neue Haltestell Rathaus: Ein Planungsfehler (?) ist die neue Haltestelle an unserem neuen Rathaus. Hier hätte man durchaus eine Haltebucht für die Busse vorsehen können. Der Stau hinter den Bussen wird hier noch unterstützt. (Rot)
  10. Fuß-/Radwegführung Hochberg – Neckarrems außerorts: Für Z240 zu schmal, nötig Verbreiterung auf Normbreite 2 m (ohne Rad), mit Rad/Gegenverkehr Verbreiterung auf mind. 3,50 m. Am Friedhof dann Aus-/Einleitung auf Fahrbahn. Oder Z239 mit Rad frei. (Rot!)
  11. Remsdammweg Remstalstr. : M. ohne eine Beschilderung, also Radfahren verboten! Auch nach Verbreiterung aber sowieso gemeinsame Nutzung Fuß/Rad nicht zulässig, vor allem wegen starkem Fußverkehr Richtung Rathaus, Endhalte, Ärztehaus, Poststelle. Dazu noch Nutzung von Altersheimbewohner/Begleiter, z. T. mit Handicap. Führt auch noch unzulässig auf radzusperrenden Gehweg. Einzige Alternative Z239 und „Umhängen“ der vielen Radhinweisschilder. (Rotplus!)
  12. Ampelgesicherter Fußübergang zum Ärztehaus: Die vom Verkehrsbüro zur Westrandbrücke auch genannte „Querungsmöglichkeiten oben“ greift einen alten Vorschlag unserer Gruppe ProPedes auf. Es ist die einzig sinnvolle Lösung dort, Radelnde können dann die enge Unterführung alleine nutzen. (Rotplus)
  13. Radweg Unterführung Remstalstr.: Aus der Unterführung kommender Radverkehr muss vor der Haltstelle ausgeleitet werden, in Gegenrichtung eingeleitet, siehe Verkehrsschau des RP. (Rotplus!)
  14. Neuer Marktplatz/Neckar-/Rems-Holzbrücken/ab Strandbereich: Der ganze Bereich ist doch das „Herz“ der Stadt Remseck geworden, der die Bürgerschaft und Gäste zum Bummeln, Promenieren, Flanieren und Treffen mit Freunden sich hervorragend eignet. Durchbrausende Radler verderben den Spaß daran, was die Vergangenheit leider zeigte. Diese Auto-verkehrsfreie Stadtmitte muss als weiträumige Rad freie-Fußgängerzone mit Z 242 Zusatz Radfahrer absteigen! (sonst wird das nix) ausgewiesen werden. Die zeitliche Steuerung für den Radverkehr kann mit „Rad frei von …bis) je nach Bedarf bei Festen, Wochenmarkt, Wochentagen für Schüler, am Wochenende usw. erfolgen. ausgewiesen werden. (Rot!)
  15. Förderung Heimatstube des Remser Heimatvereins und Museum „Altes Schulhaus“ Mit vielen Exponaten aus früherer Zeit zum Andenken und Erinnerung. (Grün Ein Lob!)
  16. Radabstellplätze am neuen Rathaus: Die derzeitige Lösung verschandelt den schönen Neubaueingang, vielleicht gibt es ja eine andere Idee. Unrichtig ist die Abstellmöglichkeit bei der Haltestelle Rathaus, da zumindest bei den letzten Radabstellhaltern die dort abgestellten Räder die erforderliche Gehwegbreite unzulässig verengen. (Rot!)
  17. Endlich Verkehrskontrollen vom Radverkehr: Die nachfolgenden Positionen zeigen Brennpunkte, bei denen eindeutige Verkehrsregeln nicht eingehalten werden. Dies schadet dem Rechtsstaat, auch letztlich mit den bekannten Auswüchsen! (Rotplus!)
  18. Fußweg Neckarrems Fortsetzung Amselweg – Neckarstrand: Für ausgeschilderte Z240 zu schmal, hohe Frequenz Fußverkehr, deshalb Z239 mit Zusatz Rad frei. (Rot!)
