Im Rahmen unseres Bürgerbeteiligungsprojekt „FußverkehrsChecks in den Remsecker Ortsteilen“ haben die Beteiligten und Mitmacher begangen, geprüft und gecheckt. Nachfolgend die abgestimmte und priorisierte Ergebnisliste. Die Ergebnisliste wurde im Juli 2020 dem Rathaus Remseck übergeben. Dort sollen die Fachabteilungen die Bewertungen vorab prüfen und Änderungen bei „Rot bzw. Rotplus“ vornehmen, vor allem, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Im nachfolgend eingeplanten Umsetzungsverfahren werden dann alle Checks in einem „Trialog“, also mit Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung besprochen, geprüft und dann hoffentlich weitgehend umgesetzt.
Ergebnisliste (für das Umsetzungsverfahren vorläufig priorisiert (Roter Punkt = Änderung zwingend! Rotplus = Änderung vorrangig!, Gelb = Änderung wünschenswert!, Grün = ein Lob!)
- Bus-Haltestelle Wilhelmsplatz: Als Haupthaltestelle in Hochdorf derzeit eher wie ein Provisorium, Wetterschutz fehlt. (Priorisierung: Rot!)
- Bücher-Telefonzelle Wilhelmsplatz: Fördert durch diese Tauschmöglichkeit das wichtige Lesen, auch mit Kinderbüchern. (Grün, ein Lob!)
- Fuß-/Radwegführung Hochberg - Hochdorf: Derzeit als Wirtschaftsweg ausgeschildert. Zum besseren Schutz von Fuß und Rad mit Z240 beschildern und an der Haltestelle Hochberger Str. eine ordnungsgemäße Ausleitung/Einleitung. (Gelb!)
- Parkplatz Zipfelbach: Auch ein wichtiger Pendlerparkplatz, der stark belegt ist. Jeder Pendler spart Verkehr, deshalb muss der Parkplatz erweitert werden. (Rot!)
- Fußgängerüberwege Ortsmitte: Um einen sicheren Fußverkehr in Ortsmitte sicherzustellen, muss die vorhandene, vielbegangene Furt an der Poppenweiler Str./Karlsstr. als FGÜ (Zebrastreifen) optimiert werden. Neben dem ampelgesteuerten Fußgängerüberweg muss auf Höhe Blumenladen Geiger über die Hochberger Str. ein neuer FGÜ eingerichtet werden, als sicherer Zugang zur Bushaltestelle und als permanente Tempobremse. (Gelb!)
- Gehwege in Lerchenweg und In Budenäcker: Teilweise viel zu schmal, erst recht für Kinderwagen, Kinderführung oder gar Rollstuhl. Eine Verbreiterung der besonders schmalen Bereiche müssen vorgenommen werden, Hindernisse (Mülleimer, Rückschnitt) müssen vermieden werden. Straßenbeschilderung fehlt teilweise. (Gelb!)
- Verkehr Metzgerwiesen: Nun leider viel Verkehr durch Zufahrten zu Watomis, deshalb muss die Tempobegrenzung 30km/h zur Sicherheit des Fußverkehrs bis dort ausgeweitet werden. Die einschränkende Beschilderung muss auf Z 260 geändert werden (wie bei allen anderen Wirtschaftswegen) mit Zusatz „Zufuhr Watomis frei“. Das Schild Sackgasse kann entfallen. (Rot!)
- Bepflanzungen im Ort: Im Gegensatz zu Hochberg leider nicht zu loben! (Gelb!)
- Hochdorfer Wald: Nach dem Landeswaldgesetz ist Radfahren auf Wegen unter 2 Meter unstrittig verboten. Damit ist, gesetzlich vorgeschrieben, das Radfahren im Hochdorfer Wald nicht erlaubt! Auch wegen rücksichtsloser Radler mit berichteten unliebsamen Erlebnissen z. T. auf dem „Trimm-Pfad“, muss deshalb, in Abstimmung mit der Stadt Waiblingen, der gesamte Wald sofort, neben dem Reitverbot, eindeutig für Radler nochmal extra mit Verkehrsschild "Verbot Radfahrer Z254 aber mit Zusatz „Hauptweg frei“ ausgeschildert werden, zur deutlichen Erinnerung und natürlich muss kontrolliert werden. (Rotplus!)
