Zum lobenswerten „Runden Tisch Fuß- und Radverkehr“, initiiert von OB Schönberger, wollen wir auch kurz berichten. Problematisiert wurden die gemeinsamen Verkehrsflächen rund ums Rathaus, mit viel Fußverkehr, Pendler, Rathausbesucher oder einfach genießende Spazierer mit „Kind und Kegel/Hund“, und auch viel durchfahrende Radler auf den vielen ausgeschilderten, nicht amtlichen, grün-weißen Radtouren-Hinweisschildern. Besonders an Wochenenden ist für Fußgänger dort im „Herzen von Remseck oft keine ungestörte und sichere Aufenthaltsqualität gewährleistet, wie eigentlich rechtlich vorgesehen. Wir haben nun vorgeschlagen, eine großräumige Fußgängerzone einzurichten und an den Zugängen auszuschildern. Dazu mit Zusatzschild „Rad frei“, ausgenommen Samstag, Sonntag, Feiertag, ähnlich wie beim Erholungsgebiet Max-Eyth-See. Während man dort angesichts der Entfernungen auf Ausweichen auf die andere Neckarseite verweist, wäre es bei der Kleinräumigkeit dieser Zone durchaus zumutbar, das Fahrrad an diesen besonders frequentierten Tagen einfach zu schieben (max. 200 Meter). Man war sich einig, dass zusätzlich auf einem großflächigen Hinweisschild diese Fußgängerzone, so sie denn kommt oder eine andere Anordnung, erläutert und damit um beiderseitiges Verständnis geworben wird und dass dadurch also grundsätzlich an Werktagen angeordnet und zu beachten ist: Der Fahrverkehr (hier:Radverkehr) muss auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (Zeichen 239 Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ ZZ1022-10, gilt auch für Fußgängerzonen).