  19. Remsdammweg Am Remsufer: Wird nach Beobachtungen häufig von Radfahrenden benutzt, die auch noch rechtswidrig den Gehweg auf der Remsbrücke befahren. Durch die schönen Blumenkästen zusätzlich eingeengt! Auch wegen der Altersheimbewohner, die dort häufig spazieren gehen, ist der Weg eindeutig als Fußweg auszuschildern. Das gleiche gilt für die Fortsetzung des Dammwegs, da Radler, sowieso auf dem Remssteg fahrend, gleich nach rechts auf dem Dammweg bleiben, Beobachtungen und Radspuren zeigen dies. Auch hier zur Klarstellung Z239. (Rot!)
  20. Radwegebeschilderung vor Remssteg: Muss geändert werden, da Richtung Ludwigsburg über den Steg statt auf die Straße Am Remsufer zeigt. Diese ist verkehrsberuhigt und damit zum Radfahren zumutbar. (Rot)
  21. Remssteg Ochsen: Nach Beobachtungen bei der Begehung steigt kein Radler ab. Durch versetzte Sicherheitsabsperrungen ist dies beiderseits zu verdeutlichen/unterbinden. (Rot!)
  22. Fußweg flussaufwärts rechts ab Remstalstr.: Die Sperrung für Radverkehr ist dem Naturschutz geschuldet und findet seine Fortsetzung nach dem oberen Remssteg bis über die „Schwarze Rems“ hinaus. Die Regelungen im NaturschutzG sind dazu eindeutig! Eine einmalige Flusslandschaft, die im Großraum Stuttgart Ihresgleichen sucht. Vernünftige Radler meiden dies deshalb, unvernünftige Radler (siehe viele Radspuren) müssen endlich durch Bußgelder sanktioniert werden. (Rotplus!)
  23. Oberer Remssteg: Ist nur nichtamtlich mit Radzielhinweisen beschildert, Radler dürfen also dort rechtlich gar nicht fahren! Die neu vorgenommene Ausschilderung nach Waiblingen, Neustadt, Hohenacker auf die rechte Bergseite ist eine Zumutung für ortsfremde Radler, denn wieso sollen die zuerst den Berg nach Hegnach hinauf, dann wieder hinunter über den Fluss und dann wieder bergauf zu diesen Orten, die links oben liegen! Diese falsche Beschilderung lenkt aber auch nur unnötig, verbotener Radverkehr auf die naturschutzrechtlich-geschützte rechte Remsseite und muss deshalb wieder abgebaut werden. Man hat ja nun extra einen durchgehenden Weg links an der Rems entlang geschaffen, mit Abzweigung zu diesen genannten Orten. Ansonsten Ziff. 22. (Rotplus!)
  24. Wirtschaftsweg flussaufwärts links ab Steinbruch: Dieser, bis Markungsgrenze Waiblingen, durchgehende, mit Z260 ausgeschilderte Wirtschaftweg ist rechtlich kein Radweg, wie landläufig suggeriert wird. Und da dieser durch Naturschutz-, Landschaftschutz- und FFH-Gebiet verläuft ist vielmehr zusätzlich noch das NaturschutzG § 44 einschlägig, wonach Radfahren nur auf „geeigneten Wegen“ erlaubt Angesichts der „Masse“ der Radfahrenden, speziell an Wochenenden, ist die vorhandene Breite mit max. 2 m für die erlaubte Mehrfachnutzung bei weitem nicht ausreichend, also nicht „geeignet“ in diesem Sinne. Es gibt hierüber viele Klagen aus der Bevölkerung, vielen ist das dortige Spazieren und Wandern inzwischen verleidet, diese Einschränkungen sind aber nicht zumutbar! Vorab ist durch eine zusätzliches großes Hinweisschild zu Beginn an der Mühläckerstraße und in Gegenrichtung an der Markungsgrenze deutlich zu machen, dass es sich hier um einen gemischt genutzten Weg nach Z260 (landwirtschaftlicher Verkehr im weiten Sinne, Fußgänger, Radfahrer …) handelt und dazu noch ausdrücklich nach § 44 NatSchG auf Fußgänger Rücksicht genommen werden muss und eben nicht umgekehrt. Zeitnah muss dieser vielbenutzte gemeinsame Weg, ja auch ein mehrfach ausgeschilderter Wanderweg, auf mind. 3,50 Meter verbreitert werden, um als „geeignet“ im Sinne des NatSchG zu gelten. Besser noch mit getrennter Fußwegführung, siehe zugwiesen. Sonst ist eine Sperrung für Fahrzeuge (also auch Rad) an Wochenenden anzudenken! (Rotplus!)