- Lembergstraße: Die Lembergstraße ist inzwischen eine vielbefahrene Straße zu den Aussiedlerhöfen mit Reitangeboten geworden. Innerorts fehlen aber z. T. sichere Gehwege, außerorts ist die Straße inzwischen zu schmal. Zur Sicherheit des dortigen häufigen Fußverkehrs wird empfohlen ab dem fehlenden Gehweg links, auf der rechten Fahrbahnseite einen sog. Fußgänger-Schutzstreifen anzubringen und ab Ortsende die Tempobeschränkung bis Aussiedlerhöfe auszuweiten. (Rot!)
- Haltestelle Wilhelmsplatz u.a.: Alle Haltestellen in Hochdorf haben einen veralteten Bauzustand, der Bussteig ist zu niedrig, es fehlen Blindenleitsystem, z. T. kein flacher Zugang also für Kinderwagen, Rollator usw. siehe dazu brandaktuelle VVS-Empfehlungen und Grundlagen. (Rot!)
- Beschilderung „Sackgasse“ Z 357: Alle Beschilderungen müssen ein Zusatzschild „Fußgänger frei“ Z 357-51 erhalten, da bis auf eine Ausnahme überall der Durchgang möglich ist. (Gelb!)
- Spielplätze in Hochdorf: Spielplatz Fuchsgrube und am Zipfelbach in einem tollen Zustand mit vielen Spielmöglichkeiten. (Grün, ein Lob!)
- Erschließung Wohngebiet Fuchsgrube: Bei der Aufsiedelung des großen Wohngebiets Fuchsgrube hat man nicht wirklich an eine sicherer Erschließung gedacht. a) Die Zufahrt/Zugang über die Schloßstr. weist eine gefährliche Engstelle auf, hier muss zumindest eine Beschilderung mit Z 133 angebracht werden. b) Die andere Zufahrt Talstr. weist z. T. keinen Gehweg auf, angesichts des umfangreichen Anliegerverkehrs für den Fußverkehr nicht zumutbar. Wir schlagen einen sog. Fußgänger-Schutzstreifen bis zum Wilhelmsplatz einseitig vor. c) Die Ausfahrt aus der Talstr. auf die Hauptstr. erinnert eher an eine Garagenausfahrt mit durchlaufendem Randstein und ist wegen eingeschränkter Sicht nach rechts auch nur ungenügend sicher möglich. Wir schlagen vor, die Einmündung erkennbar als Straßeneinmündung auszubauen und auf der „Hauptstr.“ verkehrslenkende Maßnahmen s. 16. vorzusehen. (Rotplus!)
- Hochdorf Ortsmitte Hochberger Str./Affalterbacher Str.: Die genannte Durchgangsstraße muss insgesamt geschwindigkeitsberuhigt werden, was viele Hochdorfer anmahnten. Also aus Hochberger Richtung ab Ortsbeginn, gleich mit erheblicher Sichtbehinderung, bis Ortsende Richtung Affalterbach ein Tempolimit von 30 km/h. Zusätzlich sind FGÜs anzuordnen, s. Ziff. 5 und Ziff. 16, dazu für die einmündenden Straßen Vorfahrtsänderungen in „Rechts vor Links“. Dies dient der Sicherheit von Fahrzeugen, Radlern und insbesondere Fußgängern, denn bekanntlich verlaufen auch Schul- und Kitawege über diese den Ort trennende Durchgangsstr. (Rotplus!)
- Sichere Schul-/Kitawege: Aus dem Bereich westlich der Durchgangsstraße muss ein neuer FGÜ, z. B. beim Mörikeweg, über die Affalterbacher Str. neu eingerichtet werden, der zusammen mit Tempo 30 km/h für mehr Sicherheit für die Kinder sorgen soll und für die Anlieger weniger Verkehrslärm bedeutet. (Rot!)
