Endlich, könnte man sagen, denn durch einen Formfehler des Bundesverkehrsministeriums waren die schon in 2020 beschlossenen Änderungen nicht in Kraft getreten. Schließlich geht es auch um mehr Verkehrssicherheit! Schwerpunkte der Änderungen waren und sind höhere Bußgelder für zu schnelles Fahren, deren Androhung verkehrserzieherisch wirken soll und damit auch den Fußverkehr besser schützt. Aber auch mit einer deutlichen Erhöhung der Bußgelder für rechtswidriges Gehwegfahren mit dem Rad (auch das Fahren auf der falschen Radwegseite) wird höher sanktioniert, von bisher mindestens 10 Euro auf nun mindestens 55 Euro! Die damalige Begründung im Bundesrat für diese massive Erhöhung: „Die Änderung beinhaltet vor allem im Interesse des Fußgängerschutzes auf Gehwegen eine deutliche Anhebung der Regelsanktionen beim vorschriftswidrigen Befahren von Gehwegen und ebenso im Interesse des Radfahrerschutzes beim vorschriftswidrigen Befahren linksseitig angelegter Radwege. Die Angleichung der Sanktionen beseitigt ein ansonsten drohendes gesetzliches Schutzdefizit zulasten der Fußgänger und soll einen zumindest gleichwertigen Schutz der Fußgänger und Radfahrer bei der Ausgestaltung des Sanktionsrahmens gewährleisten und damit auch zu einer Änderung des Bewusstseins der Verkehrsteilnehmer beitragen“. Und „Vorschriftswidrig handelt, wer Gehweg, linksseitig angelegten Radweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinseln oder Grünanlagen benutzt.“

 

Der Verstoß gegen die eigentlich verständliche Grundregel, dass alle Fußwege für Radelnde  t a b u sein müssen, gehört zu den am meisten ignorierten Verkehrsregeln. Wie leider auch in Fußgängerzonen, die nun wirklich zum Bummeln mit Kinder und Hund eingerichtet sind und nicht zum dazwischen-rum-Fahren mit Rad oder E-Scooter. Oder aber auch das Befahren von Verkehrsinseln (Querungshilfen für Fußgänger), Zebrastreifen sowieso und das Fahren in Grünanlagen. Mit der umfangreichen Erhöhung der Bußgelder dafür bis 100 Euro hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass dies nicht mehr länger tolerierbar ist, da dies dem Schutz des Fußgängers und dessen Anspruch auf Verkehrssicherheit widerspricht. Ausnahmen gelten nur beim Begleiten (nur 1 Erwachsener) von Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder wenn es ausdrücklich als gemeinsamer Fuß-/Radweg angeordnet ist. Die Verkehrsordnungsbehörden und Polizei sind also aufgerufen und verpflichtet, die bisher eher vernachlässigten Kontrollen und Sanktionen durchzuführen. Wir von FUSS werden dies nun erst recht einfordern, denn: Freie Wege in Stadt und Land sind unser Recht!

 

Unterstützen Sie bitte unsere Aktivitäten als FUSS e.V.- Ortsgruppe Remseck+Umgebung in der Bürgergesellschaft für ein sicheres und sorgloses Unterwegssein zu Fuß, in der Stadt, im Park, in freier Natur als Wanderer und Spaziergänger. Gerne als Mitglied, aktiv oder passiv, oder als FUSS-Förderer, weitere Einzelheiten unter https://www.remseck-zu-fuss.de/wir-ueber-uns/ortsgruppe und Tel. 071465094 (evtl. AB). Und natürlich die herzliche Einladung zu unserer FUSS-Info-Veranstaltung am 11.11.2021 ab 18 Uhr in der neuen Stadthalle Remseck, seien Sie doch einfach dabei!