  25. Naturschutzbeauftragter: Viele der einschlägig angesprochenen Punkte, in allen Ortsteilen, zeigen, dass durch Unkenntnis oder Wurstigkeit unzählige Verstöße tagtäglich im Bereich StVO, NatSchG und LWaldG vorliegen, die, nach weiterer Aufklärung in den Medien, dringend Kontrollen und Sanktionierungen erforderlich machen. In den betroffenen „Kreisen“ spricht sich das schnell rum und fördert damit die dringend notwendige Einhaltung von Regeln, die nun mal zum Schutz von Mitmenschen da sind. Wir fordern neben der Ortspolizeibehörde mit endlich allen Vollmachten hierzu also auch die Einrichtung eines amtlichen Naturschutzbeauftragten mit entsprechenden Vollmachten, man könnte auch Ranger (vormals Feldschütz) sagen, der in den Natur- und Landschaftschutzgebieten, im Wald, in der Feldflur, beim „wilden“ Bauen und Fahren, am Neckarstrand usw. für Recht und Ordnung sorgen kann und muss. (Rot!)
  26. Wohngebiet Schloßberg: Neue Busverbindung/Haltestelle und damit Anbindung des Wohngebiets an den ÖNPV war dringend notwendig. (Grün, ein Lob!)
  27. Radverbindung Schloßberg: Von der Straße Am Rappenhau fehlt eine Radverbindung zum Am mittleren Schloßberg neben der Treppe (Radspuren). Es muss aber durch Abschrankung verhindert werden, dass dann abwärts der schmale Fußweg s. Ziff. 24 Schloßweg geradelt wird. (Gelb)
  28. Wohngebiet Oberer Schloßberg usw. fußläufige Anbindung: Der Fußweg am Schloßgarten entlang, muss zur Förderung des Fußverkehrs und aber aus zwingenden Sicherheitsgründen ausgeleuchtet, für Radfahrer abgesperrt und auch in den Winterdienst mit einbezogen werden. (Rot!)
  29. Burgholz Schloßberg: Nach dem Landeswaldgesetz ist Radfahren auf Wegen unter 2 Meter unstrittig verboten. Damit ist, gesetzlich vorgeschrieben, dass Radfahren im Burgholz nicht erlaubt ist! An den Radspuren sieht man, dass sogar auf schmalen Wanderpfaden, auf Remstal-Gartenschau neuen Wanderwegen, rücksichtslos gefahren wird. Der gesamte Wald, ist neben einem Reitverbot, eindeutig für Radler halt nochmal extra mit Verkehrsschild "Verbot Radfahrer Z254 auszugeschildern, Beschädigungen an den genannten Wanderwegen zu reparieren. Und natürlich auch kontrollieren! (Rot!)