- Feldweg entlang Strombach: Als Teil der Naherholung sollte der im Moment desolate Wiesenweg Richtung Siegelhausen durchgängig als sicherer Fuß- und Radweg und befestigter Wirtschaftweg in Abstimmung mit der Stadt Marbach ausgebaut werden. (Gelb!)
- Naherholung Zipfelbachtal: Mit einem Teil des Zipfelbachtals hat Hochdorf eines der schönsten Landschaften in Remseck, vielbesucht von Spaziergängern, Wanderern auf ausgeschilderten Wanderwegen, aber auch von Radfahrern. Um aber ungestörten Naturgenuss zu gewährleisten, sind Regelungen, in Abstimmung mit Ludwigsburg, zwingend, der Ludwigsburg Rundweg verläuft ja da auch. In Anwendung des Naturschutzgesetzes BW ist, flussabwärts, der Wiesenweg ab Hochdorf bzw. ab Zipfelbachsteg auf der linken Seite für den Radverkehr zu sperren. In Abstimmung mit den Grundstückseigentümern, kann man diesen Naturnutzern allenfalls allein auf der rechten Uferseite, als Ausnahme nach dem NatSchG, fahren erlauben. (Gelb!)
- Fußweg entlang der Bittenfelder Str.: Ab/bis Zufahrt Sportplatz wird er auch von Radlern benützt, rechtswidrig, denn eine Freigabe fehlt. Der Weg ist auf mind. 3 m zu verbreitern und kann dann mit Z239 und Zusatz Rad frei ausgeschildert werden. (Gelb!)
- Brückle Zipfelbach: Die Fußwegverbindung von der Bittenfelder Str. über das Zipfelbach-Brückle zum Wilhelmsplatz muss als weitere Fußgängerverbindung gekennzeichnet und auch mit Z239 gesichert werden. (Rot!)
- FGÜ Bittenfelder Str.: Bringt deutlich mehr Sicherheit für den Fußverkehr. (Grün, ein Lob!
- Tempolimit Bittenfelder str. : Derzeit mit 40 km/h, ungewohnt und deshalb Einhaltung fraglich. Auch hier Tempolimit 30 km/h vorsehen. (Rot!)
- Busverbindungen Hochdorf: Mit B433 und B402 ein tolles Nahverkehrsangebot! (Grün, ein Lob!)
- Internet in Hochdorf: Bei den Begehungen fiel auf, das oft kein Internetempfang war und damit die MeldeApp Meldoo nicht genutzt werden konnte. Verbesserung dringend. (Rot!)
- Verbindungsweg Gemeindehalle – Schule: Ein schmale, steiler, unübersichtlicher Weg, der dringend gegen Radverkehr, vor allem gefährlich abwärts, gesichert werden muss. Rad fahrende Schüler müssen halt schieben! Also Z239 und Kommunikation in Schule dringend erforderlich. (Rotplus)
- Allgemeines Problem ist die unzulässige Verengung von Gehwegen: Diese entsprechen sowieso oft nicht der Normbreite, werden aber auch noch unnötig und unzulässig verengt durch:
Fehlender Rückschnitt von Büschen, Blumen und Bäumen auf die Grundstücksgrenze, auch zugewachsene Gehweg-/Straßenlampen und damit mangelnde Sicherheit!
Abstellen von Mülleimern (bitte nur zum Leeren) und Müll (besonders Hauptstraße)
Haltende/Parkende Fahrzeuge (auch Fahrräder) auf Gehwegen
Auf Gehwegen hineinragende Kfz bei zu kurzem Garagenvorplatz
Dadurch Behinderung und Gefährdung beim Ausweichen auf die Straße mit Rollator, Kinderwagen, unterwegs mit Kindern. Eine herzliche Bitte an die Beteiligten, doch an die zu Fuß gehenden MitbürgerInnen zu denken (Rot!)