  30. Bepflanzungen im Ort: Besonders erwähnenswert die Auto-Remsbrücke mit verschwenderischer Pracht! (Grün. Ein Lob!)
  31. Kfzs./landwirtschaftliche Fahrzeuge auf Wirtschaftswegen: Im gesamten Gebiet „Südlich Hochberger Wald“ wird gerne mit dem Auto spazieren/Wuffi ausführen gefahren, hier sind dringend Kontrollen notwendig, da Fußgänger und Radler gefährdet werden. Ziele sind aber auch der Hof Eppinger und die OGV-Hütte. Es muss eine verbindliche Anfahr-Lösung entwickelt werden, dass diese Ziele nur von einer Seite aus angefahren werden können. Beim Hof Eppinger ist die Parksituation zu prüfen, da „wild“ parkende Fahrzeuge die Wirtschaftswege für Fußgänger und Radler, bevorzugt an Wochenenden zuparken. (Rot!)
  32. Obstlehrpfad: Dieser führt teilweise über unbefestigte Wege/Flächen, das Befahren mit Fahrzeugen, auch Rad, ist nach dem Naturschutzgesetz verboten. Dies muss auf den Tafeln am Beginn des Wegs und auch unterwegs deutlich benannt werden, auch beim Internet-Hinweis. (Rot!)
  33. Wegekonzept Feldflur: Nachdem die normalen landwirtschaftlichen Fahrzeuge (Traktoren, Anhänger) anscheinend immer breiter werden müssen (bei kleinerer Ackerfläche?), ist bei Begegnungen mit solchen Ungetümen, z.b. vom Hof Eppinger, keine sichere Begegnung auf befestigtem Weg möglich, vom Abstandhalten ggü. Radler gar nicht zu reden. Wenn es keine Breitenvorgaben/Verbote für diese Monster-Fahrzeuge gibt, muss ein Wegekonzept entwickelt werden, das die Trennung und Wege in erster Linie für Fußgänger/Radler vorsieht. (Rot!)
  34. Bus-Haltestellen in Neckarrems: Alle (?) Haltestellen auch in Neckarrems haben einen veralteten Bauzustand, der Bussteig ist zu niedrig, es fehlen Blindenleitsystem, z. T. kein flacher Zugang also für Kinderwagen, Rollator usw. siehe dazu brandaktuelle VVS-Empfehlungen und Grundlagen. Wie sie sein müssen, kann man an der neuen Haltstelle am Rathaus besichtigen. (Rot!)
  35. Wasserqualität Rems: Obwohl ja in das System Abwasserreinigung Millionen, durch BürgerInnen aufgebracht, investiert wird, überrascht die, zumindest visuell, deutlich verdreckte Rems. Dies schmälert das Flussgenießen von den lobenswerten Remsbalkonen. Die „Oberlieger“ der Rems müssen verpflichtet werden, nach den Verschmutzungsverursachern zu forschen und diese abstellen. (Gelb!)
  36. Wiesenweg, ein schmaler Fußweg: Vor zur Hinteren Str. und auch entsprechend beschildert, wird auch von Radfahrern benutzt, ggfs. Abschrankung. Diese geschilderten Situationen finden wir eigentlich im ganzen alten Ortskern. (Rot)
  37. Einkaufsmöglichkeiten in Neckarrems: Für einen Ort mit fast 5000 Einwohnern ist die Einkaufsinfrastruktur ungenügend. Dadurch wird viel unnötiger Fahrzeugverkehr verursacht, ältere Menschen haben Probleme, sich mit dem Nötigsten einzudecken. Dabei hilft nicht der Hinweis auf eine mögliche Neue Mitte, die, ob und irgendwann, auch immer kommt. Die BürgerInnen von Neckarrems erwarten hier verstärkte Anstrengungen der Verwaltung. (Gelb!)
  38. Zugang Schiedt-Mühle: Am Gebäude ist aufwändig eine Fischtreppe gebaut worden, eine Sehenswürdigkeit dort, aber ohne Zugangshinweis. Dieser soll angebracht werden. (Gelb!)
  39. Nochmal Zugang Schiedt-Mühle: Sackgasse! Die Weiterführung als Fußweg an den Rems entlang wäre traumhaft und ist deshalb zu prüfen. (Gelb)
  40. Fehlender Gehweg Alter Ortsteil Hintere Str. /Mühlstr.: Kein sicherer Übergang zur Kelterschule und zum Kindergarten Traubenstr. Hier kann es wohl keine Änderungen mehr geben für einen Gehweg, denn die Neubebauung reicht jetzt direkt fast bis auf die Straße, aber Fußgänger-Schutzstreifen prüfen. (Rot)
  41. Fehlender Gehweg oberer Bereich Mühläckerstr.: Im Bereich Halteverbot ist ein Fußgängerschutzstreifen zur Sicherheit nötig und stört nicht. (Rot)
  42. Mühläckerstraße. Ende: Am Beginn der Mühläckerstraße fehlt ein Sackgassenschild mit dem Vermerk Fuß und Rad frei. Es kommt sonst unnötig zu suchverkehr. Das Z 260 ist schon an dem Wendebereich anzubringen. (Rot!)
  43. Sichere Schul-/Kitawege Kelterschule: Ecke Traubenstraße: Der Zebrastreifen ist unmittelbar an einer Abbiegung, die für die PKW-Fahrer und die Kinder schlecht einsehbar ist. Von 4 Seiten treffen Autos aufeinander und der Bus versperrt häufig die Sicht. Anwohner und leider auch uneinsichtig Eltern parken immer wieder auf den Fußgängerwegen, was zusätzlich die Lage erschwert. (Rot!)
  44. Sichere Schul-/Kitawege Kelterschule: Am Berg / Hintere Straße / Marbacher Straße: Für die Kinder ist diese Stelle besonders unübersichtlich. Viele Autofahrer kommen zudem mit hoher Geschwindigkeit die Marbacher Straße herunter. Auch hier behindern parkende Autos zusätzlich die Sicht. (Rot!)
  45.  Zustand beim Ochsenbrunnen: Gestaltung Ochsenbrunnen für die Fußgänger zu schmal und nur Schotter (Bienen?), auch sehr schlecht zum Gehen. Frühere schöne Blumengestaltung fehlt, Osterbrunnen sowieso. Bitte sich diesem historischen „Monument“ mehr annehmen! (Gelb!)
  46.  Rötelbrunnen: Einem Checker fällt auf: Hier wird seit Jahren nahezu täglich wilder Müll und Grüngut abgelegt. Bitte öfter kontrollieren bzw. Gartennachbarn ansprechen. (Gelb!)
  47.  Unterführung L1140 Rötelbrunnen: Fahrbahnführung erfordert aus Sicherheitsgründen einen Spiegel, da die Fahrbahn uneinsehbar abknickt. (Gelb!)
  48.  Beschädigte Fußwege: Schuhmannstr. 5 und In der Neckarhalde 32  Fellbacher Str. 17 (Gelb!)
  49.  Treppe Unterführung Remstalstr.: In desolatem, gefährlichem Zustand, bitte prüfen, aber Hinweisschild. (Rot!)
  50. Allgemeines Problem ist die unzulässige Verengung von Gehwegen: Diese entsprechen sowieso oft nicht der Normbreite, werden aber auch noch unnötig und unzulässig verengt durch:

Fehlender Rückschnitt von Büschen, Blumen und Bäumen auf die Grundstücksgrenze, auch zugewachsene Gehweg-/Straßenlampen und damit mangelnde Sicherheit!

Abstellen von Mülleimern (bitte nur zum Leeren) und Müll, Haltende/Parkende Fahrzeuge (auch Fahrräder) auf Gehwegen. Auf Gehwegen hineinragende Kfz bei zu kurzem Garagenvorplatz

Dadurch Behinderung und Gefährdung beim Ausweichen auf die Straße mit Rollator, Kinderwagen, unterwegs mit Kindern. Eine herzliche Bitte an die Beteiligten, doch an die zu Fuß gehenden MitbürgerInnen zu denken (Rot!)